Whistleblower:innen genießen demnächst in der Europäischen Union einen besonderen Schutz. Eine neue Richtlinie muss bis Dezember 2021 vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden. Ab dann werden Unternehmen in die Pflicht genommen, Hinweisgeber:innen aktiv vor Nachteilen und Racheakten zu bewahren.
Die Whistleblower-Richtlinie schafft neue Verpflichtungen für öffentliche und nicht-öffentliche Organisationen: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen müssen sichere Kommunikationswege für die Meldung von Verstößen einrichten. So will die EU Whistleblower besser schützen. Die Identität von Hinweisgeber:innen soll vertraulich bleiben, damit er selbst keinen Repressalien ausgesetzt ist.
In Unternehmen soll es deshalb zukünftig eine Person geben, die sich um Hinweise von Whistleblower:innen kümmert. Von der EU wird gefordert, bei Nichterfüllung der neuen Pflicht empfindliche Geldstrafen zu verhängen. Für Arbeitgeber:innen ist also jetzt die Zeit, sich optimal vorzubereiten.
Mehr Informationen zur EU-Whistleblower-Richtlinie und allgemeine, arbeitsrechtliche Tipps für Unternehmen finden Sie auf unserem Arbeitsrechts-Blog.
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Unternehmen müssen sich auf neue EU-Richtlinie einstellen: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41918 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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