Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2017: Anti­se­mi­ti­sche Kund­ge­bungen ver­bieten? / Franck Ribéry vor Gericht / Donald Trump und das Völ­ker­recht

13.12.2017

In Berlin wurden Israel-Fahnen verbrannt. Sind schärfere Gesetze nötig? Außerdem in der Presseschau: Amtsrichter stellt sich vor Deutschland, Franck Ribéry wirft Ex-Berater Fälschung vor, Donald Trump respektiert das Völkerrecht meistens.

Thema des Tages

Antisemitische Kundgebungen: Der Zentralrat der Juden fordert eine Verschärfung des Demonstrationsrechts. Antisemitische Versammlungen sollten nicht "genehmigt" werden können. Wenn die Polizei nach derzeitiger Gesetzeslage nicht einschreiten könne, solle die Bundesregierung "mögliche Gesetzesänderungen prüfen", zitiert spiegel.de den Zentralratsvorsitzenden Josef Schuster.

Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) lehnt Verschärfungen des Versammlungs- und des Strafrechts ab. Das Strafrecht dürfe nicht da anfangen, wo der gesellschaftliche Konsens endet. Das Verbrennen von mitgebrachten Fahnen fremder Staaten solle nicht bestraft werden, weil sich sonst auch der Tibeter, der die chinesische Fahne anzündet, strafbar machen würde.

Die SZ (Jana Anzlinger) erklärt die Rechtslage: Ausländische Fahnen dürfen verbrannt werden. Deutsche Fahnen dürfen nicht öffentlich verbrannt werden, das wäre eine Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Das Verbrennen einer Netanjahu-Puppe wäre eine Beleidigung.

Rechtspolitik

NetzDG: Der Bundestag diskutierte über Gesetzentwürfe von AfD und FDP, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wieder abzuschaffen, berichtet die SZ (Mike Szymanski). Union, SPD und Grüne hielten dagegen. Das NetzDG verpflichtet Facebook und andere Internet-Plattformen, ein effektives Beschwerdemanagement gegen strafbaren Hass einzuführen.

§ 219a StGB: Die wegen "Werbung für Abtreibungen" verurteilte Gießener Frauenärztin Kristina Hänel hat mit Unterstützerinnen 150.000 Unterschriften für die Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch gesammelt. Bei der Übergabe sprachen sich Politikerinnen von SPD, FDP, Grünen und Linken für die Streichung aus, berichtet die taz (Dinah Riese).

Teilzeit/Vollzeit: Der Anwalt Hans-Peter Löw argumentiert in der FAZ gegen den von der SPD geforderten Rechtsanspruch, von Teilzeit auf Vollzeit wechseln zu dürfen. Dieser sei unnötig, weil Arbeitgeber sowieso Vollzeit bevorzugen (deshalb sei ursprüchlich auch der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit eingeführt worden). Wenn ein Teilzeit-Beschäftigter jederzeit in Vollzeit wechseln könnte, würden allerdings die zum Ausgleich der Teilzeit geschaffenen neuen Stellen nur noch mit Befristung eingerichtet, was auch nicht erwünscht sei.

DDR-Opfer: Die ostdeutschen Bundesländer fordern, dass DDR-Verfolgte auch noch nach 2019 einen Antrag auf Rehabilitierung stellen können. Am Freitag wird der Antrag im Bundesrat eingebracht, berichtet die taz (Michael Bartsch).

Anwaltsgerichtsbarkeit: Der akademische Rat Christian Deckenbrock unterstützt im FAZ-Einspruch die Forderung von Klaus Rennert (Präsident des Bundesverwaltungsgerichts), die Anwaltsgerichtsbarkeit künftig von der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verlagern. Die jetzige Struktur der Anwaltsgerichtsbarkeit sei ohnehin reformbedürftig. Unterschiedliche Rechtswege für Disziplinarverfahren und verwaltungsrechtliche Anwaltssachen (wie etwa die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung) seien inkonsistent und nur durch historische Zufälle zu erklären. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei für Verwaltungssachen ohnehin besser geeignet, aber auch heute schon bei vielen Berufen für Disziplinarsachen zuständig.

Sonntagsöffnung: Handelsverbände und Kommunen fordern landesgesetzliche Ausweitungen der Zahl verkaufsoffener Sonntage. Sie stützen sich auf ein Gutachten, das mit Blick auf verfassungsgerichtliche Vorgaben noch Spielraum nach oben konstatiert. Diskutiert wird auch, verkaufsoffene Sonntage unabhängig von konkreten Anlässen wie Messen zuzulassen. Nach Darstellung von FAZ-Einspruch (Helmut Schwan) werden die Anforderungen der Rechtsprechung an Prognosen über den von solchen Anlässen ausgelösten zusätzlichen Besucherandrang immer anspruchsvoller und seien kaum noch zu erfüllen.

Geoblocking: Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich gegen den Plan der EU-Kommission, das Geoblocking von Filmen und Fernsehserien in Mediatheken und Mediendiensten zu beseitigen. Konkret geht es um die Überarbeitung der Kabel- und Satellitenrichtlinie (CabSat). Wie netzpolitik.org (Thomas Rudl) darlegt, wäre aber auch bei einem Erfolg der Kommission die Möglichkeit, die Lizenzierung vertraglich auf einzelne Staaten zu beschränken, erhalten geblieben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2017: Antisemitische Kundgebungen verbieten? / Franck Ribéry vor Gericht / Donald Trump und das Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 13.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25983/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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