Die neu aufgekommenen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Bahnprojekts Stuttgart 21 nimmt die Tagespresse zum Anlass, sich mit der persönlichen Haftung der Bahn-Aufsichtsräte zu beschäftigen. Außerdem: Eine Mahnung des BFH-Präsidenten an die Finanzverwaltung, die Klage der USA gegen eine Ratingagentur, Annette Schavans Reaktion auf den Entzug ihres Doktortitels und warum ein Richter nicht unbedingt immer die Wahrheit sagen sollte.
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Haftung von Bahn-Aufsichtsräten für Stuttgart 21: Angesichts neuer Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Bahnprojekts befasst sich die SZ (Max Hägler und Daniela Kuhr) mit der Verantwortung von Aufsichtsräten der Deutschen Bahn AG. Fragen der persönlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Aufsichtsräte würden derzeit von Rechtsanwälten geprüft. Laut taz (Ingo Arzt und Hanna Gersmann) meint der Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Eisenhart von Loeper, die Aufsichtsräte müssten externe Informationen einholen und sich nicht allein auf die Angaben der Bahn verlassen; ansonsten könne durchaus der Straftatbestand der Untreue erfüllt sein.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Länderfinanzausgleich: Bayern und Hessen haben nach einem Bericht der FAZ (Thomas Holl) beschlossen, in spätestens sechs Wochen vor dem Bundesverfassungsgericht einen Normenkontrollantrag gegen den Länderfinanzausgleich einzureichen. Laut zeit.de (Hellmuth Vensky) werde das Gericht den Ausgleich wohl nicht grundlegend in Frage stellen, sondern die in früheren Urteilen vorgegebenen Leitplanken konkretisieren oder nachjustieren. Auch der frühere Verfassungsrichter Mahrenholz sehe wenig Erfolgschancen für die Klage, so Die Welt (Hannelore Crolly und Peter Issig).
Die FAZ (Manfred Schäfers) gibt einen Überblick zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Länderfinanzausgleich seit 1952.
Gesetzentwurf – Abmahnrecht: Rechtsanwalt Christian Solmecke erläutert im Interview mit taz.de (Christian Rath) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die gegenwärtige Abmahnwelle eindämmen soll. Durch eine Festlegung des Streitwerts in Urheberrechtssachen auf 1.000 Euro ergäben sich Abmahngebühren von lediglich 153,50 Euro. Damit sei das Abmahngeschäft für Anwaltskanzleien nicht mehr lukrativ genug.
Schutz vor Inflation im Grundgesetz: Thomas Sigmund (Handelsblatt) plädiert für den Vorschlag der FDP, den Schutz vor Inflation ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Politik müsse sich darauf besinnen, den Schutz vor Inflation als Freiheitsrecht jedes Einzelnen zu begreifen.
Höchstgrenze für Managergehälter: Laut Handelsblatt (fo) hat die Regierungskommission Corporate Governance vorgeschlagen, im Kodex für gute Unternehmensführung Höchstgrenzen für Managergehälter festzusetzen. Über diesen und weitere Änderungsvorschläge für die "Managerfibel" berichtet auch die FAZ (Joachim Jahn).
Geldfälschung: Die EU-Kommission hat laut der Welt (Florian Eder) einen Richtlinienvorschlag für die Vereinheitlichung der Strafverfolgung von Geldfälschung vorgelegt. Nach Einschätzung der FAZ (Werner Mussler) sei die Rechtslage in Deutschland nicht betroffen, da das deutsche Strafrecht über das von der EU vorgeschlagene Strafmindestmaß hinausgehe.
Korruptionsregister: Die taz (Wolf Schmidt) erläutert eine Initiative von SPD und Grünen zur Schaffung eines bundesweiten Korruptionsregisters, in das Firmen etwa wegen Bestechung, Schwarzarbeit oder anderer Delikte eingetragen werden und gegebenenfalls von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden sollen. Bisher gebe es nur in einzelnen Bundesländern entsprechende Register.
Unternehmensjuristen: Auf der Recht und Steuern-Seite befasst sich die FAZ (Corinna Budras) mit den Anstrengungen von Unternehmensjuristen, die gleichen Rechte wie frei tätige Rechtsanwälte zu erhalten. Weil die Rechtslage eindeutig sei, helfe nur der Weg über den Gesetzgeber. Allerdings sei nicht zu erwarten, dass sich in dieser Legislaturperiode noch Änderungen durchsetzen ließen.
Genitalverstümmelung von Mädchen: Die taz (Christian Rath) beschreibt ein Vorhaben von Grünen, SPD und Bundesrat, die Genitalverstümmelung von Mädchen härter zu bestrafen. Bisher könne sie nur als gefährliche, nicht aber als schwere Körperverletzung bestraft werden. Allerdings stehe dieser politische Aktionismus im Kontrast zur strafrechtlichen Praxis, denn bisher sei in Deutschland noch keine Verurteilung wegen einer rituellen Genitalverstümmelung erfolgt.
Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2013: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8107 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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