Die juristische Presseschau vom 23. November 2017: Lebens­lange Haft­strafe für Mladić / BGH zu Pay-Pal-Käu­fer­schutz / Fall Ber­lus­coni vor dem EGMR

23.11.2017

ICTY verurteilt Ratko Mladić zu lebenslanger Haftstrafe. Außerdem in der Presseschau: Pay-Pal Käuferschutz schützt nicht vor Zahlungsklagen, der EGMR verhandelt im Fall Berlusconi, Voßkuhle über Populismus

Thema des Tages

ICTY verurteilt Mladić: Der 74-jährige Ex-General der bosnischen Serben, Ratko Mladić, ist vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht befand ihn in 10 der 11 Anklagepunkte wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg mit 100.000 Todesopfern für schuldig und folgte mit der Verhängung des höchstmöglichen Strafmaßes der Forderung der Staatsanwaltschaft. Mladić war 1995 Befehlshaber der Einheiten in Srebrenica, die 8.000 muslimische Männer und Jungen ermordeten. Seine Taten gehören nach Meinung des Vorsitzenden Richters Alphonse Orie zu den "Abscheulichsten, die die Menschheit je gesehen hat". Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Mladić selbst bezeichnete die Ausführungen des Gerichts aufgebracht als "Lüge" und wurde anschließend des Saales verwiesen. Das Verfahren mit 600 Zeugen ist das letzte des ICTY, der Ende des Jahres seine Arbeit einstellt. Es berichten SZ (Peter Münch), faz.net (Michael Martens) und taz (Tobias Müller).

faz.net (Simon Riesche) berichtet über Reaktionen Hinterbliebener. Im Interview mit der FAZ (Michael Martens) spricht der bosnische Schriftsteller Muharem Bazdulj über das Urteil und die immer noch unterschiedliche Klassifizierung des Srebrenica-Verbrechens durch die Kriegsparteien. Der ICTY konnte wenig zur Versöhnung beitragen und sei stets mehr "politische als rechtliche Institution" gewesen.

Für Peter Münch (SZ) zeigt das Urteil, "dass es jenseits aller Brutalität noch Gerechtigkeit gibt". In Bosnien fehle es dennoch an der nötigen "Versöhnung und gesellschaftlichen Veränderung". Erich Rathfelder (taz) begrüßt zwar das Urteil, meint aber, es "bleibe Bitterkeit", weil nur das Massaker von Srebrenica als Genozid eingestuft worden sei. Richard Herzinger (Welt) sieht einen "historischen Sieg für das internationale Recht.

Rechtspolitik

Hauptausschuss im Bundestag: Der Gutachter im Medien-und Presserecht Thomas Wierny erläutert auf juwiss.de, warum er die Einsetzung des "Hauptausschuss" genannten Sonderausschusses in der Phase bis zur Regierungsbildung für teilweise verfassungswidrig hält. Zustimmend geht er auf einen Antrag der Fraktion "die Linke" ein, stattdessen eine Vielzahl von Ausschüssen einzusetzen, wodurch die Reaktionsfähigkeit des Parlaments erhöht werde.

Thorsten Jungholt (Welt) kritisiert die Einsetzung des Hauptausschuss als "verfassungsrechtlich höchst umstrittenes Provisorium". Das Parlament solle endlich an die Arbeit gehen, denn es sei handlungsfähig, wenn es nur wolle.

Minderheitsregierung: Die SZ (Jasmin Siebert) erläutert Entstehung, sowie Vor- und Nachteile einer Minderheitsregierung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. November 2017: Lebenslange Haftstrafe für Mladić / BGH zu Pay-Pal-Käuferschutz / Fall Berlusconi vor dem EGMR . In: Legal Tribune Online, 23.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25663/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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