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Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2016: Befris­tete Fuß­bal­ler­ver­träge / Schieds­ge­richte vs. Zivil­pro­zess / Bar­schels Suizid

18.02.2016

Legal Voices - die juristische Presseschau

Befristete Verträge für Profifußballer sind rechtmäßig, so das LAG Mainz. Außerdem in der Presseschau: mehr weibliche Bundesrichter, BGH arbeitet rassistische Vergangenheit auf und Dieter Grimm porträtiert Scalia.

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Tagesthema

LAG Rheinland-Pfalz zu Fußballerverträgen: Fußballvereine dürfen mit ihren Spielern auch weiterhin befristete Verträge schließen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am gestrigen Mittwoch nach einer Klage des ehemaligen Torhüters des FSV Mainz 05, Heinz Müller. Die Vorinstanz hatte noch zugunsten Müllers entschieden, der 2014 nach Ablauf eines Zweijahresvertrages auf Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt hatte. Eine Befristung sei in der Gesamtbetrachtung wegen der "Eigenart der Arbeitsleistung" rechtmäßig. Dazu berichten u.a. SZ (Johannes Aumüller), lto.de sowie blog.beck.de (Christian Rolfs).

spiegel.de spricht mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Becker, der meint: "Die Richter haben den Profiklubs einen Freibrief ausgestellt", es bleibe alles beim Alten.

Rechtspolitik

Mehr weibliche Bundesrichter: Wie die SZ (Wolfgang Janisch) meldet, wollen die Grünen erreichen, dass bei Wahlen der Bundesrichter künftig mit quotierten Listen gearbeitet werde; bei einer frei werdenden Stelle an einem der fünf Bundesgerichte, wo die Frauenquote teilweise noch unter 30 Prozent liege, sollen dann ein Mann und eine Frau vorgeschlagen werden.

Strafkammertag: Laut einem Bericht der FAZ (Reinhard Müller) vom Strafkammertag in Hannover lehnten viele Richter Videoaufzeichnungen von Hauptverhandlungen oder im Ermittlungsverfahren ab, wie sie Pläne aus dem Bundesjustizministerium vorsehen. Eine Entlastung würde so nicht erreicht; vielmehr bräuchten die Gerichte mehr Flexibilität zur Beschleunigung von Verfahren.

Herrschaft auf Zeit: Demokratie sei eben Herrschaft auf Zeit: In einem Gastbeitrag für die FAZ (Staat und Recht) argumentiert Rechtsprofessor Michael Kloepfer für eine Begrenzung der Wiederwählbarkeit des Bundeskanzlers und stellt die grundgesetzlichen Regime für Regierungschef und Bundespräsident gegenüber. Letzterer sei obgleich politisch machtloser, viel stärker eingeschränkt.

Schiedsgerichte vs. Zivilprozessrecht: Nationale Handelsschiedsgerichte stellten heute eine aus Sicht der Zivilgerichte unerwünschte Konkurrenz dar, so Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier in einem FAZ-Gastbeitrag (Staat und Recht). Die Geschäftszahlen im Zivilprozess seien rückläufig und ließen auch die notwendige Basis für die Rechtsfortbildung schwinden. Bevor aber nun Eingriffen in die Privatautonomie erwägt würden, müsse das Zivilprozessrecht modernisiert und wieder attraktiver für die Wirtschaft gemacht werden.

Di Fabio zu (Staats)Grenzen: Im Feuilleton der Zeit befasst sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio unter dem Titel "Wozu Grenzen gut sind" mit dem "konstruktiven Spiel" der Öffnung. Der Westen gefährde die Offenheit in Richtung fortgesetzter Entgrenzung – bei Staatsgrenzen, aber auch etwa in Bezug auf Finanzsysteme.

Tempo 30: Wie die taz (Malte Kreutzfeldt/Daniel Albrecht) berichtet, plane das Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, damit Kommunen künftig ohne Nachweis einer erhöhten Gefährdung 30er-Zonen vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern einrichten können.

Änderung des "Stalking"-Paragraphen: Henning Ernst Müller (blog.beck.de) erläutert die nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums geplante Änderung des § 238 Strafgesetzbuch – dem sogenannten Stalking-Paragraphen – von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt: Es solle für eine Strafbarkeit der Nachstellungshandlungen nur noch auf die objektive Eignung zur scherwiegenden Lebensbeeinträchtigung ankommen.

EU-Gipfel: Vor dem am heutigen Donnerstag beginnenden EU-Gipfel berichtet ausführlich die taz (Eric Bonse).

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Fußballerverträge, Schiedsgerichte vs. Zivilprozess, Amtszeit Bundeskanzler

  • Seite 2:

    Justiz: Entscheidung zu Pilotendiskriminierung, BGH stellt sich Vergangenheit, Höcke als Justiz-Fall

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Grimm würdigt Scalia, Anwältin gegen VW, Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge

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Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2016: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18469 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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