Dr. Hendrik Schultzky erläutert in einem aktuellen Aufsatz alles Wichtige zur neuen Rechtslage im Zustellungsrecht und gibt wertvolle Hinweise für die Praxis.
Am 1.1.2022 hat der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess die nächste Stufe erreicht. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt nun die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO. Weitreichende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben und im Zustellungsrecht, hat darüber hinaus das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 5.10.2021 (BGBl. I 4607; im Folgenden: ERVAusbauG) gebracht.
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Elektronische Kommunikation im Zivilprozess | ANZEIGE: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48132 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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