Unternehmen dürfen recherchieren: Bewerber-Check als Mittel für Arbeit­geber:innen

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

24.06.2020

Bei der Bewerbung auf eine Stelle möchten Bewerber:innen mit Expertise und Erfahrungen punkten. Im Lebenslauf machen sich Auslandserfahrungen und interessante Unternehmen gut. Allerdings sollten die Informationen einem Bewerber-Check standhalten.

Es ist legitim, Qualifikation und Erfahrungen im Lebenslauf oder Bewerbungsgespräch herauszustellen. Wenn man es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, kann man einen Job allerdings schnell wieder los sein. Der Arbeitsvertrag wird dann durch Anfechtung oder Kündigung enden.
Für Arbeitgeber:innen empfiehlt sich ein Background-Check im Internet. Treten Ungereimtheiten auf, können Personalverantwortliche allgemein zugängliche Informationen im Internet einholen. Ein Verstoß gegen Datenschutzrecht liegt in diesem Fall nicht vor.
Weitere Informationen dazu und allgemeine, arbeitsrechtliche Tipps für Unternehmen finden Sie auf unserem Arbeitsrechts-Blog.

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Zitiervorschlag

Unternehmen dürfen recherchieren: Bewerber-Check als Mittel für Arbeitgeber:innen . In: Legal Tribune Online, 24.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41917/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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