Elektronische Kommunikation im Zivilprozess | ANZEIGE: Aktive Nut­zungspf­licht und Ausbau des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

27.04.2022

Dr. Hendrik Schultzky erläutert in einem aktuellen Aufsatz alles Wichtige zur neuen Rechtslage im Zustellungsrecht und gibt wertvolle Hinweise für die Praxis.

Am 1.1.2022 hat der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess die nächste Stufe erreicht. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt nun die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO. Weitreichende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben und im Zustellungsrecht, hat darüber hinaus das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 5.10.2021 (BGBl. I 4607; im Folgenden: ERVAusbauG) gebracht.

 

Laden Sie jetzt die Zeitschrift MDR 4/2022 herunter und lesen Sie den kompletten Aufsatz von Dr. Hendrik Schultzky

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Zitiervorschlag

Elektronische Kommunikation im Zivilprozess | ANZEIGE: Aktive Nutzungspflicht und Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs . In: Legal Tribune Online, 27.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48132/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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