Am 1. Dezember 2020 tritt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG – BGBl. I, S. 2187 ff.) in Kraft, das kaum einen Stein auf dem anderen lässt. Jetzt ist schnelle Orientierung unabdinglich!
Am 22.10.2020 ist das WEMoG verkündet worden (BGBl. I, S. 2187 ff.). Damit steht endgültig fest: Ab dem 1.12.2020 wird das neue Wohnungseigentumsrecht für Millionen von Eigentümergemeinschaften Richtschnur ihres Zusammenlebens sein. Zeit zu handeln, denn das neue Wohnungseigentumsgesetz ist kein Reförmchen, es ist eine Totalreform, die in zentralen Punkten kaum einen Stein auf dem anderen lässt.
Für alle Beteiligten, sei es bei den Gerichten, in Anwaltschaft und Notariat oder auch für Eigentümer und Verwalter, bedeutet die Novelle ein komplettes Umdenken in kürzester Zeit.
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WEMoG: Was ist neu am neuen Wohnungseigentumsrecht?: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43350 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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