Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2014: Karenzzeit für Bundesregierung – EuGH stärkt Dienstleistungsfreiheit – Schadensersatz für rechtswidrige U-Haft

08.10.2014

Justiz

BVerfG zu "Optionskommunen": Das Bundesverfassungsgericht hat über die Kommunalverfassungsbeschwerde von Leverkusen und 14 Landkreisen entschieden: Ihre kommunalen Rechte beinhalteten nicht die von der Bundesagentur für Arbeit unabhängige Betreuung von Hartz-IV-Beziehern. Als "Optionskommune" hätten sie selbstständig über die Hartz-IV-Verwaltung entscheiden dürfen. Im Zuge des Urteils erklärte das BVerfG auch die für die Beantragung als "Optionskommune" notwendige Zweidrittelmehrheit für verfassungswidrig. taz (Christian Rath) schildert die die verfassungsrechtlichen Hintergründe der Entscheidung und deren Folgen.

Wolfgang Janisch (SZ) befasst sich mit der Entwicklung der Regelungen zur Hartz-IV-Verwaltung, die mit einer Grundgesetzänderung einher ging. Reinhard Müller (FAZ) sieht die Sonderregelung zu "Optionskommunen" grundsätzlich als verfassungsmäßig an, kritisiert dennoch vorhandene unmittelbare Beziehungen zwischen Bund und besagten Gemeinden. Gerade heutzutage sei die kommunale Selbstverwaltung aber zu schützen.

"Kohl-Tonbänder": Christian Rath (taz) kommentiert, ob Heribert Schwan die Gespräche mit Helmut Kohl (CDU) trotz Herausgabe der Tonbänder an den ehemaligen Bundeskanzler noch verwerten darf. Es sei entscheidend, ob die Verträge zwischen Schwan und Kohl die Verwertung der Informationen durch Schwan ausschließen. Laut Rath stehen die Verträge einer eigenständigen Publikation durch Schwan entgegen. Auch eine Berufung auf das öffentliche Interesse sei aussichtslos. Heribert Prantl (SZ) geht ebenfalls davon aus, dass die Persönlichkeitsrechte Kohls das öffentliche Interesse überwiegen. Auch läge ein Verstoß gegen die Verträge zwischen Schwan und Kohl vor.

NSU-Prozess: Der am gestrigen Dienstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München vernommene Zeuge, Thomas R., gab bei den meisten Fragen an, sich nicht mehr erinnern zu können. Das NSU-Trio könnte in seiner Wohnung zeitweise untergetaucht sein. Gisela Friedrichsen (spiegel.de) teilt mit, dass in diesem Zusammenhang am gestrigen Dienstag eine Diskussion über den Umfang der für die Anklage zu klärenden Tatsachen entstand.

Richter und Strafverteidiger: Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig befasst sich auf seinem Kanzleiblog (kanzlei-hoenig.de) mit den guten und schlechten Seiten einer Freundschaft zwischen Strafverteidigern und Richtern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2014: Karenzzeit für Bundesregierung – EuGH stärkt Dienstleistungsfreiheit – Schadensersatz für rechtswidrige U-Haft . In: Legal Tribune Online, 08.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13424/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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