Betriebliche Testpflicht: Welche Rechtsgrundlage könnte sich ergeben? Welche Rechtsfolgen könnte Testverweigerer erwarten? Inwiefern müsste der Betriebsrat beteiligt werden?
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verunsichert die Praxis. So verpflichtet sie zwar Arbeitgeber, Corona-Tests anzubieten. Die Arbeitnehmer müssen dieses Angebot nach der Verordnung aber nicht annehmen. Ein Dilemma – vor allem für Betriebe, in denen kaum Homeoffice-Arbeit möglich ist wie im produzierenden Gewerbe.
Einen Ausweg bieten u.U. arbeitsrechtliche Grundsätze, wie z.B. das arbeitgeberseitige Direktionsrecht. Inwieweit sich aus dem allgemeinen Arbeitsrecht eine Testpflicht ergeben kann, haben RA FAArbR Dr. Stefan Freh und RA Farzan Daneshian, LL.M., in ihrem Beitrag für Heft 5 des Arbeits-Rechtsberaters untersucht.
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Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44921 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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