Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Februar 2017: Streit um Vor­rats­da­ten­spei­che­rung / EuGH zu Dublin / Ger­m­an­wings-Unglück mit Nach­spiel

20.02.2017

Justiz

EuGH zu Dublin-Abschiebungen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei Dublin-Abschiebungen immer das Folterverbot zu beachten und dabei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK zu berücksichtigen ist. Im konkreten Fall ging es um eine Asylbewerberin, die geltend machte, dass ihr Gesundheitszustand der Abschiebung entgegenstehe. Auf verfassungsblog.de ordnet Constantin Hruschka von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe die Entscheidungen ein.

BVerfG – Motorradklubs: Die Motorradklubs Hells Angels, Bandidos, Gremium und Outlaws planen nach Informationen von spiegel.de (Jörg Diehl) eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Vereinsgesetzes, mit der verhindert werden soll, dass Kennzeichen eines verbotenen Vereins in nahezu gleicher Form von einem anderen Verein weitergenutzt werden. Die Rocker sehen sich in ihrer Vereinigungsfreiheit verletzt.

BVerfG – AfD: Die Alternative für Deutschland hat laut FAS (Justus Bender) nicht nur vor dem Verfassungsschutz, sondern auch vor dem Bundesverfassungsgericht Angst. Das erkläre die Zurückhaltung, mit der die Partei Entscheidungen des Gerichts kommentiere. Der Parteivorsitzende Jörg Meuthen glaube sogar, dass eine Passage im NPD-Urteil zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung nur für die AfD geschrieben worden sei.

VG Berlin zu Hintergrundgesprächen: Das Kanzleramt muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit Journalisten erteilen. Der Anspruch umfasst Informationen über Termine, Themen, Teilnehmer und Orte der Treffen, nicht jedoch die genauen Inhalte. Die Entscheidung und deren Hintergründe stellt der Journalist und Kläger im genannten Verfahren, Jost Müller-Neuhof, im Montags-Tsp vor.

OLG München – NSU-Prozess: Die Samstags-SZ (Rainer Stadler/Annette Ramelsberger) geht der Frage nach, warum Beate Zschäpe sich vom Psychotherapeuten Joachim Bauer begutachten lassen will. Der Bestseller-Autor sei bisher nicht für seine Expertise bei der Begutachtung von Straftätern bekannt.

LG Bonn – Tod von Niklas P.: Die FAS (Michaela Schwinn) berichtet von den ersten Verhandlungstagen im Prozess um den gewaltsamen Tod von Niklas P., der im Mai 2016 von Jugendlichen angegriffen wurde. Drei Zeugen haben bisher ausgesagt, die beiden Angeklagten wiederzuerkennen.

LG Frankfurt/Main – Exorzisten-Prozess: Im sogenannten Exorzisten-Prozess vor dem Frankfurter Landgericht wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Hauptangeklagte acht Jahre Haft. Ihr wird vorgeworfen, eine 41 Jahre alte Koreanerin bei einer "Teufelsaustreibung" festgehalten und zu Tode malträtiert zu haben. Die Samstags-SZ (Susanne Höll) berichtet.

LG Nürnberg – Bayerisches LKA: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Anklage gegen sechs Beamte des Bayerischen Landeskriminalamtes erhoben. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, bei einem Prozess gegen einen V-Mann des LKA falsch ausgesagt zu haben. Zudem sollen sie in den Diebstahl von Baumaschinen in Dänemark verwickelt sein. Die Samstags-FAZ (Albert Schäffer) schildert den Fall.

AG Detmold – Holocaustleugnung: Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist erneut vom Amtsgericht Detmold verurteilt worden. Wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener soll die 88-Jährige für zehn Monate ins Gefängnis. Sie hatte nach ihrer letzten Verurteilung Schriften an Journalisten, die Richterin und den Staatsanwalt verteilt, in denen sie den Holocaust leugnet. Da sie gegen alle Urteile in Berufung geht, muss sie ihre Haftstrafen noch nicht antreten, schreibt spiegel.de (Julian Feldmann).

AG Köln – Blitzer-Panne: Im Gespräch mit spiegel.de (Caroline Schiemann) erklärt Rechtsanwalt Sven Hufnagel, wie er für seinen Mandanten gegen ein Fahrverbot und Punkte im Flensburg vorgeht, die aufgrund eines Fehlers beim Blitzen auf der A3 in Köln verhängt wurden. Neben einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens habe er einen Vollstreckungsschutzantrag gestellt, damit der Mandant möglichst schnell seinen Führerschein zurückbekomme.

GBA/StA Duisburg – Türkischer Premier: Der Grünen-Politiker Volker Beck hat die Bundesanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Duisburg aufgefordert, gegen den türkischen Premier Binali Yıldırım zu ermitteln und ihn während seiner Deutschland-Reise zu vernehmen. Es bestehe der Verdacht, dass Yıldırım in die Spionage-Tätigkeiten türkischer Imame verwickelt sei, heißt es in einem Schreiben, das spiegel.de vorliegt. Heribert Prantl (Montags-SZ) bezeichnet es als "ärgerlich, mit welchem Fatalismus die deutschen Staatsgewalten den Auftritt des türkischen Premiers Yıldırım in Oberhausen über sich haben ergehen lassen". Deutschland dürfe es nicht dulden, dass es zum "Stützpunkt des türkischen Regimes" wird.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Februar 2017: Streit um Vorratsdatenspeicherung / EuGH zu Dublin / Germanwings-Unglück mit Nachspiel . In: Legal Tribune Online, 20.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22143/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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