Akademie für juristische Fachseminare: So geht Fach­an­walt heute

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

02.05.2017

Die Akademie für juristische Fachseminare bietet in Kooperation mit Wolters Kluwer Online-Seminare für die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt an. Ralph Schweikert, Rechtsanwalt in Ulm und Inhaber der Akademie, gibt Auskunft zum neuen Angebot.

Frage: Ein renommierter Strafverteidiger antwortete einmal auf die Frage, was er vom Fachanwalt für Strafrecht halte: Wenig, es gebe ja auch keine "Fachkonditoren für Zimtsterne". Was halten Sie von solchen Aussagen?

Ralph Schweikert (lacht): Die eine oder andere Fachkonditorei für Zimtsterne würde ich mir schon wünschen.

Ralph Schweikert

Man kann natürlich die derzeit 23 Fachanwaltschaften von zwei Seiten betrachten. Untersuchungen zeigen, dass Fachanwälte im Vergleich zu "Nicht-Fachanwälten" größere Umsätze erzielen. Andererseits ist ein Rechtsanwalt ohne Fachanwaltstitel im Vergleich zu einem Fachanwaltskollegen selbstverständlich nicht per se der "schlechtere" Rechtsanwalt.

Auf jeden Fall aber ist ein starker Trend hin zu einer oder auch mehreren Fachanwaltschaften festzumachen. So hatten im Jahr 2016 von den rund 164.000 Rechtsanwälten etwa 55.000 einen oder mehr Fachanwaltstitel – und jedes Jahr kommen etwa 2.000 weitere Fachanwälte hinzu.

Meines Erachtens kann man heute als Rechtsanwalt vor dieser Entwicklung nicht die Augen verschließen. Ob man die Entwicklung hin zum "Spezialisten" nun für gut heißen mag oder auch nicht, eine Umkehr zum "Generalisten" wird es wohl nicht mehr geben. Im Gegenteil – es ist davon auszugehen, dass weitere Fachanwaltschaften hinzukommen werden.

Aber die Entwicklung zum spezialisierten Rechtsanwalt birgt ja auch Vorteile – und nicht nur den monetären. Eine Spezialisierung erlaubt einer Kanzlei, ein deutlich schärferes Bild von sich zu zeichnen und eine klarere Abgrenzung gegenüber Kollegen zu schaffen. Auch für den Mandanten ist diese Schärfung oft hilfreich.

Zum "FA" nicht quer durch Deutschland reisen

Frage: Einige Spezialisierungen sind sehr stark vertreten, beispielsweise jeweils rund 10.000 Fachanwälte für Arbeitsrecht oder für Familienrecht, andere sind in der Fläche weniger verfügbar. Haben Sie das Angebot Ihrer Akademie für juristische Fachseminare entsprechend gewichtet?

Schweikert: Aktuell bieten wir die Fachgebiete Erbrecht, Familienrecht, Miet- und WEG-Recht sowie Sozialrecht an.

Bei der Auswahl der kommenden Fachgebiete werden wir zunächst Rechtsgebiete berücksichtigen, die nicht so sehr im Fokus der Präsenzseminare stehen. Dies deshalb, weil sich eben in diesen Fachgebieten Rechtsanwälte zum Teil sehr schwer tun, ein Präsenzseminar zu finden, das zeitlich und örtlich mit einem erträglichen Aufwand erreichbar ist.

Frage: Nicht zuletzt Anwälte äußern sich kritisch über den technologischen Stand der Justiz – vom Faxgerät bis zur umständlichen Kanzleiorganisation von Gerichten. Haben Sie den Eindruck, mit Online-Seminaren noch einen technologischen Sprung in die Moderne zu machen?

Schweikert: Klares JA – und zwar einen längst überfälligen. Die Mediziner können das schon seit geraumer Zeit besser als die Juristen.

Ich habe beispielsweise meine theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht in Bremen gemacht. Das bedeutete für mich über ein halbes Jahr hinweg sehr viel Zeit in Bremen und auf Autobahnen zu verbringen – Abfahrt war Donnerstagabends und Rückkehr Sonntagabends. Hatte ich schon erwähnt, dass ich aus Ulm komme?

Aus dieser Erfahrung wurde auch die Idee geboren, Fachanwaltsausbildungen auf eine zeitgemäße Art anzubieten. Denn die theoretische Fachanwaltsausbildung erfordert heute keine orts- und zeitgebundenen Lehrgänge mehr.

Aus meiner Sicht gibt es aber neuerdings eine starke Tendenz der Justiz hin zur Öffnung in moderne Technologien. Und damit meine ich nicht das "beA ". 

Schaut man sich die Fachanwaltsordnung (FAO) an, so sind heutzutage Fortbildungen im Selbststudium – bei geeignetem Nachweis –, Fortbildungen via Webinar sowie Fachanwaltsausbildungen in Fernstudium bzw. als Online-Lehrgang möglich. Auch habe ich das Gefühl, dass die neuen technischen Möglichkeiten, auch in der juristischen Aus- und Weiterbildung, von den Kollegen begeistert aufgenommen werden.

Gerade für Kollegen, die in einer Lebensphase sind, in der 60-Stunden-Wochen und Familiengründung zusammenkommen, scheint mir ein zeitgemäßes Angebot dringend überfällig, das die modernen Technologien nutzt. 

Bildungszeit verantwortlich und effektiv genutzt

Frage: Bitte erklären Sie uns kurz, worin die etablierten Bausteine Ihres Online-Angebots bestehen, worin die innovativen.

Schweikert: Zunächst zu den "etablierten" Bausteinen unserer Online-Lehrgänge bzw. -Seminare. Hier unterscheiden wir uns nicht von den herkömmlichen Präsenzseminaren. Dies deshalb, weil die FAO für jedes Rechtsgebiet einen bestimmten theoretischen Pflichtstoff vorsieht, den es nun einmal zu lernen bzw. abzuarbeiten gilt. 

Im Bereich der "Innovation" hat die Akademie für juristische Fachseminare jedoch einiges neues auf den Weg gebracht. So basieren unsere Fachanwaltslehrgänge auf einer interaktiven Lernplattform. Auf dieser sind die gelernten Inhalte jederzeit einsehbar. Auch haben die Teilnehmer an jeder Stelle des Lehrgangs die Möglichkeit zum fachlichen Austausch mit anderen Teilnehmern, ein Forum, sowie mit den jeweiligen Fachbetreuern, also fachlichen Support.

Außerdem wurde von uns ein Zeiterfassungssystem entwickelt, das minutengenau die Lernzeit dokumentiert und so den Nachweis der von der FAO geforderten Zeitstunden gewährleistet. Das Zeitstundenkonto ist jederzeit vom Teilnehmer einsehbar und so behält er auch stets seine bereits geleistete Lernzeit im Blick.

Frage: Sehe ich es richtig, dass die Teilnehmer gleichsam minutengenau zur Online-Teilnahme "angehalten" sind?

Schweikert: Nein, denn wir sind kein Webinar.

Teilnehmer der AK-JURA-Lehrgänge können nicht nur zeit- und ortsunabhängig einen Lehrgang beginnen, sondern sind darüber hinaus völlig flexibel in der Ausgestaltung ihres Lernablaufs. AK-JURA-Teilnehmer erwerben und vertiefen Wissen dann, wenn sie dafür bereit und motiviert sind und erreichen dadurch maximalen Lernerfolg. Lernzeiten und Lernort können flexibel nach dem jeweiligen Bedürfnis gewählt werden.

Zuletzt erhielt ich eine E-Mail eines Teilnehmers – Fachbereich Sozialrecht –, der mir berichtete, dass das System auch problemlos in Griechenland am Pool funktionierte. 

Frage: Was hat Sie bewogen, die Aus- und Fortbildungs-Lehrgänge in Kooperation mit Wolters Kluwer  anzubieten?

Schweikert: Wir hatten uns von Anfang an Wolters Kluwer als Kooperationspartner gewünscht. Denn aus unserer Sicht gibt es keinen weiteren Anbieter juristischer Fachliteratur, dessen Unternehmensprofil so innovativ und umfassend den Onlinemarkt fokussiert. Nur mit Wolters Kluwer und der Onlinebibliothek von JURION war es uns möglich, Fernlehrgänge auf höchstem Niveau sowohl in der Ausbildung zum Fachanwalt als auch in der Fortbildung von Fachanwälten anzubieten.

Des Weiteren war die hohe Qualität der Fachliteratur und ihre stete Aktualisierung ein entscheidendes Kriterium für Wolters Kluwer als Kooperationspartner.

Nie wieder Folien mit Beispielen in D-Mark

Frage: Die juristische Didaktik steht von jeher in der Kritik – Frontalunterricht an der Universität, bei vielen Repetitoren gilt "Einschleifen ohne Reflexionsschleifen". Was machen Sie anders?

Schweikert: Die gesamte juristische Ausbildung ist geprägt von "Einschleifen" und Theorie. Wir bieten den theoretischen Teil für die Erlangung eines Fachanwaltstitels an und müssen also auch an dieser Stelle Theorie lehren. Aber eben nicht unreflektiert.

Denn was wir aber anbieten, ist die Nutzung zeitgemäßer Technologie, welche es uns erlaubt, immer mit der aktuellsten Literatur zu arbeiten.

Nicht nur einmal wurden mir als hörender Teilnehmer Folien vorgelegt, auf denen noch mit DM bezahlt wurde.

Unsere Lerninhalte, die Skripte, sind didaktisch so aufgebaut, das Wissen nicht nur erarbeitet werden muss, vielmehr geht es uns auch um Vertiefung, Wiederholung und Überprüfung von Wissen. Deshalb finden während unserer Onlinelehrgänge auch immer wieder Lernkontrollen statt. Diese Multiple-choice-Tests sind online zu bearbeiten und können beliebig oft wiederholt werden. 

Frage: Neben der fachlichen und didaktischen Seite interessiert den Juristen natürlich auch immer die formale Seite: In welcher Form werden die Aus- und Fortbildungsleistungen der Teilnehmer anerkannt?

Schweikert: Grundsätzlich obliegt am Ende immer der Rechtsanwaltskammer die endgültige Anerkennung einer Fachanwaltsausbildung oder -fortbildung. Dies gilt für die Online- wie für die klassischen Präsenzseminare. Da es sich bei den AK-JURA Fachanwaltslehrgängen um sogenannte Fernlehrgänge handelt, mussten wir sie außerdem durch die Zentralstelle für Fernunterricht zertifizieren lassen.  

Unsere Teilnehmer erhalten am Ende einer Fortbildung ein Zertifikat, eine zeitliche Dokumentation, auf Basis des "Zeitstundenprotokolls", zum Nachweis der erbrachten Lernzeit, die Lerninhalte, also das gesamte Skript in digitaler Form, sowie selbstverständlich die korrigierten Abschlussklausuren.

Bis heute ist uns keine Rechtsanwaltskammer bekannt, die unsere Aus- und Fortbildung nicht anerkennt. 

Frage: Ihr Angebot startet mit Erbrecht, Familienrecht, Miet- und WEG-Recht sowie mit dem Sozialrecht. Welche Aus- und Fortbildungsangebote werden in nächster Zukunft folgen?

Schweikert: Ich gehe davon aus, dass wir bis spätestens Mitte 2018 sämtliche Fachgebiete für die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt anbieten können.

Bei unserem Angebot der 5-stündigen Fachanwaltsfortbildungen gem. § 15 Abs. 4 FAO – also Online-Fortbildungen im Selbststudium – sind wir bereits mit 16 Rechtsgebieten online.

Vielen Dank für dieses Interview!

Hinweis: Ausführliche Informationen zur Akademie für juristische Fachseminare finden Sie unter www.ak-jura.de

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Zitiervorschlag

Akademie für juristische Fachseminare: So geht Fachanwalt heute . In: Legal Tribune Online, 02.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22746/ (abgerufen am: 06.12.2023 )

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