Die juristische Presseschau vom 29. April 2015: BVerfG schützt Polizeihass – Verteidiger stressen Zschäpe – Vergebung als gesetzloses Wunder

29.04.2015

Justiz

BGH - Bolzplatzlärm: Am heutigen Mittwoch wird der Bundesgerichtshof über die Frage verhandeln, ob Mieter ihre Miete mindern können, wenn in der Nähe ein Bolzplatz neu angelegt wird - zumindest wenn sich die Kinder nicht an die offiziellen Spielzeiten halten. Auf das Verfahren weist nun auch die SZ (Wolfgang Janisch) auf ihrer Titelseite hin.

OLG München - NSU: Die FAZ (Helene Bubrowski) zitiert aus einem Gutachten, dass der psychiatrische Sachverständige Norbert Nedopil über die Angeklagte Beate Zschäpe verfasst hat. Danach attestiert er eine "chronische Belastungsreaktion", deren Ursachen er vor allem auf die "extrem kraftraubende Verteidigungsstrategie" zurückführt. Zschäpe habe eigentlich Redebedarf, werde aber von ihren Verteidigern aus strategischen Gründen beraten, zu schweigen.

Die ZEIT (Christian Fuchs/Özlem Topcu) zieht im Interview mit den Nebenklage-Anwälten Doris Dierbach und Thomas Bliwier nach rund 200 Prozesstagen Bilanz: Ihre Mandanten seien mit der Prozessführung durch das Gericht zufrieden, der Verfassungsschutz sei in den Kasseler NSU-Mord verwickelt, V-Leute sollten abgeschafft werden, der Prozess habe die Polizei sensibilisiert.

spiegel.de (Björn Hengst) berichtet vom jüngsten Prozesstag, an dem André K. vernommen wurde, der einst Mitglied in der "Weißen Bruderschaft Erzgebirge" war. Dort war auch der Mitangeklagte André E. aktiv.

LG München - Deutsche Bank-Vorstände: Vor dem Landgericht München hat die Hauptverhandlung gegen fünf aktuelle oder ehemalige Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank wegen Prozessbetrugs begonnen. Nachdem die Anklage verlesen wurde, griffen Verteidiger die Staatsanwaltschaft an, diese habe wichtige Informationen zurückgehalten. Den Prozesstag schildert unter anderem die FAZ (Joachim Jahn) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen/Stefan Kaiser). Die taz (Anja Krüger) portraitiert knapp den Vorsitzenden Richter Peter Noll, unter anderem als grünen Kommunalpolitiker.

LG Lüneburg - Auschwitz: Im Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning sagten jetzt weitere Überlebende des KZ Auschwitz aus, berichtet spiegel.de.

Nun kommentiert auch Heribert Prantl (SZ) die Vergebungsgeste der Nebenklägerin Eva Mozes Kor. Sie könne etwas tun, was dem Gericht verwehrt sei. Sie spreche auch nicht für die anderen Nebenkläger, nur für sich. Ihr Akte sei ein "gesetzloses Wunder".

BGH zu Zinswetten: Die Gemeinde Ennepetal hatte mit der Bank WestLB Zinswetten abgeschlossen, bei denen für die Bank hohe Handelsgewinne vorgesehen waren, worüber die Bank aber nicht aufklärte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte darin eine Pflichtverletzung der Bank zulasten der Gemeinde gesehen. Der BGH hob das Urteil nun aber auf und wies den Fall ans OLG zurück. Dort muss nun geklärt werden, ob überhaupt ein Beratungsvertrag zustandegekommen war und ob die Gemeinde nur für die verlustbringenden Verträge eine Rückabwicklung fordern durfte. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Pia Lorenz).

BGH zu Markenbeschwerden bei Google-Anzeigen: Der Anwalt Martin Schrimbacher bespricht auf lto.de ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Mitte März. Danach können Online-Shops bei Google mit Markenwaren werben, wenn sie diese legal anbieten (konkret ging es um Rolex-Uhren). Der Markeninhaber kann aber bei Google eine Markenbeschwerde einreichen, die bewirkt, dass solche Anzeigen nur mit Zustimmung des Markeninhabers geschaltet werden. Der Online-Shop hat wegen seines legalen Angebots (keine Produktfälschungen) wiederum Anspruch auf Zustimmung des Markeninhabers, so der BGH.

AG Hamburg-Altona zu Partnervermittlung: Online-Partnervermittlungen können ihre Gebühren nicht einklagen, weil dies gegen § 656 Bürgerliches Gesetzbuch verstoße. Digitale Partnervermittlungen seien klassischen Heiratsvermittlungen gleichzustellen, so das Amtsgericht Hambur-Altona. Das Urteil gelte aber nicht für die Vermittlung von Sex-Dates, berichtet die Welt (Thomas Schmoll).

RAK Berlin: An der turbulenten Versammlung der Berliner Rechtsanwaltskammer im März nahmen mehrheitlich Syndikus-Anwälte teil. Gegen die dortigen Beschlüsse und Wahlen wurden nun mehrere Klagen eingelegt, berichtet lto.de. Unter anderem werde wegen unzulässiger Mobilisierung und Abstimmung in eigener Sache geklagt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. April 2015: BVerfG schützt Polizeihass – Verteidiger stressen Zschäpe – Vergebung als gesetzloses Wunder . In: Legal Tribune Online, 29.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15383/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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