Die juristische Presseschau vom 2. März 2012: Voßkuhle will schlanker werden – Deutsche Bank unvergleichlich – Ausreiseland Ägypten

02.03.2012

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, will zeitnah eine "Mutwillensgebühr" einführen, um zur Verschlankung der Arbeit "aussichtslose Fälle" frühzeitig herauszufiltern. Die Deutsche Bank lehnt den Vergleich mit den Kirch-Erben ab. Dazu Strafgefangene, Filesharing, Promikinder, Wahlkampffinanzierung in den USA und welche Kuh gewonnen hat.

Voßkuhle will schlanker werden: Über den Plan des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zur Einführung einer "Mutwillensgebühr", um "aussichtslose Fälle" frühzeitig herauszufiltern, berichtet die FAZ (Reinhard Müller). Mit 6.208 Klagen sei die kritische Grenze von 6.000 zum sechsten Mal in Folge überschritten worden. Im Falle absehbarer Unzulässigkeit solle dem Beschwerdeführer die Möglichkeit gegeben werden, seine Verfassungsbeschwerde unter Berücksichtigung der ersten Einschätzung des Gerichts und der zu zahlenden Gebühr neu zu bewerten.

lto.de (Diana Niedernhöfer) meint, abschreckender Anlass für das Gericht in Karlsruhe sei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der hoffnungslos überlastet sei.

Die taz (Christian Rath) porträtiert Voßkuhle. "Der beredte Karlsruher Lobbyist" wolle zwar nicht Bundespräsident werden, suche jedoch regelmäßig und immer deutlicher die Nähe zu Parteien und Politik.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Ehre fraglich, Sold bestätigt: Der frühere Bundespräsident Christian Wulff wird den gesetzlich vorgeschriebenen "Ehrensold" enthalten, auch wenn es juristische Zweifel gibt. Laut focus.de (Susanne Klaiber) spreche sich der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim gegen die Zahlung des Soldes aus, da Wulff nicht aus politischen oder gesundheitlichen, sondern aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei.

spiegel.de (Björn Hengst) berichtet über die Beratungen des Bundestags-Haushaltsausschusses. Es sei unklar, ob Wulff auch die für einen Ex-Bundespräsidenten üblichen Privilegien, beispielsweise ein Fahrer gewährt würden.

Lanze für Acta: Der ehemalige belgische Außenminister und jetzige EU-Handelskommissar Karel de Gucht (SZ) bricht in einem Gastbeitrag eine Lanze für das umstrittene Acta-Abkommen. Für Europäer seien Urheberrechte "der einzige Rohstoff", deshalb möge man ein internationales Regelwerk, das garantierte rechtliche Standards schaffe, nicht rundheraus ablehnen.

Weitere Themen – Justiz

Deutsche Bank unvergleichlich: Die Deutsche Bank hat den Vergleich mit den Kirch-Erben, der eine Zahlung von 800 Millionen Euro beinhaltet hätte, abgelehnt. Die SZ (Harald Freiberger/Klaus Ott/Hans-Jürgen Jakobs) bezeichnet die Entscheidung der Vorstände als "Niederlage für Josef Ackermann". Die Ablehnung fände Unterstützung durch die Analyse einiger am Verfahren beteiligter Anwälte, die nicht verstünden, warum sich die Bank überhaupt auf Vergleichsverhandlungen eingelassen habe. Die kritischen Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden Breuer zur Bonität Kirchs seien erfolgt, lange nachdem die Dachgesellschaft des Kirch-Konzerns laut eines Gutachtens von Price Waterhouse Coopers bereits überschuldet gewesen sei.

In seinem Kommentar setzt sich Hans-Jürgen-Jakobs (SZ) mit dem verpatzten Abgang Ackermanns auseinander, Carsten Knop (FAZ) befürchtet weitere langwierige juristische Auseinandersetzung mit ungewissem  Ausgang, die das Image der Deutschen Bank so oder so schädigten.

Was Europa wert ist: Peter Gauweiler, Kläger gegen den ersten Griechenland-Rettungsschirm vor dem Bundesverfassungsgericht, will den Streitwert des Verfahrens festgesetzt haben, berichtet die SZ (Heribert Prantl). Das sei knifflig, denn weder das Gesamtrisiko von 240 Milliarden für den Bundeshaushalt noch der symbolische Mindeststreitwert von 4.000 Euro leuchteten als Bemessungsmaßstab ohne weiteres ein. Für Gauweiler, der ein Drittel seiner Kosten erstattet bekomme, sei die Streitwertfestsetzung relevant dafür, ob er seinen Gutachter bezahlen könne.

Promikinder in den Medien: Auch Kinder von Prominenten, insbesondere wenn sie selbst bereits einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt haben, müssen sich Berichterstattung gefallen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Urteile des Landgerichts Hamburg aufgehoben, das der Sächsischen Zeitung untersagt hatte, über "Randale" der beiden Söhne des Schauspielers Uwe Ochsenknecht zu berichten. Rechtsanwalt Thomas Stadler (internet-law.de) stellt die Karlsruher Entscheidung vor und meint zur Wahl des Gerichtsstands, die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg sei für ihre meinungsfeindliche Haltung unter gleichzeitiger Überdehnung des Persönlichkeitsrechts bekannt. Daher habe sich Hamburg auch zum Gerichtsstand Nummer eins entwickelt, wenn es darum gehe, eine vermeintlich die Persönlichkeitsrechte verletzende Berichterstattung zu untersagen. Ein automatisches Verbot der Berichterstattung lehne das Bundesverfassungsgericht dagegen ab und plädiere für eine Abwägung im Einzelfall.

Flüchtige Bekannte: Über die Probleme des nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty berichtet die FAZ (Reiner Burger). Nachdem zwei Häftlingen aus der JVA Bochum zumindest vorübergehend die Flucht gelungen war, habe der Minister den Leiter der Anstalt suspendiert. Auch die Fehlinformationen, die Kutschaty dem Rechtsausschuss über die Vorfälle gegeben habe, führe der Minister auf den bewußt falsch abgefassten Bericht des Anstaltsleiters zurück. 

Gewerbliches Filesharing: Das Oberlandesgericht Köln hat in einem weiteren Urteil das Gewerblichkeitskriterium beim Filesharing vorsichtig eingeschränkt. Wie Thomas Stadler (internet-law.de) mitteilt, besitze eine Veröffentlichung im Netz nur dann das für die Gewerblichkeit erforderliche Gewicht, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handele oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht werde.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ausreiseland Ägypten: Die ägyptische Regierung hat die unter Anklage stehenden Mitarbeiter ausländischer Stiftungen, darunter die Konrad-Adenauer-Stiftung, unter Hinterlegung einer hohen Kaution die Ausreise gestattet. Wie die FTD (Max Borowski) berichtet, habe der Vorsitzende des Kairoer Berufungsgerichts, Abdulmius Ibrahim den Tatvorwurf von Strafsache auf Ordnungswidrigkeit herabgestuft. Da jetzt nicht mehr Haft, sondern lediglich eine Geldstrafe vorgesehen sei, sei den Mitarbeitern die Ausreise gegen Hinterlegung einer Kaution von 250.000 Euro pro Person gestattet worden.

USA Wahlkampfinanzierung: Die FAZ (Matthias Rüb) setzt sich auf Seite 3 ausführlich mit einem Urteil des US Supreme Courts zum Parteispendensystem aus dem Jahr 2010 auseinander. Damals habe das Gericht entschieden, dass die Festlegung einer gesetzlichen Obergrenze für Spenden an eine bestimmte Partei mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung unvereinbar sei. Obama habe das Urteil scharf kritisiert, ziele in seiner jetzigen Präsidentschaftskampagne allerdings ebenso auf das Geld der Großspender wie die republikanischen Konkurrenten. Insgesamt würden im Jahr 2012 von allen Parteien für alle Wahlkämpfe  zwischen 300 und 500 Millionen Dollar an Spenden eingesammelt werden.

Das Letze zum Schluss

Flecki schlägt Paula: Wie Rechtsanwalt Fabian Reinholz (blog.beck.de) mitteilt, hat das Landgericht Düsseldorf die Klage des Oetker-Konzerns auf Designschutz für die Gestaltung der Verpackungen seines Puddingprodukts "Paula" abgewiesen. Oetker habe sich zwar auf ein Geschmacksmuster berufen, das Gericht habe die einstweilige Verfügung gegen den Aldi-Konzern und sein Produkt "Flecki" jedoch zurückgewiesen. Grundsätzlich müsse es einem Puddinghersteller möglich sein, ein Milchprodukt durch kindgerechte Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu rücken.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. März 2012: Voßkuhle will schlanker werden – Deutsche Bank unvergleichlich – Ausreiseland Ägypten . In: Legal Tribune Online, 02.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5678/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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