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Die juristische Presseschau vom 7. März 2012: Kasse zahlt Potenzmittel nicht - Rechtsschutz bis Karlsruhe - Freunde-Finden rechtswidrig

07.03.2012

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Das Bundessozialgericht hat zweierlei zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entschieden: Weder für Sex noch für gesunde Haut muss gezahlt werden. Außerdem in der Presseschau: Warum Härter Kreditbetrug vorgeworfen wird, kaum Weihnachtsgeld bei der Telekom, Freunde finden wird schwerer, für Homo-Ehen gibt es Ehegattensplitting und Max Payne hat nochmal Glück gehabt.

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Kostenübernahme Potenzmittel: Das Bundessozialgericht entschied gestern über die Klage eines an multipler Sklerose erkrankten Mannes, der von seiner gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme für Medikamente zur Behandlung seiner krankheitsbedingten Erektionsstörung verlangte. Wie Thorsten Blaufelder auf seinem Kanzlei-Blog berichtet, sei der gesetzliche Ausschluss der Erstattung, der unabhängig von einer krankheitsbedingten Erektionsstörung gelte, laut BSG verfassungsmäßig. Auch könne kein Verstoß gegen Bestimmungen aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen festgestellt werden.

Da der Ausschluss aus dem Leistungskatalog der Kassen nicht an die Behinderung anknüpfe, so die taz (Christian Rath), liege laut Gericht kein Verstoß gegen das grundgesetzliche und konventionsrechtliche Diskriminierungsverbot für Behinderte vor. Etwaige Leistungsansprüche aus der Behindertenrechtskonvention seien "nicht einklagbar", es fehle den Regelungen an hinreichender Bestimmtheit, sie müssten erst durch den Gesetzgeber "konkretisiert" werden. Die Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses für so genannte "Lifestyle-Medikamente" habe das Gericht bereits im Jahr 2006 in einem Grundsatzurteil bestätigt. Der Kläger bekomme die Kosten für "Cialis", das potenzsteigernde Mittel, also nicht erstattet.

Kostenübernahme Hautcremes: In einem separaten Beitrag befasst sich die taz (Christian Rath) mit einer weiteren Entscheidung des BSG vom Dienstag. Darin habe das Gericht auch die Kostenübernahme für "frei verkäufliche" Arzneimittel zur "Basistherapie" bei Neurodermitis durch die gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Es  könne nicht belegt werden, dass Arznei-Cremes besser wirken würden, als "billigere, kosmetische" Pflegeprodukte. Wie die taz informiert, sei die Kostenübernahme im Zuge der Gesundheitsreform im Jahr 2004 gestrichen worden.

Heike Haarhoff (taz) kommentiert beide Entscheidungen: Das Gericht habe die "Willkür des Leistungskatalogs (…) erneut und grundsätzlich bestätigt". Die Kriterien für die gesetzlichen Regelungen, wie sie in den Urteilen bestätigt würden, seien jedoch weder "nachvollziehbar" noch "sachlich geboten".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Gesetze bekämpfen Urteile: In einer Demokratie sei grundsätzlich undenkbar, dass Politiker Grundsatzurteile von Gerichten einfach ignorierten, so die FTD (Elke Spanner) in einem ausführlichen Beitrag, dies gelte jedoch nicht im Steuerrecht. Hier gebe das Finanzministerium Nichtanwendungserlasse heraus, wenn der Bundesfinanzhof einmal wieder ein teures Urteil fälle. Gegenwärtig setze sich aber noch eine weitere "Methode" durch: Es würden einfach neue Gesetze erlassen, die bereits "Nichtanwendungsgesetze" genannt würden.

Weitere Themen – Justiz

Weihnachtsgeld bei Telekom: Über einen gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Kürzung von Sonderzahlungen an Telekom-Beamte informiert lto.de. Im Jahr 2004 war den Telekom-Mitarbeitern das "Weihnachtsgeld" gekürzt worden; dies sei laut Gericht jedoch nicht unverhältnismäßig: Der Wegfall der für andere Bundesbeamte üblichen Zahlung von fünf Prozent der Jahresbezüge habe "teilweise" ausgeglichen werden können, der Gesetzgeber habe hierfür im § 10 des Postpersonalrechtsgesetzes die Möglichkeit geschaffen. Aus einer Kurzmeldung im Handelsblatt ist zu erfahren, dass das Bundesverwaltungsgericht die Frage dem BVerfG vorgelegt hatte.

Anklage Härter: Über die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Holger Härter, ehemals Finanzchef bei Porsche, sowie zwei seiner ehemaligen Mitarbeiter wegen Kreditbetrugs berichtet die SZ (Thomas Fromm/Klaus Ott). Der "Liquiditätsbedarf" des Konzerns sei im Rahmen einer Kreditaushandlung mit der Pariser Bank BNP Paribas zu niedrig angegeben worden, auch habe man "riskante Optionsgeschäfte auf VW-Aktien" verschwiegen. Wie die FAZ (Susanne Preuß) weiß, wies Härter - über seine Anwältin- die Vorwürfe zurück. Offen bliebe noch, ob gegen Härter und Wendelin Wiedeking, ehemaliger Porsche-Chef, Anklage wegen "Marktmanipulation und Untreue" erhoben werde.

Die FAZ (Joachim Jahn) stellt außerdem das im "Justizalltag ausgesprochen seltene" Delikt des Kreditbetrugs vor. Ein typischer Fall für den § 265 b des Strafgesetzbuches liege vor, wenn seitens eines mittelständischen Unternehmens gegenüber einer Bank "überhöhte Absatzzahlen" geltend gemacht würden, um an einen Kredit zu gelangen. Nicht anwendbar sei die Vorschrift indes auf "erschwindelte" Darlehen von und an Privatleute.

Facebook verliert: Der "Verbraucherzentrale Bundesverband" hatte vor dem Landgericht Berlin gegen Facebook geklagt und bekam gestern Recht: Der so genannte Freundefinder und einige Geschäftsbedingungen, so lawblog.de (Udo Vetter), verstießen gegen deutsches Verbraucherrecht. "Selbst komponierte Musik und eigene Bilder" etwa dürfe Facebook laut Urteil nur nach Zustimmung des Facebook-Nutzers verwenden. Thomas Stadler (internet-law.de) vermutet, Facebook werde gegen die Entscheidung vors Kammergericht ziehen und hebt hervor, dass das Landgericht den deutschen Gerichtsstand sowie die Anwendbarkeit deutschen Rechts bejahe.

Zellenbrand Dessau: Die taz (Christian Jakob) berichtet über den aktuellen Stand im Strafprozess um den Tod des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Oury Jalloh. Vor dem Landgericht Magdeburg ist ein Polizist angeklagt. Den Antrag der Vorsitzenden Richterin auf Verfahrenseinstellung habe die Staatsanwaltschaft abgelehnt. Derzeit befasse sich diese auch noch mit dem durch die Nebenkläger, die Familie Jallohs, gestellten Befangenheitsantrag gegen die Richter.

Christian Jakob (taz) glaubt, mit dem Antrag auf Verfahrenseinstellung habe das Gericht "offenbar die lästige Angelegenheit ein für alle Mal loswerden" wollen. Jakob hält den Prozess insgesamt für ein "verheerendes Signal" für schwarze Menschen in Deutschland.

Rechtsschutz aus Karlsruhe: Wie unter anderem die FTD (Timo Pache/dpa) weiß, werde im Streit um die Zulassung des Ehegattensplittings auch für eingetragene Lebenspartnerschaften "einstweiliger Rechtsschutz" aus der Politik gewährt, so lange bis das Bundesverfassungsgericht in der "strittigen Frage endgültig entscheide". Das Bundesfinanzministerium habe gestern mitgeteilt,  entsprechende Anträge würden nicht mehr "von vornherein" abgelehnt, nachdem sich Bund und Länder "auf Arbeitsebene" beraten hätten. Eine Sprecherin aus dem Ministerium habe indes betont, es gebe keinen "Richtungswechsel", es gäbe weiter "gute verfassungsrechtliche Gründe" gegen eine Gleichstellung.

Das Letzte zum Schluss

Begnadigung für Payne: Auf dem GameLawBlog erfährt man, dass es "Take 2" gelungen ist, einen erfolgreichen "Begnadigungsantrag" für Max Payne zu stellen. Gerettet habe Payne die "Bullet Time", das Spiel stehe nun nach der Entscheidung der Bundesprüfstelle nicht mehr auf dem Index.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

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Die juristische Presseschau vom 7. März 2012: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5715 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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