Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2021: Frei­spruch in Wehr­hahn-Pro­zess rechts­kräftig / Wahl­vor­be­rei­tungs­not­stand fest­ge­s­tellt / Par­la­ment und Corona-Impf­st­ra­tegie

15.01.2021

BGH bestätigt Freispruch im Prozess um den Anschlag auf osteuropäische Sprachschüler. Bundestag stellt wegen Corona sog. Wahlvorbereitungsnotstand für die Wahlen 2021 fest. Staatsrechtler fordert Parlamentsvorbehalt für Corona-Impfstrategie. 

Thema des Tages

BGH zu Wehrhahn-Urteil: Der Freispruch für den Rechtsextremisten Ralf S., der als Attentäter des Rohrbomben-Anschlags auf eine Gruppe teilweise jüdischer Sprachschüler in Düsseldorf angeklagt war, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf zurück. Das LG hatte 2018 entschieden, den heute 54-Jährigen freizusprechen, weil es von seiner Schuld nicht ausreichend überzeugt war. Der Freispruch des Düsseldorfer Gerichts sei "rechtsfehlerfrei", so nun der BGH. Die Beweiswürdigung sei grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Bei einem Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn wurden im Juli 2000 zehn osteuropäische Sprachschüler teils lebensgefährlich verletzt, eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind. Der Rechtsextremist war zwar schnell in Verdacht geraten, das Ermittlungsverfahren gegen ihn aber wegen eines vermeintlichen Alibis 2002 eingestellt worden. Erst als Jahre später ein Mithäftling berichtete, S. habe sich mit der Tat gerühmt, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch war von der Bundesanwaltschaft nicht unterstützt worden . Dem Angeklagten steht nun eine Entschädigung für die erlittene U-Haft zu. Es berichten insbesondere die taz (Christian Rath), spiegel.de, LTO und die FAZ (Reiner Burger).

Auch wenn ein bitterer Nachgeschmack bleibe, "im Zweifel für den Angeklagten ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaates, egal, wer der Angeklagte ist", kommentiert Joachim Käppner (SZ) den nun rechtskräftigen Freispruch.

Rechtspolitik

GWB-Novelle: Mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen stimmte der Bundestag nun der lang diskutierten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu. Mit dem Gesetz bekommt das Bundeskartellamt neue Kompetenzen, um leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorzugehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen wie Amazon ihre Position ausnutzen. Wie SZ, FAZ (Kerstin Schwenk) und LTO berichten, bestand zwischen SPD und CDU lange Uneinigkeit bezüglich des Rechtswegs bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Digitalkonzernen und dem Bundeskartellamt. Nun wird der BGH einzige Instanz für solche Streitigkeiten sein. 

Wahlvorbereitungsnotstand: Aufgrund der Corona-Pandemie sieht der Bundestag keine Möglichkeit, Präsenzversammlungen zur Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl 2021 durchzuführen, und stellt deshalb den sog. Wahlvorbereitungsnotstand fest. Nun darf das Bundesinnenministerium durch Rechtsverordnung von dieser zentralen Vorgabe des Wahlrechts abweichen, wie der Akademische Rat Fabian Michl auf dem Verfassungsblog berichtet und kritisiert.  Für die anstehenden Landtagswahlen gebe es auf Landesebene keine vergleichbaren Regelungen.

Corona - Impfung: Der Staatsrechtler Thorsten Kingreen äußerte als Sachverständiger im Gesundheitsausschuss, die Entscheidung über die Prioritäten bei den Impfungen müsse der parlamentarische Gesetzgeber treffen. Das verlange der Parlamentsvorbehalt. Das bisherige Verfahren, welches im Wesentlichen die von der aus Medizinern bestehenden Impfkommission ausgearbeiteten Kriterien beinhalte, sei "politikfern" festgelegt worden, wird Kingreen weiter in der FAZ (Reinhard Müller) zitiert. Die ebenfalls als Sachverständige angehörte Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger hält eine Verordnung zwar für geeigneter als ein Gesetz, bemängelt aber das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. 

Corona-Hilfsgelder: In einem Interview mit dem Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) drängt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf eine zügige Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfsgelder an die Firmen, welche diese dringend benötigen, und plädiert für eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Außerdem spricht sie über das neu geschaffene Sanierungsrecht, dass Unternehmen vor der Pleite bewahren soll. 

Justiz

EuGH zu Rückführung Minderjähriger: Treffen Behörden eine Rückkehrentscheidung gegen unbegleitete minderjährige Schutzsuchende, müssen sie zuvor prüfen, ob im Rückführungsstaat eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und befand das gegenteilige Vorgehen der Niederlande für EU-rechtswidrig. Im Ausgangsfall erließ eine niederländische Behörde einen Rückkehrbescheid gegen einen unbegleiteten Minderjährigen im Alter von 15 Jahren und 4 Monaten, ohne zuvor zu prüfen, ob eine geeignete Aufnahmemöglichkeit im Herkunftsland existiert. Stattdessen warteten die niederländischen Behörden in solchen Fällen häufig, bis die Betroffenen volljährig sind, und nehmen dann die Abschiebung vor. Wie LTO berichtet, betonte der EuGH, dass die Prüfung einer Aufnahmemöglichkeit unmittelbar vor der Abschiebung erneut erfolgen müsse und Abschiebeentscheidungen grundsätzlich innerhalb kürzester Fristen umzusetzen sind. 

BGH zu Pflichten von Pflegeheimbetreibern: Betreiber von Pflegeheimen haben ihre Bewohner auch vor unwahrscheinlichen, aber folgenschweren Gefahren zu schützen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in einem Fall aus Bochum. Ein Demenzpatient war im Sommer 2014 aus einem Fenster im dritten Stock der Einrichtung gestürzt und starb einige Monate später an den Folgen, so LTO, taz.de (Christian Rath) und die FAZ (Constantin van Lijnden). Die Ehefrau forderte deshalb mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld vom Heimbetreiber, welches ihr die Vorinstanzen aber verwehrten. Laut BGH muss das Oberlandesgericht Hamm den Fall nun erneut beurteilen und den Sachverhalt voll ausschöpfen, was es bisher nach Ansicht des BGH nicht ausreichend getan hat. Entscheidend für die Beurteilung einer Sorgfaltspflicht seien dabei die im Einzelfall bestehenden Gefahren und Krankheitsbilder.

OVG Berlin-BB zu 15-Kilometer-Radius: Die Corona-Eindämmungsverordnung mit ihrer Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer über den eigenen Heimatlandkreis hinaus ist nicht rechtswidrig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und lehnte damit den Eilantrag eines Brandenburgers gegen die Verordnung ab, so die BerlZ. Die Maßnahme ist laut Gericht zudem nicht unangemessen, da der geringen Beeinträchtigung der Freizeitgestaltung eines Betroffenen der mit der Verordnung verfolgte Zweck des Schutzes des Lebens und der Gesundheit gegenüberstehe. 

Wie die SZ berichtet, sind inzwischen auch vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof die ersten Anträge gegen die 15-Kilometer-Regel anhängig. Erste Entscheidungen werden für nächste Woche erwartet. 

OVG NRW – Klage für Bildung: Am Mittwoch hat eine Zweitklässlerin aus Düsseldorf beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einen Normenkontrollantrag eingereicht. Ziel ist, die Öffnungen der Schulen in NRW per Eilantrag zu erzwingen. Im Interview mit der SZ (Paul Munzinger) erläutert die Juraprofessorin und Mutter der jungen Antragstellerin Nicole Reese die Hintergründe der Klage. 

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Da die Plädoyers der Verteidigung im Prozess um den Mord am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verschoben werden mussten, verschiebt sich nun auch der Termin der Urteilsverkündung, melden SZ und taz (Konrad Litschko). Der neue Termin ist voraussichtlich der 28. Januar.

GenStA Dresden – Angriff auf jüdischen Restaurantbesitzer: Im Zusammenhang mit den rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz im August 2018 war ein Restaurantbesitzer vor seinem jüdischen Restaurant von mindestens neun Personen mit Schottersteinen und einer Bierflasche beworfen und antisemitisch beschimpft worden. Die Generalstaatsanwaltschaft vermutet einen rechtsextremen Hintergrund der Tat und erhebt nun Anklage gegen einen 29-jährigen Mann. Ihm werden unter anderem gefährliche Körperverletzung und schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, schreiben spiegel.de und die SZ.

LG Offenburg – Waldläufer von Oppenau: Vor dem Landgericht Offenburg beginnt nun der Prozess gegen den 31-jährigen Yves R., der als Waldläufer von Oppenau den kleinen Ort im Schwarzwald tagelang in den Ausnahmezustand versetzte. Bei einer Polizeikontrolle in einer Hütte am Waldrand nahm der mit einer Schreckschusspistole bewaffnete R. vier Polizisten ihre Dienstwaffen ab und verschwand im Wald. Über 2.500 Einsatzkräfte suchten den Mann daraufhin tagelang. Vor Gericht muss er sich nun unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten, erläutert die SZ (Claudia Henzler). Das Urteil ist für den 19. Februar geplant.

LG Bonn - Cum-Ex/Warburg: Die Hamburger Privatbank M.M.Warburg hat die wegen des Cum-Ex-Steuerbetrugs festgesetzten Steuernachzahlungen für die Jahre 2007 bis 2011 nun vollständig beglichen. Nach Berichten der FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung) sieht sich die Warburg-Bank aber weiterhin als Sündenbock im Cum-Ex-Skandal, bei dem über Jahre Banken, Investoren und Steuerrechtsexperten die Staatskassen um Milliarden betrogen. Der frühere Generalbevollmächtigte der in Hamburg ansässigen Bank muss sich derzeit in einem Strafprozess am Landgericht Bonn wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verantworten. Die Bank selbst führt laut eigenen Angaben indes einige Klagen unter anderem gegen "Initiatoren, Abwickler und Profiteure der Geschäfte" und gegen die inzwischen beglichenen Steuerbescheide.  

Corona-Verordnungen: Nachdem viele Verwaltungsgerichte die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Eilverfahren bisher bestätigten, stehen nun die Hauptsacheverfahren an. Die Rechtsanwälte Dr. Michael Winkelmüller und Dr. Christian Eckart erörtern auf LTO, wie diese Verfahren ausgehen könnten, erwarten aber keine grundlegend anderen Einschätzungen als in den Eilverfahren. 

Recht in der Welt 

Frankreich – Klimaklage: Ein Pariser Verwaltungsgericht beschäftigte sich erstmals mit einer Klimaklage gegen Frankreich. Umweltschutz-Organisationen wie Greenpeace werfen dem Staat vor, sich nicht an das Pariser Klimaabkommen von 2015 zu halten. In der ersten Anhörung räumte laut Deutschlandfunk und stern.de ein Rechtsvertreter Frankreichs bereits "Nachlässigkeit des Staates" beim Klimaschutz ein. 

Russland – Krimtataren: Ein russisches Gericht hat drei Krimtataren zu jeweils 18, 17 und 13 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Sie sollen 2017 auf der Krim eine terroristische Organisation mit dem Namen "Partei des islamischen Widerstands Hizb ut-Tahrir" gegründet und so den Boden für eine gewaltsame Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung der Russischen Föderation vorbereitet haben. Menschrechtsaktivist Boris Sacharow meint gegenüber der taz (Bernhard Clasen), die "aktuelle Verfolgungen der Krimtataren gehen noch über die Repressionen der Sowjetzeit hinaus“, als Stalin 1944 viele Krimtataren deportieren ließ.

USA – Impeachment: Das US-Repräsentantenhaus hat bereits am Mittwochabend die Anklage wegen "Anstiftung zur Aufruhr" gegen den noch amtierenden US-Präsidenten Donald Trump erlassen und damit das zweite Impeachment-Verfahren gegen Trump eingeleitet. Das Verfahren wird nach der Amtsübernahme des gewählten Präsidenten Joe Biden nächsten Mittwoch im Senat stattfinden, so die taz. Ziel der Demokraten ist vor allem, eine erneute Kandidatur Trumps für die Zukunft zu verhindern. 

Bernd Pickert (taz) erläutert das Verfahren, hält dieses aber für zweifelhaft, bedinge es doch, dass "nicht rechtsstaatliche Grundsätze noch weiter ausgehebelt werden". Das erneute Amtsenthebungsverfahren stelle die Republikaner zwar vor ein Dilemma, gebe ihnen aber auch die Chance, mit Trump noch zu brechen, meint Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ). Ähnlich sieht es auch Annett Meiritz (Hbl). So sei das Verfahren die einzige richtige Konsequenz, um Trump am Ende doch noch für seinen "Feldzug gegen die US-Demokratie" zur Verantwortung zu ziehen. 

Australien – Medieninhalte: Das australische Parlament will in den nächsten Monaten ein Gesetz verabschieden, welches vorsieht, dass Plattformen wie Facebook und Google für die Nutzung von Medieninhalten bezahlen sollen. Die Kartellbehörde ACCC empfahl dem Parlament diese Regelung, da derzeit ein Großteil des Geldes, das für Online-Werbung ausgegeben wird, an Google und Facebook fließt. Google hingegen führt derzeit ein von der australischen Regierung als Drohung empfundenes "Experiment" durch, bei dem es nach Berichten von FAZ (Christoph Hein) und SZ (Jan Bielicki) teilweise einige Inhalte australischer Zeitungen in ihrer Internetsuche blockiert.

Sonstiges

Wirecard-Untersuchungsausschuss: Am Donnerstag tagte erneut der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Diesmal stand die Rolle der Banken im Wirtschaftsskandal um den Zahlungsdienstleister Wirecard im Fokus der Untersuchungen. Viele Banken hatten Wirecard enorme Kredite gewährt, auch als es in den Medien bereits Berichte über möglicherweise gefälschte Bilanzen bei Wirecard gab. Außerdem sollen sie teilweise auch Privatanleger in öffentlichen Einschätzungen zur Wirecard-Aktie getäuscht haben. Neben dem Ex-Commerzbank-Chef Martin Zielke waren deshalb auch der Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing und weitere Vorstandsmitglieder deutscher Bankhäuser als Zeugen geladen. Es berichten das Hbl (Felix Holtermann), die SZ (Cerstin Gammelin/Meike Schreiber) und die taz (Finn Mayer-Kuckuk).
 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2021: Freispruch in Wehrhahn-Prozess rechtskräftig / Wahlvorbereitungsnotstand festgestellt / Parlament und Corona-Impfstrategie . In: Legal Tribune Online, 15.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43995/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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