Alternative zum Numerus clausus: Es ist Unsinn, Jura-Stu­die­rende nur nach der Abi­tur­note auszu­wählen

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

26.02.2016

In stark nachgefragten Studiengängen sortieren die meisten Universitäten die Studierwilligen nach der Abiturnote aus. Die Bucerius Law School zeigt, dass es klügere Auswahlkriterien als den Numerus clausus gibt. 

Vor jedem neuen Semester bangen Jura-Studieninteressierte, ob ihre Abiturnoten ausreichen, um für ein Studium der Rechtswissenschaft an einer angesehen Hochschule zugelassen zu werden. Vergeben werden Studienplätze meist nach dem Numerus clausus (NC). Dabei ist dieser ein höchst künstliches Zulassungskriterium. Er sagt nichts darüber aus, ob jemand das Talent zu einem guten Juristen hat oder nicht.

Der NC ist ein Richtwert, der jedes Semester neu ermittelt wird. Er errechnet sich aus den Bewerbern, die um die vorhandenen Studienplätze konkurrieren: Je mehr interessierte Anwärter ein Fach belegen wollen und je geringer die Zahl der verfügbaren Studienplätze ist, desto höher ist der NC. Liegt der Abitur-Notendurchschnitt des Bewerbers unter dem Numerus clausus, hat derjenige gute Karten, seinen gewünschten Studienplatz zu bekommen.

Auswahl der Talente statt Verwaltung des Mangels

Das Bedürfnis der Hochschulen, die knappen Studienplätze nach einem mehr oder weniger objektiven Kriterium zu vergeben, wird mit dem NC-Verfahren zwar befriedigt. Doch bietet es keine Garantie dafür, dass jemand für sein Fach auch tatsächlich geeignet ist. Das beweisen die hohen Abbrecherquoten in vielen Studiengängen. Allein im Fach Jura hören rund 26 Prozent der Studierenden frühzeitig auf.

Anders an der Bucerius Law School in Hamburg. Die Abbrecherzahlen an der privaten Juristenhochschule sind mit etwa sieben Prozent außerordentlich niedrig, zudem schaffen die Absolventen überdurchschnittliche gute Examensergebnisse. 80 Prozent von ihnen erreichen ein Prädikatsexamen.

Die Studierenden werden hier nicht nach dem besten Numerus clausus ausgewählt, sondern nach Talent für Jura und Persönlichkeit. Um diese Komponenten an einem Bewerber "messen" zu können, hat die Bucerius Law School mit Unterstützung der ITB Consulting GmbH in Bonn ein spezielles Auswahlverfahren entwickelt. Mit diesem Vorgehen lässt sich bestens herausfiltern, ob jemand geeignet ist und die grundlegenden Fähigkeiten für Jura mitbringt oder nicht.

Bucerius Law School: NC ist Nebensache

Der Termin für das nächste Auswahlverfahren steht bald bevor. Bis zum 15. Mai können sich Interessierte für einen Studienbeginn Anfang September bewerben – und zwar jeder, der ein Abitur in der Tasche hat oder im laufenden Jahr haben wird. Alle Jura-Begeisterten erhalten an der Bucerius Law School eine Chance, unabhängig vom Notenschnitt. Es geht hier auch ohne NC.

"Das finde ich toll", erklärt Jana Monin, die das Verfahren erfolgreich durchlaufen hat und mittlerweile im fünften Trimester an der Bucerius Law School studiert: "Ein Abiturschnitt ist ohnehin unvergleichbar. Allein schon an zwei verschiedenen Schulen würde man unterschiedlich bewertet werden und die Noten sähen anders aus. Schließlich sind die Meinungen von Lehrern verschieden, und die Ergebnisse der Klausuren wären es genauso."

Bis 15. Mai: Bewerbung an der Bucerius Law School

Um an der Bucerius Law School für das Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Interessierte im ersten Schritt eine Online-Bewerbung ausfüllen sowie ein Sprachzertifikat Englisch und Kopien der Abiturzeugnisse einsenden. Der eigentliche Test beginnt dann mit einem schriftlichen Teil, dem ein mündlicher folgt.

Die größte Stolperfalle im Jurastudium ist das oft beklagte, hohe Lernpensum. Darum konzentriert sich der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens an der Bucerius Law School unter anderem auf diesen Aspekt.

"Für ein erfolgreiches Jurastudium ist eine ausgeprägte Lernfähigkeit wichtig. Die Studierenden müssen sich viel Wissen aneignen. Dafür brauchen sie neben Motivation und Durchhaltevermögen vor allem sehr gute kognitive Fähigkeiten, die im schriftlichen Test erfasst werden", erklärt Dr. Kristine Heilmann von der ITB Consulting GmbH. Sie hat das Auswahlverfahren mitentwickelt und steht der Bucerius Law School beratend zur Seite. "Jura hat sehr viel mit logischem, schlussfolgerndem Denken zu tun. Dies wird im Test mit verschiedenen Aufgabentypen geprüft und ist die Voraussetzung, um später juristische Gedankengebäude durchdringen zu können."

Aufnahmetest und mündliche Prüfung sind entscheidend

Um Studierende mit diesen Voraussetzungen für sich zu entdecken, lässt sich die Bucerius Law School seit ihrer Gründung im Jahr 2000 von der ITB Consulting GmbH im Verfahren der Studierenden-Auswahl begleiten. Um den Auswahlprozess zweckmäßig zu gestalten, ließ man sich unter anderem von Praktikern aus der Justiz beraten.

"Mit einer repräsentativen Gruppe von Juristen wurden zunächst die Anforderungen des Jurastudiums analysiert", erzählt Dr. Kristine Heilmann: "Wir saßen damals mit Personen der verschiedenen Professionen wie Hochschullehrern, Rechts- und Staatsanwälten, Richtern sowie Juristen aus Firmen in einem Workshop zusammen." Auf der Grundlage dieser Anforderungsanalyse entwickelte die ITB Consulting dann den schriftlichen Test sowie die mündliche Prüfung. Verfahren dieser Art zur Auswahl von Studierenden gebe es mittlerweile an vielen Hochschulen, sagt die Expertin, dennoch machten sich nur wenige so viel Mühe wie die Bucerius Law School: "Diese legt großen Wert darauf, dass sie die zu ihr passenden Studierenden bekommt."

In dem aufwändigen, selektiven Prozess deckt die private Hochschule das Talent einer Person auf. "Alle machen den gleichen schriftlichen Test. Daher wird man objektiv bewertet. Das hat einen großen Vorteil", sagt Studentin Jana Monin. "Ich selber hatte einen guten Notenschnitt, wäre aber vielleicht nicht von jeder Uni genommen worden. Meine juristischen Fähigkeiten waren aber wohl gut, sonst hätte ich den schriftlichen Test nicht bestanden."

Wer sich ein prima Abitur erarbeitet hat, für den war die Mühe nicht umsonst, sagt die 21-Jährige: "Die Note wird zu einem Drittel im schriftlichen Teil verrechnet. Was helfen und weiterbringen kann. Denn wer ein gutes Testergebnis erhält, ist für den mündlichen Teil zugelassen." Jana Monin wurde eingeladen.

Mündliches Aufnahmegespräch: die Persönlichkeit zählt

"Von gut 600 Bewerbern kommen 232 bis ins mündliche Verfahren. Aus ihnen werden dann die 116 Studierenden des nächsten Jahrgangs ausgewählt", erklärt Dr. Kristine Heilmann von der ITB Consulting GmbH. "Im mündlichen Verfahren werden vor allem die soziale Kompetenz und das Engagement und die Eigeninitiative der Bewerber und Bewerberinnen geprüft. Das ist der Bucerius Law School wichtig."

Der Test widmet sich der Persönlichkeit: Verfolgen die Interessierten das politische Geschehen, lesen sie Zeitung, vertreten sie anständig eine Position, können sie vernünftig ein Gespräch führen? Antworten auf solche Fragen versuchen die Prüfer in persönlichen Gesprächen herauszufinden. Die Studentin Jana Monin ist sich sicher: "Ein NC würde darüber nichts aussagen."

Und noch ein Pluspunkt hat der Test von Angesicht zu Angesicht, meint sie: "Die hochschulnahen Personen haben im Gespräch nicht nur mich als angehendende Studentin kennengelernt, sondern auch ich lernte mein künftiges Umfeld kennen. Im Gremium sitzen Professoren, Alumni, Wissenschaftliche Mitarbeiter, aber auch Externe. Leute, die mit der Hochschule in Verbindung stehen und mit denen man zum Teil später zu tun hat."

Am Beginn des Jura-Studiums schon ein gutes Gefühl

116 Bewerber können sich letzten Endes über einen Jura-Studienplatz an der Bucerius Law School in Hamburg freuen, so wie Jana Monin vor zwei Jahren. Das aufwendige Auswahlverfahren erlebte sie nicht allein als Belastung, im Gegenteil: "Dass ich ein prima schriftliches und mündliches Ergebnis erzielt habe, gibt mir seitdem ein gutes Gefühl", sagt sie. "Es nimmt Selbstzweifel, denn immerhin habe ich schon mal bewiesen, dass ich die Grundfähigkeiten für Jura besitze."

Und selbst diejenigen, die im mündlichen Auswahlverfahren nicht durchgekommen sind, können mit sich zufrieden sein, resümiert Dr. Kristine Heilmann: "Nach einem erfolgreichen schriftlichen Test hat jeder die Bestätigung, für das Fach geeignet zu sein. Man könnte woanders studieren oder es im zweiten Anlauf noch mal an der Bucerius Law School probieren." Ganz ohne NC.

Weitere Informationen:

Der Bewerbungsschluss für das aktuelle Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Bucerius Law School fällt auf den 15. Mai 2016. Die Termine für das schriftliche Auswahlverfahren sind für Ende Mai, Anfang Juni 2016 vorgesehen, das mündliche Auswahlverfahren findet im Juli in Hamburg statt. Studienbeginn ist der 5. September 2016.

Nähere Informationen: Bucerius Law School – Bewerbung

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Zitiervorschlag

Alternative zum Numerus clausus: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18571 (abgerufen am: 08.12.2024 )

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