Die juristische Presseschau vom 1. September 2020: Frauen dürfen mit­fi­schen / Debatte um Schutz des Bun­des­tags / Aus­sage von Bushido

01.09.2020

Frauen dürfen laut Amtsgericht Memmingen nicht vom traditionellen Ausfischen ausgeschlossen werden. Nach der Corona-Demo wird über einen besseren Schutz des Parlaments diskutiert und Bushido streitet sich mit Abou-Chaker und Aggro Berlin.

Thema des Tages

AG Memmingen zu Diskriminierung beim Fischertag: Der Ausschluss von Frauen beim traditionellen "Ausfischen" in der Stadt Memmingen ist rechtswidrig. Das hat das Amtsgericht Memmingen entschieden und der Klägerin recht gegeben, die sich gegen eine entsprechende Bestimmung in der Satzung des Fischertagsvereins gewehrt hat. Laut dem Gericht habe der Verein eine besondere soziale Machtstellung inne und sei daher mittelbar an die Gleichberechtigung gebunden. Eine männliche Tradition sei kein Rechtfertigungsgrund. Die FAZ (Anna Vollmer) und LTO berichten. In der SZ (Florian Fuchs) kommt auch Rechtsanwältin Susann Bräcklein zu Wort, die von dem Urteil eine Signalwirkung an andere Vereine ausgehen sieht. Erstmals sei die mittelbare Grundrechtswirkung in das Vereinsrecht gebracht worden.

Rechtspolitik

Folgen der Berliner Querdenker-Demo: Nach den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern und dem Erstürmen der Treppe des Reichstagsgebäudes ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie zukünftig das Parlament besser geschützt und der Infektionsschutz durchgesetzt werden kann. Im Gespräch ist unter anderem die Ausweitung der sogenannten Bannmeile um den Bundestag auf die sitzungsfreien Tage. Berlins Innensenator hat zudem vorgeschlagen einen Mund-Nasen-Schutz bei Versammlungen gesetzlich vorzusehen. Über die Diskussion schreiben die FAZ (Johannes Leithäuser/Markus Wehner), spiegel.de (Florian Gathmann u.a.) und LTO. Die Welt (Thomas Vitzthum u.a.) befasst sich speziell mit der Frage, ob das geltende Versammlungsrecht zeitgemäß ist.

Berthold Kohler (FAZ) fordert mehr Polizei zum Schutz des Parlaments, spricht sich jedoch gegen eine "Verbarrikadierung" aus.

Unternehmenssanktionen: In den Ländern formiert sich Widerstand gegen das geplante Verbandssanktionengesetz. Nach Informationen der FAZ (Susanne Preuß) wollen sechs Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, am kommenden Donnerstag einen Antrag im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats einbringen mit dem Ziel, das Vorhaben zu stoppen. Die Wirtschaftsministerien befürchten unverhältnismäßige Sanktionen.

Insolvenzrecht: Das Bundesjustizministerium arbeitet an der Einführung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens. Mit dem Gesetz, das Anfang 2021 in Kraft treten könnte, soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Laut Hbl (Heike Anger) sind die Niederlande schon weiter und werben auch ausländische Unternehmen mit einem modernen Restrukturierungsgesetz.

EU-Asylpolitik: Der wissenschaftliche Referent Lothar Häberle schlägt im FAZ-Einspruch einen "Solidarpakt mit zwei Dimensionen" zum Umgang mit Flüchtlingen in Europa vor. Danach sollen die EU-Mitgliedstaaten wählen können, ob sie Flüchtlinge aufnehmen oder einen Beitrag an die aufnahmewilligen Staaten zahlen. Reichen die Aufnahmeplätze nicht aus, soll der Beitrag so lange erhöht werden, bis sich genug Mitgliedstaaten bereit erklären.

Europäisches Wirtschaftsrecht: Im Hbl zeigt sich Rechtsprofessor Klaus J. Hopt skeptisch gegenüber dem Vorschlag einer deutsch-französischen Expertengruppe für ein europäisches Wirtschaftsgesetzbuch. Es sei bereits unklar, was zum Wirtschaftsrecht gehöre. Zudem sei der Glaube an eine europäische Rechtsangleichung geschwunden. Der Vorschlag sei dennoch wissenschaftlich sinnvoll.

Brain-Computer-Interface: Die Entwicklung von Techniken an der Schnittstelle von menschlichen Gehirnen und Computern wirft verschiedene rechtliche Fragen auf. Die Rechtsreferendarin Carolin Kemper legt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) dar, warum der Schutz durch die in Europa bestehenden Grundrechte unzureichend ist und schlägt die Schaffung von neuen mentalen Rechten vor.

Justiz

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Im Strafverfahren gegen Arafat Abou-Chaker vor dem Landgericht Berlin hat der Rapper Bushido geschildert, wie er mit dem Angeklagten ins Geschäft gekommen sei. Zunächst habe Bushido den Kontakt zu Abou-Chaker gesucht, damit dieser ihm hilft, von seinem bisherigen Label Aggro Berlin wegzukommen. Später habe Abou-Chaker ihn eingeschüchtert und eine Gewinnbeteiligung von 30 Prozent gefordert, so Bushido in der Verhandlung, von der die FAZ (Julia Schaaf), spiegel.de (Wiebke Ramm) und focus.de (Jan Rübel) berichten.

Das Ende der Geschäftsbeziehungen zwischen Bushido und Aggro Berlin ist auch Gegenstand eines Zivilrechtsstreits vor dem Landgericht Berlin. Wie spiegel.de (Wiebke Ramm) in einem gesonderten Beitrag schreibt, macht Aggro Berlin mit einer Klage Unterlassungsansprüche gegen Bushido geltend. Bushido solle die Behauptung unterlassen, dass Aggro Berlin 400.000 Euro und eine Beteiligung von sechs Prozent verlangt habe.

AG München – Wirecard: Die Münchener Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht München zehn Arrestbeschlüsse gegen Personen und Unternehmen erwirkt, die in den Wirecard-Skandal verwickelt sein sollen, darunter Ex-Konzernchef Markus Braun. Die SZ (Klaus Ott/Jörg Schmitt) und das Hbl (Felix Holtermann/Volker Votsmeier) schildern die Hintergründe und erläutern, was die Arrestbeschlüsse bewirken.

Laut Meike Schreiber (SZ) sind die Arrestbeschlüsse "kaum mehr als ein schwacher Trost". Die Anleger würden größtenteils auf ihren Verlusten sitzen bleiben. Die Verantwortung würden diejenigen tragen, die Warnhinweisen zu spät nachgegangen seien, also die Finanzaufsicht und die Staatsanwaltschaft.

BVerfG – Wahlrechtsreform: Die Linke will gemeinsam mit den Grünen und der FDP gegen die geplante Wahlrechtsreform vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das melden die FAZ (swam) und zeit.de. Die Partei hält es für verfassungswidrig, dass die Überhangmandate teilweise nicht ausgeglichen werden sollen.

OVG NRW zu Pipeline: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mehrere Klagen gegen die Kohlenmonoxidpipeline der Chemiefirma Covestro abgewiesen. Das schreiben die SZ (Benedikt Müller-Arnold) und die FAZ (Jonas Jansen). Die Rohre entsprächen dem Stand der Technik, die Einwendungen der Anwohner, die ein Austreten von Gas befürchten, seien unbegründet.

Jonas Jansen (FAZ) meint, das Urteil bringe rationale Gründe für einen Betrieb der Pipeline vor. Die Anwohner sollten sie akzeptieren.

Verfassungsrichter bei Querdenker-Demo: Bei der Corona-Demo vor dem Reichstagsgebäude war auch ein Richter des bayerischen Verfassungsgerichtshofs anwesend. Der Rechtsanwalt Rüdiger Imgart war von der AfD als "nicht-berufsrichterlicher" Verfassungsrichter nominiert worden. Er gibt an, nur kurz einer Rede des Verschwörungstheoretikers Attila Hildmann zugehört zu haben. Politiker der SPD und der Grünen fordern seinen Rücktritt, so die SZ (Johann Osel).

Recht in der Welt

Griechenland/Türkei – Seegrenzen: Der Streit zwischen Griechenland und der Türkei über die Seegrenzen könnte früher oder später von einem Schiedsgericht entschieden werden. Die Welt (Philip Volkmann-Schluck) lässt den deutschen Rechtswissenschaftler Rüdiger Wolfrum zu Wort kommen, der bis 2017 Richter am Internationalen Seegerichtshof war. Er erläutert die für Grenzkonflikte geltenden Grundsätze und sagt, dass sich Staaten oft auf Gerichtsverfahren einlassen, weil für die wirtschaftliche Ausbeutung Rechtssicherheit erforderlich sei.

Juristische Ausbildung

Feueralarm bei Examensklausur: In Köln musste eine Klausur des Ersten Staatsexamen am vergangenen Freitag teilweise abgebrochen werden, nachdem der Feueralarm ausgelöst wurde. Das meldet LTO. Der Alarm entpuppte sich jedoch als Fehlalarm. Die betroffenen Studierenden sollen die Klausur wiederholen.

Sonstiges

Geisel zu Querdenker-Demo: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Äußerung von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD), der in einer Pressemitteilung die Corona-Demos inhaltlich scharf kritisiert hatte. Geisel könne sich als Innensenator nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Für das Versammlungsverbot habe es jedoch andere, gute Gründe gegeben.

Digitale Verträge: Rechtsanwalt Oliver Daum erläutert auf LTO die Regeln, die für digitale Verträge gelten. Da digitale Dokumente keine Urkunden seien, könnten sie weder die Schriftform erfüllen noch die Beweiskraft von Urkunden haben. Eine Ersetzung der Schriftform sowie eine erhöhte Beweiskraft wird durch die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht, die jedoch mit Aufwand verbunden ist. Ohne eine solche Signatur könne digitalen Verträgen nur eine Indizienwirkung zuerkannt werden.

Nach dem Neoliberalismus: Aufbauend auf einem Sammelband zum Recht der politischen Ökonomie startet der Verfassungsblog ein neues Online-Symposium zur Frage, was das Ende des Neoliberalismus für das Recht und die Rechtswissenschaft bedeuten könnte. In einem ersten Beitrag macht Professor Poul F. Kjaer (in englischer Sprache) einen Vorschlag wie ein Recht der politischen Ökonomie des 21. Jahrhunderts aussehen könnte. Rechtsprofessor Florian Hoffmann befasst sich mit einigen im Sammelband enthaltenen Texten und kommt zu dem Schluss, dass das Recht ein zentrales Element der politischen Ökonomie ist.

Das Letzte zum Schluss

Leicht bekleideter Angeklagter: Der wegen Volksverhetzung angeklagte Rechtsextremist Sven Liebich ist am Amtsgericht Halle mit einem Schutzanzug bekleidet erschienen und wurde prompt zurückgeschickt. Wie LTO meldet, konnte man durch den Anzug die Unterwäsche des Angeklagten erkennen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. September 2020: Frauen dürfen mitfischen / Debatte um Schutz des Bundestags / Aussage von Bushido . In: Legal Tribune Online, 01.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42652/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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