Notaranderkonten galten lange als Grauzone: zu riskant, zu aufwendig, zu unsicher. Doch BGH, Bundesnotarkammer und neue Technik haben die Rahmenbedingungen verändert. Warum das Anderkonto heute wieder an Bedeutung gewinnt.
Bis in die 1990er-Jahre war es in Deutschland faktisch obligatorisch, Immobilien-Kaufverträge über Notaranderkonten abzuwickeln. Seit einer Gesetzesreform von 1998 darf ein Notar ein Anderkonto nur noch dann einrichten, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt. Die Folge: Jahrzehntelang bewegte sich der Einsatz von Anderkonten in einem Graubereich. Viele Notarinnen und Notare vermieden ihn – aus Unsicherheit, aus Angst vor Haftung oder wegen aufwendiger Prozesse.
Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2020 markiert die Wende: Notare haben beim berechtigten Sicherungsinteresse einen eigenen Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist. Wer ein Vorleistungsrisiko plausibel darlegt, steht damit auch gegenüber Kammer und Aufsicht auf sicherem Boden. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Anderkontos bleibt damit klar in der Verantwortung des Notars – und wird durch die BGH-Richter gestärkt.
Was lange fehlte: eine moderne, sichere Infrastruktur. Denn rechtlicher Rahmen allein reicht nicht – technische Standards zur digitalen Führung, Verwaltung und Kontrolle waren jahrelang unzureichend. Erst das Rundschreiben Nr. 09/2022 der Bundesnotarkammer hat diesen Missstand adressiert. Es erlaubt explizit die elektronische Führung von Notaranderkonten und definiert klare Anforderungen. Mit der XNP-Infrastruktur der Notarnet GmbH steht seitdem auch ein System für die Buchungen von Anderkonten bereit, das Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Effizienz verbindet.
Digitalisierung ist heute kein „Nice to have“, sondern notwendig. Eine aktuelle Studie der Bundesnotarkammer vom März 2025 zeigt: Der Mangel an XNP-kompatiblen Schnittstellen in Kanzleisoftware ist einer der Hauptgründe für Mehraufwand im Notariat. Mandatsdaten müssen doppelt eingegeben werden, fehleranfällige Medienbrüche sind an der Tagesordnung. Das kostet nicht nur Zeit, sondern birgt auch Haftungsrisiken.
KanzleiBanking hat früh auf diese Entwicklungen reagiert. Das erste vollständig digitale Notaranderkonto verbindet rechtssichere Umsetzung gemäß Bundesnotarordnung mit praxisnaher Technologie: Die Kontoeröffnung erfolgt in der Regel am selben Tag, die Schnittstelle zu XNP ist vollständig integriert – doppelte Eingaben entfallen, Transaktionen werden automatisiert verarbeitet.
„Angebote wie die XNP-Schnittstelle machen den Unterschied – nicht nur technisch, sondern im Arbeitsalltag von Notariaten”, sagt Dr. Max Danzmann, Rechtsanwalt und Gründer von KanzleiBanking.
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Rechtssicherheit trifft Praxis: Anderkonten neu bewertet | ANZEIGE: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57687 (abgerufen am: 11.03.2026 )
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