Politisch motivierte Kriminalität stieg laut Statistik auf ein Allzeithoch. Der EGMR sah die Versammlungsfreiheit eines Demonstranten mit Plastikvisier verletzt. Der BGH entschied über Zwangsmaßnahmen zur Entsperrung von Mobiltelefon.
Thema des Tages
Politisch motivierte Kriminalität: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, teilten bei der Vorstellung des Jahresberichts zur politisch motivierten Kriminalität einen Rekordwert mit: noch nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2001 wurden mehr als die nun ermittelten 84.172 Straftaten erfasst. Der Wert stellt eine Steigerung um gut 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr dar. Der weitaus größte Anteil der Taten war rechtsextrem motiviert, kräftige Steigerungen erfuhren auch antisemitische Taten. Für Dobrindt unterstreichen die Zahlen die Notwendigkeit einer "Sicherheitsoffensive von Bund und Ländern", darüber hinaus seien erhöhte Strafdrohungen etwa bei tätlichen Angriffen auf Polizeikräfte erforderlich. Über Zahlen und Reaktionen berichten SZ (Markus Balser), FAZ (Mona Jaeger), taz (Gareth Joswig), beck-aktuell und LTO. Analysen bringen spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt u.a.) und zeit.de (Nina Monecke).
Reinhard Müller (FAZ) meint, dass es angesichts der "höchst unterschiedlichen Natur" der Taten zwar kein "schlichtes Patentrezept" gebe, gleichwohl aber die Ursachen bekämpft werden müssten. Da jede Gesellschaft "auf einen Grundkonsens bei der Bewältigung von Konflikten angewiesen" sei, reiche es nicht, "zivilisatorische Grundsätze des Zusammenlebens erst nach der Einbürgerung zu vermitteln."
Rechtspolitik
Asyl/sichere Drittstaaten: Asylanträge sollen künftig häufiger als unzulässig abgelehnt werden können, wenn Asylsuchende in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden können. Bisher war erfoderlich, dass Asylsuchende eine “Verbindung” zu dem Drittstaat haben. Künftig soll es genügen, dass Asylsuchende auf dem Weg nach Europa den Drittstaat passiert haben oder dass ein EU-Staat ein entsprechendes Abkommen mit dem Drittstaat hat. Eine entsprechende Änderung der EU-Asylverfahrensrichtlinie schlägt die EU-Kommission vor. Sie hat einen Auftrag zur Überprüfung der Drittstaatenregelung im Jahr 2025. SZ und tagesschau.de berichten.
Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: In einer umfassenden Analyse der Rechtsgrundlagen der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Zurückweisungen Asylsuchender kommen Rechtsprofessorin Anuscheh Farahat und Doktorandin Lisa Steurer auf dem Verfassungsblog zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des Art. 72 AEUV nicht vorliegen. Der im vergangenen Jahr beschlossene Solidaritätsmechanismus des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems priorisiere zudem "konsequent kooperative und solidarische Mechanismen".
Ausschussvorsitze für die AfD: Am heutigen Mittwoch sollen die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Bundestags gewählt werden. Mitglieder der AfD-Fraktion können nicht mit Unterstützung der Unionsfraktion rechnen. Grund sei die Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Verfassungsschutz, so Welt (Nikolaus Doll u.a.) und taz (Sabine am Orde u.a.). Erinnert wird an den Fall Stephan Brandners (AfD), der 2019 als Vorsitzender des Rechtsausschusses wegen Äußerungen in sozialen Medien abgewählt wurde. Dieses Novum in der Geschichte des Bundestags war vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden.
Klimaschutz: Die vor kurzem durch Grundgesetzänderung ermöglichte Neuverschuldung für Infrastrukturinvestitionen gefährdet die Erreichung der Klimaschutz-Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dies geht aus einem von Anwältin Roda Verheyen im Auftrag des WWF Deutschland erstellten Rechtsgutachten hervor, über das die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet. Offensichtlich klimaschädigende Investitionen, etwa durch Gasförderung im Inland, seien verfassungsrechtlich unzulässig.
Hacking: Der Fall des "gutwilligen" Hackers Hendrik Heinle, der wegen seiner Suche nach IT-Sicherheitslücken vom Landgericht Aachen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, wird nun auch vom SWR-RadioReportRecht (Philip Raillon) vorgestellt. Ob die in der letzten Wahlperiode gescheiterte strafrechtliche Legalisierung des gutwilligen Hackings in dieser Wahlperiode Erfolg hat, sei noch unklar.
Pandemien: Die 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation WHO haben nach jahrelangen Verhandlungen ein Pandemie-Abkommen beschlossen. Ziel ist es, künftige Pandemien zu verhindern, sich auf sie vorzubereiten und besser zu reagieren. So sollen alle Staaten Zugriff auf Medikamente und Impfstoff haben. Die WHO kann jedoch keine Zwangsmaßnahmen anordnen. In dem Vertrag sind auch keine Strafmaßnahmen vorgesehen, wenn ein Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die SZ berichtet.
Justizportal: Die Richterin Isabelle Biallaß fordert auf beck-aktuell die neue Bundesregierung auf, die in Aussicht gestellte Schaffung eines allgemeinen Justizportals voranzutreiben, das sämtliche Angebote und Services der Justiz zugänglich machen soll. Dieses war auch von der Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" vorgeschlagen worden.
Justiz
EGMR zu Plastikvisier eines Demonstranten: Die Verurteilung des linken Demonstranten Benjamin Ruß wegen Verstoßes gegen das versammlungsgesetzliche Schutzwaffenverbot verletzte dessen Versammlungsfreiheit gemäß Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ruß hatte bei einer Demonstration im Jahr 2015 ein selbstgefertigtes Plastikvisier getragen und war deshalb zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt worden. Hierbei sei jedoch die Versammlungsfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt worden, insbesondere sei nicht dargelegt worden, wie die selbstgebastelte Konstruktion die öffentliche Sicherheit habe gefährden können. LTO (Franziska Kring). beck-aktuell und netzpolitik.org (Markus Reuter) berichten.
BGH zu Fingerauflegen als Zwangsmaßnahme: Ermittlungsbehörden dürfen die Finger von Tatverdächtigen auch zwangsweise auflegen, um deren Mobiltelefone zu entsperren. Nach nun veröffentlichtem Beschluss des Bundesgerichtshofs von Mitte März stellen § 81b Abs. 1 i.V.m. §§ 94ff Strafprozessordnung jedenfalls dann eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage dar, wenn eine zuvor gemäß den §§ 102, 105 Abs. StPO richterlich angeordnete Durchsuchung auch dem Auffinden von Handys diente und der Datenzugriff verhältnismäßig ist. Die Rechtsfrage war umstritten, schreibt LTO (Joschka Buchholz) in einer ausführlichen Darstellung. Im nun entschiedenen Fall diente die Zwangsmaßnahme Ermittlungen wegen Kinderpornographie.
BVerfG zu Rückholung eines Abgeschobenen: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung über die behördliche Verpflichtung zur Rückholung eines abgeschobenen Marokkaners dessen Grundrechte verletzt. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht fest. LTO (Tanja Podolski) schildert den komplexen Fall aus dem vergangenen Sommer, bei dem ein Marokkaner durch die Landesdirektion Sachsen in seine Heimat abgeschoben wurde, obgleich dies verwaltungsgerichtlich untersagt worden war. Das weitere Verfahren zur Zurückholung verletzte den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren, deren Tragweite – so nun das BVerfG – vom OVG "grundlegend verkannt" worden sei. Moniert wurde insbesondere, dass das OVG der Anwältin des Marokkaners die Akteneinsicht verwehrte. In einem obiter dictum kennzeichnete das BVerfG zudem das Verhalten von Stadt und Landesdirektion als "mit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbarer Missachtung einer verwaltungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung im Vorfeld der Abschiebung."
BVerfG zu Befangenheit: Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Mannes statt, dessen Befangenheitsantrag, den er in einem DDR-Rehabilitationsverfahren gestellt hatte, zu Unrecht verworfen worden sei. Grundrechte seien gleich in mehrerer Hinsicht verletzt worden, indem das Landgericht Meiningen sich einer Sachprüfung des Rehabilitationsantrages verstellt hatte, so das BVerfG in dem nun veröffentlichten Beschluss von Anfang April. LTO berichtet.
BVerwG zu faktischem Kerngebiet: Wo eine nicht nur unerhebliche Zahl der Gebäude zu Wohnzwecken genutzt wird, kann kein faktisches Kerngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung bestehen, das gewerbliche Einrichtungen zulässt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht laut beck-aktuell und verwies eine Auseinandersetzung über die Zulässigkeit einer Spielhalle in einem unbeplanten Innenstadtbereich an das zuständige Oberverwaltungsgericht zurück.
BFH zu Zugangsvermutung: Nach einer im Februar verkündeten Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann die fristauslösende Zugangsvermutung nur mit Darlegung konkreter Tatsachen widerlegt werden. In dem vom Hbl (Martina Schäfer) berichteten Fall reichte die Behauptung der Empfängerin eines Einkommensteuerbescheides, der Zustelldienst arbeite nicht an jedem Werktag, nicht aus. Beachtlich ist aber, dass das Postmodernisierungsgesetz aus dem vergangenen Jahr die für Verwaltungsakte geltende Zugangsvermutung um einen Tag verlängerte.
VerfGH NRW zu Kommunalwahlgesetz: Das im vergangenen Jahr verabschiedete Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalens verstößt gegen das Wahlrechtsprinzip der Chancengleichheit. Das im Gesetz vorgesehene Sitzzuteilungsverfahren, nach dem erforderliche Aufrundungen ausschließlich großen Parteien zugute kommen, benachteilige kleinere Parteien systematisch, befand der Verfassungsgerichtshof des Landes. Einen zwingenden Grund konnte das Gericht hierfür nicht erkennen. Die Entscheidung ging mit vier zu drei Richterstimmen denkbar knapp aus. FAZ (Reiner Burger) und LTO berichten.
BayObLG – Wirecard-Anleger:innen: Die FAZ (Mark Fehr) befragt die im Kapitalanleger-Musterverfahren neu mandatierten Anwälte Marc Liebscher und Wolfgang Schirp zu den Erfolgsaussichten ihres Mandanten und den Gründen für die lange Verfahrensdauer. Dass das Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY nicht mehr am Musterverfahren teilnehme, halten die Anwälte für vorteilhaft, weil dies die Durchsetzung von Ansprüchen gegen das Unternehmen begünstige.
OLG München – Spionage für Russland: Am Oberlandesgericht München müssen sich drei deutsch-russische Doppelstaatler u.a. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verantworten. Dass sie im Auftrag des russischen Militärgeheimdienstes militärisch relevante Informationen gesammelt und Sabotageakte geplant haben sollen, bestritten alle Angeklagten in verlesenen Eröffnungsstatements. Der Hauptangeklagte Dieter S. ließ erklären, dass er sich in finanziellen Nöten befunden habe und gehofft hatte, von deutschen Behörden als V-Person engagiert zu werden. SZ (Max Weinhold), FAZ (Robert Putzbach), spiegel.de (Jan Friedmann) und LTO berichten.
OLG München – Korruption durch Aserbaidschan: Über die teilgeständige Einlassung des wegen Bestechung angeklagten früheren Abgeordneten des Bundestags und der parlamentarischen Versammlung des Europarates, Eduard Lintner (CSU), berichtet nun auch die SZ (Thomas Kirchner). Das Oberlandesgericht München könnte sein Urteil schon Ende Juli verkünden.
OLG Düsseldorf – Preisbindung von Reiseagenturen: Der unterlegene Kreuzfahrtveranstalter Aida hat am Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Oktober eingelegt. Das LG hatte entschieden, dass die Preisbindung für Reiseagenturen eine unrechtmäßige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Das Hbl (Christoph Schlautmann) sieht angesichts unionsrechtlicher Vorgaben keine Erfolgsaussichten für das Rechtsmittel.
Der separate Kommentar von Christoph Schlautmann (Hbl) macht auf drohende Folgen des LG-Urteils aufmerksam. Zwar könnten sich "deutsche Urlauber" zunächst über "Schnäppchen freuen". Der damit einsetzende Verdrängungswettbewerb ließe dann aber "nur noch eine Handvoll Anbieter" übrig und "einem Oligopol fällt es in der Regel leicht, die Preise wieder hochzuschrauben."
OLG Köln zu Rückkehrpflicht von Mietwagen: Die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Rückkehrpflicht für Mietwagen verletzt weder Verfassungs- noch Unionsrecht. Dies entschied vor zwei Wochen das Oberlandesgericht Köln und gab damit einem Unterlassungsanspruch der örtlichen Taxigenossenschaft gegen ein Mietwagenunternehmen statt, das über Uber X vermittelte Fahrgäste beförderte. beck-aktuell berichtet.
OVG NRW zu Waffen für AfD-Mitglieder: Über den in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das Ende April der Berufung eines waffenbesitzenden AfD-Mitglieds stattgegeben hatte, schreibt nun auch Rechtsprofessor Andreas Nitschke auf beck-aktuell. Sollte die vom Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai verkündete Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung rechtskräftig werden, dürfte von der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern auszugehen sein.
AGe Hamburg-St. Georg/Mitte – Bettelverbot: An zwei Hamburger Amtsgerichten wenden sich (unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte) Obdachlose gegen Bußgelder, die ihnen wegen Verstößen gegen das in der Hansestadt geltende Bettelverbot im öffentlichen Nahverkehr auferlegt wurden. Die SZ (Wolfgang Janisch) beschreibt auch historische Vorbilder derartiger Verbote, die sich heutzutage vor allem gegen "aggressive" Formen des Bettelns richten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2001 ein Bettelverbot in Genf beanstandet und ausgeführt, dass ein solches Verbot nicht lediglich kommunaler Imagepflege dienen dürfe.
Recht in der Welt
Ungarn – IStGH: Das ungarische Parlament hat den Rücktritt des Landes vom Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof beschlossen. Die FAZ (Stephan Löwenstein) macht darauf aufmerksam, dass einen solchen Schritt bislang lediglich Burundi und die Philippinen unternommen haben.
Dass der Schritt auch mit dem Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu begründet wurde, hält Alexander Haneke (FAZ) für bemerkenswert. Über den Haftbefehl lasse sich "mit guten Gründen streiten", die jüngsten Entwicklungen in Gaza gäben den Ermittlern in Den Haag jedoch "die besten Argumente."
Ungarn – Pegasus-Überwachung: Der ungarische Journalist Daniel Nemeth hat am ungarischen Verfassungsgericht die Feststellung erstritten, dass ihn die Abweisung seiner Auskunftsklage zu Überwachungsmaßnahmen mittels des Staatstrojaners Pegasus als unzulässig in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzte. Eine den Kläger unterstützende NGO wies darauf hin, dass die Entscheidung bestehende Rechtsprechung fortschreibe. "Die Entscheidung zeigt definitiv nicht, dass der Rechtsstaat in Ungarn gut funktioniert", so ein von netzpolitik.org (Chris Köver) zitierter Jurist der NGO.
Sonstiges
50 Jahre Stammheim-Prozess: Der 21. Mai 1975 war der erste von 192 Verhandlungstagen im Stammheimer Strafverfahren gegen die Gründergeneration der RAF. Über den problematischen Ausnahmecharakter des niemals rechtskräftig beendeten Verfahrens, die nun vor dem Abriss stehende Mehrzweckhalle sowie das aktuelle ARD-Dokudrama "Stammheim" schreibt nun auch beck-aktuell (Martin Oversohl).
Dienstfahrrad-Leasing: Arbeitgeber können bei ihren Versuchen, Mitarbeitende durch nichtmonetäre Vergütungsbestandteile an sich zu binden, auch geleaste Dienstfahrräder anbieten. Das Modell, seine Vor- und Nachteile sowie mögliche vertragliche Fallstricke erklärt Rechtsanwältin Julia Simon auf LTO.
Das Letzte zum Schluss
Unerwünscht: Beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen hat die japanische Hauptstadt ungewöhnliche Pfade beschritten. Yakuza-Mitglieder dürfen dort laut beck-aktuell keine Büros im unmittelbaren Umfeld sozialer Einrichtungen unterhalten. Weil vier Verdächtige im gesetzten Alter diese Bestimmung missachteten und sich im Umkreis von 200 Metern zu einer Bibliothek einrichteten, wurden sie nun festgenommen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57244 (abgerufen am: 06.03.2026 )
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