Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2014: Karenzzeit für Bundesregierung – EuGH stärkt Dienstleistungsfreiheit – Schadensersatz für rechtswidrige U-Haft

08.10.2014

Recht in der Welt

USA – Supreme Court und "Homo-Ehe": Der Supreme Court der USA hat indirekt die "Homo-Ehe" in mehreren Bundesstaaten der USA legalisiert. Das Gericht hatte es abgelehnt, die Urteile von Bundesberufungsgerichten, welche das Verbot der "Homo-Ehe" aufgehoben hatten, zu revidieren. Es berichten spiegel.de (Benjamin Schulz) und FAZ (Andreas Ross).

USA – Klage von Twitter: Twitter legt Klage gegen die US-Regierung ein. Das Unternehmen hält ein Gesetz für rechtswidrig, welches untersagt über den genauen Umfang von Geheimdienstmaßnahmen zu berichten. Twitter beschwert sich über eine mangelnde Transparenz für die Nutzer hinsichtlich der Datenabfragen durch Polizeibehörden und Geheimdienste. Dies berichtet zeit.de.

EuGH zu Dienstleistungsfreiheit: Der Europäische Gerichtshof hat am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigt werden kann, wenn der "Nachunternehmer" in einem anderen Mitgliedsstaat, im vorliegende Fall Polen, zur Zahlung eines Mindestlohns verpflichtet wird. Thomas Mösinger (FAZ) erläutert die Hintergründe des Urteils und mögliche Auswirkungen auf die Rechtsanwendung und den flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland.

Brüssel – EU-Kommission will Reaktor billigen: Am heutigen Mittwoch wird die Europäische Kommission darüber entscheiden, ob Großbritannien zwei neue Atomreaktoren bauen darf. C. Gammelin/C.Kahlweit (SZ) schildern, dass nach der bisherigen Vorlage des Beschlusses eine Zustimmung wahrscheinlich ist. Kritik gibt es von Umweltschützern und österreichischen Abgeordneten. Der österreichische Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) halte das Vorhaben wegen eines Verstoßes gegen das Beihilferecht für rechtswidrig und plane dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen.

Luxemburg - Ermittlung: Die Europäische Kommission ermittelt gegen Luxemburg wegen des Verdachts der Gewährung unerlaubter Beihilfe an Amazon. Das Großunternehmen müsse wegen der Vereinbarung mit dem Staat seine Gewinne lediglich mit rund einem Prozent besteuern. Es berichten SZ (Bastian Brinkmann) und handelsblatt.de (Anis Micijevic).

Frankreich – Ermittlungen gegen Sarkozy: Spiegel.de (Veit Medick) berichtet, dass gegen den ehemaligen Präsidenten Frankreichs Nicolas Sarkozy wegen des Verdachts der Bestechung ausländischer Beamter und der Geldwäsche ermittelt wird. Grundlage für diese Vermutungen ist ein Hubschrauber-Deal mit Kasachstan bei dem Kommissionen wieder nach Frankreich zurückgeflossen sein sollen. In diesem Zusammenhang stehe auch eine rechtswidrige Beeinflussung belgischer Parlamentarier im Raum.

Sonstiges

Sonderermittler gegen BfV: Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) wird als Sonderermittler in Sachen NSU eingesetzt. Er soll aufklären, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit einer Daten-CD umging, die wohl seit 2005 unter dem Kürzel "NSU" vorlag. Dies berichtet spiegel.de (Annette Langer). Die SZ (Wolfang Janisch) skizziert die weitreichenden Kompetenzen Montags und beschreibt was ihn zu einem besonders motivierten und nüchternen Ermittler macht.

Schadensersatz für rechtswidrige U-Haft: Personen, die zu Unrecht in Untersuchungshaft saßen haben gemäß Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Anspruch auf Schadensersatz. Reinhard Müller (FAZ) erläutert die Grundlagen des völkerrechtlichen Staatshaftungsrechts nach der EMRK und die potenziellen Gründe für eine mangelnde Rechtsanwendung in Deutschland.

Klagewege der Umweltverbände: Johannes Schulte gibt in juwiss.de einen Überblick über die Klagemöglichkeit von Umweltverbänden im Rahmen des Umweltschutzes. Er geht insbesondere auf die umfassenden Klagebefugnisse ein und kontert gegen die mit ihnen einhergehende Kritik.

Verständlichere Gesetzestexte: Das Justizministerium befasst sich am heutigen Mittwoch mit dem Thema der Verständlichkeit von Gesetzen. Robert Rossmann (SZ) erläutert anhand von Beispielen das Problem. Er stellt des Weiteren die "Redaktion" der Bundesregierung vor und deren Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Herausforderung durch wenig eingängige Gesetze.

Pitches für Kanzleisuche: Unternehmen nutzen vermehrt "Pitches", um eine passende Kanzlei für bestimmte Sachverhalte zu finden. Henning Zander (lto.de) gibt Tipps für die richtige Vorbereitung und Verhandlungsführung.

Das Letzte zum Schluss

Fahrlässige Beihilfe bei Ermittlungen: Ein Crystal-Meth-Labor in den USA konnte am vergangenen Wochenende von der Polizei hoch genommen werden. Dummerweise kam der entscheidende Hinweis von den Betreibern des Labors selbst. Einer der Komplizen hatte versehentlich den Notruf gewählt und es somit einer Polizistin ermöglicht, eine halbe Stunde den Diskussionen über Drogen und einem verdächtigen Blubbern im Hintergrund zu lauschen. Dies meldet spiegel.de (Benjamin Schulz).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2014: Karenzzeit für Bundesregierung – EuGH stärkt Dienstleistungsfreiheit – Schadensersatz für rechtswidrige U-Haft . In: Legal Tribune Online, 08.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13424/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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