Mit juris immer aktuell informiert – jetzt gratis testen: Ent­gel­t­um­wand­lung: Gibt der Arbeit­geber Aus­kunft, haftet er auch dafür

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10.03.2020

Arbeitgeber und ihre juristischen Berater müssen stets die Rechtslage bei Hinweis- und Aufklärungspflichten im Arbeitsverhältnis im Auge behalten: Mit juris finden Sie leicht die aktuell relevanten Rechtsinformationen.

Am 18. Februar hat das Bundesarbeitsgericht zu Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung entschieden: Der Arbeitgeber haftet danach für Schäden, die ein Arbeitnehmer aufgrund fehlerhafter Auskunft zu einer Entgeltumwandlungsvereinbarung erleidet – auch wenn der Arbeitgeber zur Auskunft gar nicht verpflichtet war. Wenn der Arbeitgeber schon Auskünfte gebe, müssten diese auch richtig, eindeutig und vollständig sein.
Die Entscheidung des BAG ist für Arbeitgeber und die sie beratenden Juristen eine Erinnerung auch an die weiteren Hinweispflichten im Arbeitsverhältnis – z. B. betreffend des Verfalls von Urlaubsansprüchen.

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Zitiervorschlag

Mit juris immer aktuell informiert – jetzt gratis testen: Entgeltumwandlung: Gibt der Arbeitgeber Auskunft, haftet er auch dafür . In: Legal Tribune Online, 10.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40603/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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