Traditionell meiden Rechtschutzversicherer und Prozeßfinanzierer Erbrechtsfälle. Grund: Individuelle Sachlage und schwierige Erfolgsprognose. Mit der Einbeziehung eines erfahrenen „Fallermittlers“ löst ein neuer Anbieter das Problem.
Prozeßkostenfinanzierer bevorzugen überschaubare Fälle mit klarem Sachverhalt nach bekanntem Muster, wo die Erfolgsprognose mit Erfahrungswerten möglich ist. Erbrechtsfälle passen nicht in dieses Schema. Sie werden daher oft nicht übernommen. Bei dem seit 2019 als GmbH tätigen Anbieter Jurfin ist das anders: Hier werden neben der Finanzierung auch Recherche und Beweisbeschaffung betrieben. Das erhöht die Erfolgsaussichten und ermöglicht Finanzierungen zu marktüblichen Quoten von 20-30% Gewinnanteil in Erbfällen schon bei Streitwerten von 500.000 Euro oder darunter. Die investigativen Fähigkeiten sind zudem in anderen Fällen mit komplexen Sachverhalten erprobt, z.B. Wirecard-Schadensersatzklagen, wo Jurfin als einziger Vollfinanzierer von ausgewählten Einzelklagen engagiert ist.
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Interdisziplinärer Ansatz eröffnet günstige Kalkulation | ANZEIGE: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45514 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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