Druckversion
Freitag, 7.11.2025, 22:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/presseschau/p/presseschau-notariat-altersgrenze-bverfg-richterwahl-beamte-pruefstand
Fenster schließen
Artikel drucken
58216

Die juristische Presseschau vom 24. September 2025: BVerfG zur Alters­g­renze von Notaren / OLG Stutt­gart zur Lidl Plus-App / Drei Aus­tritte aus dem IStGH-Statut

24.09.2025

Legal Voices - die juristische Presseschau

Das BVerfG beanstandete die 70-Jahre-Altersgrenze für Anwaltsnotar:innen. Das OLG Stuttgart akzeptierte die Bewerbung der Lidl Plus-App als “kostenlos”. Mali, Burkina Faso und Niger treten aus dem Römischen Statut des IStGH aus.

Anzeige

Thema des Tages

BVerfG zu Altersgrenze für Notar:innen: Die in der Bundesnotarordnung festgeschriebene starre Altersgrenze von 70 Jahren verletzt Anwaltsnotar:innen in ihrer grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfolge die Bestimmung zwar legitime Zwecke – die Sicherung der Leistungsfähigkeit von Notar:innen sowie eine gute Altersstruktur der Branche –, der Altersgrenze fehle es aber bei Anwaltsnotar:innen an der Verhältnismäßigkeit. Zum einen sei nur ein kleiner Teil der Notar:innen über 70 nicht mehr geistig in der Lage, das Notarsamt auszuüben. Zum anderen seien in den meisten Regionen die Bewerbungszahlen für die Position als Anwaltsnotar:in unter dem Bedarf, so dass dort jüngere Bewerber:innen auch ohne Altersgrenze für die Älteren problemlos Zugang zum Markt hätten. Die vom BVerfG festgestellte Unverhältnismäßigkeit der Altersgrenze gilt nicht für Nur-Notar:innen, weil dort noch ein starker Überhang an Bewerberzahlen besteht, so dass die Altersgrenze dort eine größere Bedeutung für den Marktzugang von jüngeren Jurist:innen habe. Die Entscheidung beruht auf einer Verfassungsbeschwerde von Dietrich Hülsemann, der seit Erreichen der Altersgrenze 2023 nicht mehr als Anwaltsnotar, sondern nur noch als Anwalt arbeiten darf. Für eine Neuregelung gab das BVerfG dem Gesetzgeber bis Ende Juni 2026 Zeit. Der Gesetzgeber kann u.a. die Altersgrenzen für Anwaltsnotar:innen erhöhen, regional begrenzen oder durch individuelle Prüfungen geistiger Fitness ersetzen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp), zdf.de (Louisa Hadadi), LTO (Joschka Buchholz), beck-aktuell (Martin W. Huff) und tagesschau.de (Egzona Hyseni). Der Bericht des Hbl (Laura de la Motte) enthält auch eine Übersicht zu absoluten Notarszahlen und notariellen Zuständigkeiten.

Katja Gelinsky (FAZ) begrüßt die Entscheidung als wichtigen Denkanstoß für die politische Debatte über die "dringend benötigte Erhöhung der Lebensarbeitszeit". Dankenswerterweise habe das Gericht unterstrichen, dass die Berufsfreiheit auf eine "möglichst unreglementierte berufliche Betätigung" ziele.

Rechtspolitik

BVerfG-Richterwahl: Nach der erfolgreichen Nominierung der BVerwG-Richterin Sigrid Emmenegger im Wahlausschuss des Bundestags ist die Regierungskoalition zuversichtlich, dass die für den morgigen Donnerstag geplante Abstimmung im Plenum des Bundestags eine Zwei-Drittel-Mehrheit für alle drei Kandidat:innen – Sigrid Emmenegger, Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold – erbringt. Über die Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen hinaus sind für die Wahlvorschläge sieben weitere Stimmen erforderlich. Die Linke hat die Abstimmung für ihre Abgeordneten freigegeben, die AfD will nur für Spinner stimmen. Berichte bringen FAZ (Marlene Grunert/Eckart Lohse), beck-aktuell und taz (Anna Lehmann/Gareth Joswig). 

Die "herausragende Dissertation" Emmeneggers zur Geschichte der Lehre von der “Gesetzgebungskunst”, 2006 betreut vom nachmaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, stellt Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz im Geisteswissenschaften-Teil der FAZ vor.

Reinhard Müller (FAZ) empfiehlt der Koalition vor der Abstimmung Demut statt “zu sehr zur Schau getragener Siegeszuversicht”. Sollte die Wahl gelingen, sei es an der Zeit, das "in keiner Weise beschädigte" Gericht und seine Funktion wieder in den Blickpunkt zu rücken. Im Leitartikel hält es Christian Rath (taz) für bemerkenswert, dass es nun die Linke sei, die "zeigt, wie man Andersdenkende wählt." Dass nun zumindest Teile der Linken-Fraktion ohne jede Gegenleistung auch für den CDU/CSU-Kandidaten Spinner stimmen, zeige wie schlecht die Fraktion verhandelt hat. Obwohl sie für die Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, habe sie kein Nominierungsrecht für sich ausgehandelt. Die nächste BVerfG-Richterwahl im Bundestag sei erst 2031. 

Vorratsdatenspeicherung: Die Leiterin des Brüsseler Büros der BRAK Astrid Gamisch kritisiert auf beck-aktuell das Konsultationsverfahren der EU-Kommission zur Wiedereinführung von EU-Vorgaben für eine Vorratsdatenspeicherung. Der Fragebogen sei tendenziös und habe keine differenzierten Antworten ermöglicht. 

Automatisierte Datenanalyse: Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erinnert in einer Erklärung an die Notwendigkeit verfassungsgemäßer gesetzlicher Grundlagen für den Einsatz automatisierter Datenanalyse durch die Polizei. Vor dem Hintergrund des bereits erfolgten oder geplanten Einsatzes der Analysesoftware der US-Firma Palantir erinnert das Papier an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2023 und bezweifelt, dass Palantir diese erfülle. netzpolitik.org (Constanze Kurz) berichtet.

Asyl / Verwaltungsgerichte: beck-aktuell berichtet über die Abschlusserklärung der Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte der Länder sowie des Bundesverwaltungsgerichts. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bestehende Spielräume bei der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu nutzen, etwa durch die Streichung von Entscheidungsfristen. Zudem wurden Pläne für eine sachliche Neuordnung von Zuständigkeiten zugunsten der Sozialgerichtsbarkeit erneut abgelehnt.

Entgelttransparenz: Die Anwält:innen Dominik Sorber und Michaela Felisiak erinnern auf LTO an die im Juni 2026 ablaufende Frist zur nationalen Umsetzung der 2023 beschlossenen EU-Entgelttransparenz-Richtlinie und fordern Unternehmen auf, bereits jetzt die notwendigen Schritte für die Implementierung einzuleiten. Die Richtlinie gehe in vielen Punkten über das seit 2018 geltende deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus; so seien die Auskunftsrechte Beschäftigter nicht mehr an die Betriebsgröße gebunden.

Justiz

OLG Stuttgart zu Lidl Plus-App: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes abgewiesen, mit der dem Lidl-Konzern untersagt werden sollte, seine "Lidl Plus"-App als kostenlos zu bewerben. Das OLG folgte der klägerischen Argumentation nicht, die App-Nutzung werde mit der Preisgabe persönlicher Daten von der Kundschaft bezahlt. Der Begriff "kostenlos" sei nach Auffassung des OLG vielmehr so zu verstehen, dass kein Geld bezahlt werden müsse. Der vzbv will die Frage voraussichtlich in der Revision durch den Bundesgerichtshof klären lassen. Das OLG hat die Revision ausdrücklich zugelassen. SZ (Michael Kläsgen), LTO und beck-aktuell berichten.

BVerwG – Martin Wagener: Am 9. Oktober verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über die Klage des Politikprofessors Martin Wagener gegen eine auf zwei Jahre angelegte zehnprozentige Kürzung seiner Dienstbezüge. Der Bundesnachrichtendienst, für den Wagener an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung tätig ist, hatte die Kürzung verfügt, weil der Politikwissenschaftler in seinem 2021 veröffentlichten Buch "Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen." gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen habe. So vertrete er einen "ethnisch-kulturellen Volksbegriff", der nicht mit den Werten des Grundgesetzes im Einklang stehe. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet und erwähnt, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Landgericht Frankfurt/M. mit der Absicht scheiterte, einen Druckkostenzuschuss des Bundes von Wageners Verlag zurückerstattet zu bekommen. Das Buch enthalte “durchgehend Äußerungen, die in einem öffentlichen Diskurs in einer Demokratie auszuhalten sind”, so das LG.

BGH – "Moneypenny": Der Bundesgerichtshof muss sich mit einer Unterlassungsklage von Amazon gegen ein deutsches Unternehmen für Sekretariats- und Assistenzdienste mit dem Namen "Moneypenny" befassen. Als Inhaber der Rechte an der Roman- und Filmfigur James Bond stört sich Amazon an der Verwendung des Namens der Geheimdienst-Sekretärin “Moneypenny”, erklärt die SZ (David Steinitz). In den unteren Instanzen blieb die Klage jedoch erfolglos.

BGH zu Prämiensparverträgen: Im jahrelangen Streit um die von der Sparkasse angebotenen Prämiensparverträge entschied der Bundesgerichtshof jetzt,  dass Nachforderungen von Zinsen aus diesen Verträgen frühestens im Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des Vertrags verjähren. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 99 Jahren dürfe die Sparkasse zudem während der Laufzeit nicht ordentlich kündigen. beck-aktuell berichtet.

BSG – Unfall bei "Wetten, dass..?": Vor der Verhandlung des Bundessozialgerichts am heutigen Mittwoch zur Klage des Querschnittsgelähmten Samuel Koch schreibt auch die SZ (Wolfgang Janisch) über den Fall. In den unteren Instanzen war die auf Versicherungsschutz gerichtete Klage abgewiesen worden, Hoffnung müsse der Verunglückte daher in einen Fachaufsatz zweier Bundessozialrichter setzen. Vor einigen Jahren sei in dem Text ausgeführt worden, dass die sogenannte "Wie-Beschäftigung" – als Voraussetzung eines Versicherungsschutzes - angesichts ihrer Einzelfallbezogenheit noch weiterer Klärung bedürfe.

KG Berlin zu Kosten der Berufung: Wer als Anwalt ohne Rücksprache mit der Mandantschaft und ohne PKH-Antrag ein Rechtsmittel einreicht, haftet nach dem Veranlasserprinzip für die Kosten. Dies entschied das Berliner Kammergericht zuungunsten eines Anwalts, der nach einem erstinstanzlichen Urteil den Kontakt zu seinem Mandanten verloren hatte und gleichwohl Berufung erhob. Über den aus der vergangenen Woche stammenden Beschluss berichtet beck-aktuell.

OLG Hamm zu "Alles für Deutschland": In einem nun veröffentlichten Beschluss von Anfang September verwarf das Oberlandesgericht Hamm die Revision einer 81-Jährigen gegen ihre Verurteilung wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Als Reaktion auf eine Demonstration gegen Rechtsradikalismus hatte die Angeklagte im Frühjahr 2024 die Parole "Alles für Deutschland" gerufen, nach den tatgerichtlichen Feststellungen in Kenntnis ihres Hintergrunds. LTO berichtet.

LG Berlin II – Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung: Am Landgericht Berlin II nimmt Maike Kohl-Richter, Witwe des früheren Bundeskanzlers, den Deutschen Bundestag auf Unterlassung in Anspruch. Das Parlament solle den Namen Helmut Kohls nicht mehr für eine von ihm 2021 gegründete Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung verwenden dürfen, da der Verstorbene dies zu Lebzeiten nicht gewünscht habe. Es berichtet LTO.

LG Bielefeld – Krypto-Betrug: Am Landgericht Bielefeld ist u.a. wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs Anklage gegen die Deutsche Ruja Ignatova erhoben worden. Die seit 2017 untergetauchte Angeschuldigte soll als selbsternannte "Kryptoqueen" Bitcoin-Interessierte Anleger geprellt haben. Die jetzt erhobene Anklage diene vor allem der Unterbrechung von Verjährungsfristen, mutmaßt die FAZ (Marcus Jung).

LG Frankfurt/M. zu Mord an Ex-Freundin: Das Landgericht Frankfurt/M. hat einen früheren Bundespolizisten wegen Mordes an seiner damaligen Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Frau sei vom Angeklagten heimtückisch getötet worden, so die mündliche Urteilsbegründung laut taz (Yagmur Ekim Cay). Die Einlassung des Polizisten, er habe lediglich seine Dienstwaffe vorzeigen wollen, hierbei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst, sei angesichts innerer Widersprüche nicht zu glauben.

VG Hannover zu Ampelpärchen: Das Verwaltungsgericht Hannover hat eine Klage gegen die Verwendung gleichgeschlechtlicher Ampelpärchen in Hildesheim als unzulässig abgewiesen. Das Gericht habe bereits nicht die Möglichkeit der Verletzung von Rechten des Klägers zu erkennen vermocht, schreibt LTO. Ein weiteres Verfahren des Klägers gegen den zugrundeliegenden Ratsbeschluss der Stadt sei weiterhin anhängig.

VG Berlin – E-Scooter: Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin klagt am Verwaltungsgericht der Hauptstadt gegen Sondernutzungserlaubnisse für die Betreiber von E-Scooter-Flotten. Zunächst solle das Land Berlin Auskunft über die Adressaten solcher Erlaubnisse erteilen, schreibt spiegel.de. Ziel des Vereins ist, dass das Land den E-Scooter-Betreibern feste Abstellplätze vorschreibt. Die überall herumstehenden E-Scooter seien für Blinde gefährlich.

Zeugniszwang: Rechtsanwältin Sigrid Mehring-Zier macht auf LTO auf Risiken des strafprozessualen Zeugniszwangs für Betroffene in Völkerstrafsachen aufmerksam. Zuletzt in Verfahren gegen syrische Militärangehörige konnte beobachtet werden, dass Zeugen oder deren Angehörige in ihrer Heimat bedroht oder sonst unter Druck gesetzt wurden. In solchen Fällen sei eine Abwägung angezeigt, ob die Aussage im Interesse der Wahrheitsfindung wirklich so wichtig ist, dass nicht auf sie verzichtet werden kann.

Recht in der Welt

IStGH: Mali, Burkina Faso und Niger treten geschlossen aus dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof aus. Die vom jeweiligen Militär regierten westafrikanischen Staaten werfen in einer gemeinsamen Erklärung dem Gericht vor, ein "Instrument neokolonialer Unterdrückung" zu sein. FAZ (Claudia Bröll/Finn Hohenschwert), taz (Dominic Johnson) und beck-aktuell berichten.

USA – Windpark: Ein Bezirksgericht der US-amerikanischen Hauptstadt hat den von einer dem US-Innenministerium unterstehenden Behörde verfügten Baustopp für einen Offshore-Windparks aufgehoben, den eine dänischen Firma errichtet. Die Begründungen der Regierung seien widersprüchlich sowie willkürlich und launenhaft. FAZ (Philipp Plickert) und LTO berichten.

USA – Bundesstaatsanwältin: Wie angekündigt hat US-Präsident Donald Trump jetzt Lindsey Halligan zur Nachfolgerin des zurückgetretenen Bundesstaatsanwalts für Virginia, Erik Siebert, ernannt. Halligan hatte Trump im Rahmen der Geheimdokumente-Affäre anwaltlich vertreten. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

USA – Antifa: Per Dekret hat US-Präsident Donald Trump die Antifa-Bewegung im Land als "inländische terroristische Organisation" eingestuft. Es sei angesichts fehlender Organisationsstrukturen jedoch fraglich, ob der Einstufung konkrete Schritte folgen, so LTO. Laut SZ (Andrian Kreye) dürfte "die Diffusion des Feindbegriffs" der aktuellen Administration in die Karten spielen, indem quasi jede kritische Stimme dem vermeintlichen Antifa-Lager zugerechnet werde.

Juristische Ausbildung

Ausbildungsreform: Eine Gruppe von Autoren und Autorinnen aus der Rechtswissenschaft stellt auf dem Verfassungsblog ein Thesenpapier zur Reform der juristischen Ausbildung vor. Unter anderen sollen angesichts der Verbreitung digitaler Hilfsmittel Klausuren grundsätzlich digital verfasst und der Einsatz von KI-Tools bei Hausaufgaben und Klausuren mit konkreten Regeln ermöglicht werden.

Berufswahl: Die taz (Marc Tawadrous) bringt eine Reportage über die Berufswünsche von Studierenden der Rechtswissenschaften. Trotz erheblicher Nachwuchssorgen an Gerichten und Staatsanwaltschaften würden viele Studierende besser bezahlte Tätigkeiten in der Privatwirtschaft bevorzugen, quasi als Ausgleich für das oft als belastend empfundene Studium.
  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58216 (abgerufen am: 09.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
lto karriere logo

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Er­b­recht und Nach­lass­ver­wal­tung

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Bundesnetzagentur
VOLL­JU­RIST*IN (w/m/d)

Bundesnetzagentur , Mainz

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Real Es­ta­te Pri­va­te Equi­ty in Frank­furt...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Kar­tell­recht

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) als Coun­sel für den Be­reich Ma­ri­ne

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Ar­beits­recht Schwer­punkt be­trieb­li­che...

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Ar­beits­recht Schwer­punkt be­trieb­li­che...

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Ven­tu­re Ca­pi­tal –...

CMS Deutschland , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

§ 15 FAO - AGB- und Vertragsrecht für Praktiker:innen

18.11.2025, Hamburg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Hoch hinaus und großes Spiel: Privates Baurecht am Beispiel von Hochhäusern und Fußballstadien

27.11.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH