Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2017: Anti­se­mi­ti­sche Kund­ge­bungen ver­bieten? / Franck Ribéry vor Gericht / Donald Trump und das Völ­ker­recht

13.12.2017

Justiz

Amtsrichter Stephan Zantke: Die Welt (Cornelia Karin Hendrich) stellt den Zwickauer Amtsrichter Stephan Zantke vor. In der Verhandlung gegen einen libyschen Flüchtling, der unter anderem ein siebenjähriges Kind mit einer Bierflasche beworfen haben soll, hatte dieser "Scheißdeutschland" gesagt. Darauf erwiderte der Richter: "Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?" Zantke will für seine Reaktion nur Lob erhalten haben. Er verurteilte den Libyer zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe, die Staatsanwaltschaft hatte lediglich 15 Monate auf Bewährung gefordert.

BSG zu Rentenversicherungspflicht: Das Bundessozialgericht hat es Ärzten, Tierärzten und Apothekern erleichtert, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, wenn sie nicht in einer Praxis, Klinik, Apotheke oder im öffentlichen Dienst arbeiten, sondern zum Beispiel in der Industrie oder im Handel. Auch Tätigkeiten, für die keine Approbation benötigt wird, könnten laut BSG berufsspezifisch sein, so der Anwalt Martin W. Huff in der FAZ.

EuGH zu Taricco II: Die niederländischen Rechtsprofessorinnen Christina Peristeridou und Jannemieke Ouwerkerk kritisieren auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) das Anfang Dezember verkündete Tarricco II-Urteil des EuGH zur nationalen Verfassungsidentität. Aus strafrechtlicher Sicht sei das Urteil "alles andere als klar".

VGH München  Ultimate Fighting Fernsehen: An diesem Freitag wird die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) entscheiden, ob sie gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München eine Landesverfassungsbeschwerde einlegt. Der VGH München hatte einen Bescheid der BLM gegen den Sender Sport 1 beanstandet, wonach einzelne bereits genehmigte Formate der Ultimate Fighting Championship aufgrund des hohen Gewaltpotentials aus dem Programm genommen werden sollten. Der VGH vermisste eine Rechtsgrundlage für derartige nachträgliche Beanstandungen. Geklagt hatte die englische Produktionsfirma der Sendungen, die sich auf ihre Berufsfreiheit berief. Der emeritierte Rechtsprofessor Herbert Bethge stellt im FAZ-Einspruch das Verfahren dar. Dabei erläutert er auch die Besonderheiten des bayerischen Privatfunks, der nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ausgestrahlt werden darf.

BVerfG  NC: Am 19. Dezember wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum numerus clausus für Medizinstudienplätze verkünden. FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt) schildert das Problem, dass hervorragende Abiturnoten einen extrem hohen Einfluss auf den Hochschulzugang haben, während andere Interessenten zu taktischen Vorgehensweisen gezwungen seien, die nur noch Spezialanwälte durchschauen. Einer der Kritikpunkte sei inzwischen aber politisch durch einen neuen Staatsvertrag bereits erledigt: Künftig werden als Wartezeit nur noch Zeiten anerkannt, in denen sich jemand aktiv um einen Studienplatz bemühte.

BGH  Shariah Police: Am 14. Dezember wird der Bundesgerichtshof über die Frage verhandeln, ob das strafbewehrte versammlungsrechtliche Uniformverbot verletzt wurde, als eine Gruppe von Salafisten 2014 mit orangefarbenen Warnwesten durch Wuppertal zog. Die Warnwesten trugen die Aufschrift "Shariah Police".  Das Landgericht hatte die Männer freigesprochen, weil die Warnwesten nicht einschüchternd wirkten. FAZ-Einspruch (Alexander Haneke) schildert den Vorfall und das bisherige Verfahren.

EuGH - Bafin/Berufsgeheimnis: Behörden der Finanzmarktaufsicht (z.B. die Bafin) dürfen Informationen, die sie bei ihrer Arbeit erlangt haben, nicht an Privatpersonen herausgeben. Das gelte auch für Bafin-Prüfberichte über eine Bank, die Anleger mit einem Schneeballsystem betrog. Das unionsrechtlich geregelte Berufsgeheimnis sei eng auszulegen, argumentierte Generalanwalt Yves Bot, laut lto.de.

LG München I  Ribéry: Vor dem Landgericht München I streitet Fußballer Franck Ribéry mit einem ehemaligen Berater, der von ihm 3,45 Millionen Euro aus einem Vertrag von 2006 haben will. Ribéry behauptet, er habe den Vertrag nicht unterzeichnet, seine Unterschrift unter dem Vertrag müsse gefälscht sein. Die Richterin wies darauf hin, dass der Zivilprozess für beide Seiten strafrechtliche Folgen haben kann, entweder wegen Urkundenfälschung oder wegen falscher Aussage. Das Urteil soll am 16. Januar verkündet werden, berichtet die FAZ.

LG Köln  Raser: Der Raser-Prozess am Landgericht Köln ist vorerst geplatzt, weil ein Schöffe Kontakte in die Raser-Szene hatte, berichtet spiegel.de. Das Gericht gab Befangenheitsanträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage statt. Der Prozess, der vorige Woche begonnen hatte, muss jetzt neu starten. Es geht um die Frage, ob zwei Raser, die den Tod einer Radfahrerin verursacht hatten, Bewährungsstrafen erhalten können, was der Bundesgerichtshof in Frage gestellt hatte.

LG Paderborn  Höxter: Das Landgericht Paderborn hat nun wie erwartet den bisherigen Sachverständigen für die Begutachtung des Hauptangeklagten Wilfried W. von seinen Pflichten entbunden. Der Sachverständige hatte sich in Widersprüche verwickelt und dann krank gemeldet. Die neue Sachverständige hat laut Meldung von spiegel.de auch schon W.s Ex-Frau und Mitangeklagte Angelika W. begutachtet.

GBA  Franco A.: Der Generalbundesanwalt hat Anklage wegen Vorbereitung einer schweren staatsfeindlichen Gewalttat gegen den Bundeswehroffizier Franco A. erhoben, berichtet taz.de (Konrad Litschko)Gegen zwei andere Soldaten, die zunächst als Mittäter galten, bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Die Anklage gegen Franco A. komme überraschend, da der Bundesgerichtshof Ende November den Haftbefehl gegen Franco A. wegen Unstimmigkeiten aufgehoben hatte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Dezember 2017: Antisemitische Kundgebungen verbieten? / Franck Ribéry vor Gericht / Donald Trump und das Völkerrecht . In: Legal Tribune Online, 13.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25983/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen