Die juristische Presseschau vom 24. - 26. Oktober 2015: ProstSchG ohne Kom­pe­tenz – Kar­tell­för­de­rung genügt – Straf­fällig laut Soft­ware

26.10.2015

Dem Bund fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das ProstSchG. Außerdem in der Presseschau: Manager sollen für Kartelle in Haft, "Racial Profiling" war nicht entscheidungserheblich und eine Software, die Straffälligkeit vorhersagen können soll.

Thema des Tages

Prostituiertenschutzgesetz: Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Prostituiertenschutzgesetz. Das legt blog.delegibus.com (Oliver García) ausführlich dar. Schon die Suche nach einer Kompetenznorm gestalte sich schwierig. Eine Regelung im Bereich des Rechts der Wirtschaft (konkurrierende Kompetenz nach Art. 74 Nr. 11 Grundgesetz) – wie im Gesetzentwurf angenommen – liege nach einem historisch gewachsenen Verständnis der Rechtsgebiete kaum vor. Dieses sei nach dem Bundesverfassungsgericht jedoch von besonderem Gewicht. Jedenfalls fehle es, nach bisheriger Rechtsprechung des BVerfG zu urteilen, an den Voraussetzungen des Art. 72 Absatz 2 Grundgesetz, wonach der Bund im Bereich konkurrierender Kompetenz nur Gesetze erlassen darf, wenn das zur Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse oder der Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich ist.

Rechtspolitik

Managerhaftung für Kartelle: Laut Samstags-FAZ (Helmut Bünder) fordert die Monopolkommission in einem noch unveröffentlichten Sondergutachten für das Bundeswirtschaftsministerium Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für Manager, die für Kartellabsprachen verantwortlich sind. Das sorge für die notwendige Abschreckung, die Geldbußen bisher nicht leisteten. Wenn Geldbußen für das Unternehmen wegen Aufdeckungshilfe entfielen, solle auch Straffreiheit eintreten. Caspar Busse (Montags-SZ) begrüßt den Vorschlag, denn es gehe bei Kartellbildungen "nicht um Lappalien".

Netzneutralität: Am morgigen Dienstag stimmt das EU-Parlament über die "Verordnung für das freie Internet" ab, deren Titel laut Samstags-FAZ (Michael Hanfeld) täuscht, "eine Eins-a-Mogelpackung". Damit sollen zwar bis Juni 2017 Roaminggebühren nahezu abgeschafft werden, aber auch die Netzneutralität soll eingeschränkt werden. Das "Best Effort"-Prinzip werde von Ausnahmen überlagert, die in der Summe den Weg zu einem Zweiklasseninternet ebnen. Auch Nico Lumma (bild.de) befürchtet das Ende der Netzneutralität.

"Widerrufsjoker": Nicht nur der "Widerrufsjoker" soll abgeschafft werden – hier soll drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, erlöschen – auch für zukünftige Verträge soll es eine absolute Endfrist geben. Selbst bei fehlerhafter Belehrung soll ein Widerruf nur innerhalb einer Frist von zwölfeinhalb Monaten zulässig sein, berichtet die BadZ (Chriatian Rath).

Asylrecht: Nach nur vier Tagen hat der Bundespräsident das Gesetzespaket zum Asylrecht bereits am vergangenen Dienstag ausgefertigt. So konnte es bereits am Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Mit Ausnahme weniger Regelungen sollte es "nach der Verkündung in Kraft" treten, was somit bereits am Samstag erfolgte. Das melden unter anderem Samstags-FAZ (Günter Bannas/Eckart Lohse) und BerlZ (Chriastian Bommarius). Damit könnten vermehrte Abschiebungen bereits in dieser Woche beginnen.

Asylgrundrecht: In einem Gastkommentar verfolgt Rudolf Walther in der Samstags-taz die Rechtsentwicklung in Deutschland nach, mit der das Asylgrundrecht "wegsaniert" worden sei und weiter werde.

Asyl- und Strafrecht: Wie der Spiegel (Andreas Ulrich) meldet, will die Justizministerkonferenz der Länder den Straftatbestand der unerlaubten Einreise streichen. Die Strafbarkeit der Einreise ohne Papiere sei nicht ohne Weiteres mit dem Grundrecht auf Asyl zu vereinbaren. Außerdem soll die Schleuserkriminalität auf den Prüfstand gestellt werden, es müsse zwischen humanitärer Hilfe und dem Ausnutzen von Notlagen zum eigenen Profit unterschieden werden.

Erlaubter Insiderhandel: Wäre Insiderhandel nicht verboten könnten Aktienkurse auf Fehlentwicklungen in Unternehmen – wie etwa bei VW – hinweisen, Informationen könnten so früher an die Öffentlichkeit gelangen. Manager – insbesondere, wenn ihre Gehältern an die Kurse gekoppelt sind – könnten durch die Kursentwicklung angehalten werden Nachforschungen anzustellen. Diese Überlegungen des amerikanischen Ökonomen und Juristen Henry Manne legt die FAS (Patrick Welter) dar.

Vorübergehendes Bleiberecht: Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner spricht sich in der Samstags-FAZ für ein vorübergehendes Bleiberecht aus humanitären Gründen für Kriegsflüchtlinge aus. Es könne weniger bürokratisch als der sekundäre Schutz nach dem Asylrecht gestaltet werden. Eines Asylrechts mit dauerhafter Bleibeperspektive bedürfe es nur für individuell politisch Verfolgte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. - 26. Oktober 2015: ProstSchG ohne Kompetenz – Kartellförderung genügt – Straffällig laut Software . In: Legal Tribune Online, 26.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17325/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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