Zum 1.1.2022 wird die flächendeckende aktive Pflicht zum Versand elektronischer Nachrichten an die Gerichte per beA in Kraft treten. Es ist daher höchste Zeit, sich mit dem beA intensiv auseinanderzusetzen.
Für alle zugelassenen Rechtsanwälte gilt ab dem Jahreswechsel die aktive Nutzungspflicht für Ihr beA-Postfach. Das ist nicht viel Zeit, wenn die Kanzleiabläufe zum einen noch nicht auf den ausschließlich elektronischen Versand von Gerichtspost umgestellt und zum anderen auch sicher eingeübt worden sind.
Das beA gehört zur Organisation des Kanzleibetriebs und liegt damit in der alleinigen Verantwortung des Rechtsanwalts, für den es auch berufsrechtliche Dimensionen besitzt.
Nehmen Sie am 6. Oktober 2021 um 12:00 Uhr an unserem Online-Seminar teil und erfahren Sie mehr über:
• Der rechtliche Rahmen des beA
• Arbeitsteilung zwischen Anwalt und Mitarbeiter sinnvoll gestalten
• Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
• Anforderungen an Dokumente, die elektronisch eingereicht werden sollen (ERVV)
• Signaturen und eEB
• Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten und Mitarbeitern zu beachten?
In einem weiteren Vortragsteil werden wir uns gezielt Ihren Fragen widmen, die Sie während des Seminars stellen können.
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Online-Seminar mit Martin Schafhausen | ANZEIGE: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46020 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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