Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2019: Maß­nah­men­paket gegen Rechts­ex­t­re­mismus / Braun­kohle-Gegner-Pro­zess / Gly­phosat-Klagen in den USA

31.10.2019

Bundeskabinett verabschiedet neun Punkte gegen Rechtsextremismus. Außerdem in der Presseschau: Klimaschutzaktivisten wegen Blockade von Braunkohlekraftwerk vor Gericht und Bayer im Glyphosat-Klagestrudel.

Thema des Tages

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus: Das Bundeskabinett hat ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität verabschiedet. In insgesamt neun Punkten geht es um die schärfere Verfolgung von Hassäußerungen und Hetze im Internet, die Stärkung der Ermittlungsbehörden und den Ausbau von Präventionsarbeit. Unter anderem soll Betreibern Sozialer Netzwerke eine Meldepflicht wegen strafbarer Inhalte sowie eine Auskunftspflicht zu den IP-Adressen der verdächtigen Nutzer auferlegt werden. § 188 Strafgesetzbuch (StGB) soll erweitert werden, um einen besonderen Schutz von Kommunalpolitikern gegen Beleidigungen und üble Nachrede im Internet zu ermöglichen. Schließlich soll das Waffenrecht verschärft werden. Darstellungen der beschlossenen Maßnahmen finden sich u.a. bei FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski/Hendrik Wieduwilt), in der taz (Konrad Litschko/Christian Rath), bei netzpolitik.org (Anna Biselli), lto.de und auf zeit.de.

Die SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) schreibt vor dem Hintergrund der Fälle Stephan B. und Stephan E. ausführlich über Probleme der Sicherheitsbehörden mit der Entwicklung eines neuen Ansatzes zur besseren Überwachung rechtsextremer Aktivitäten. Ein weiterer Beitrag der SZ (Max Hoppenstedt) beleuchtet die Welt der unter Rechtsextremen populären Internetplattformen.

Im Deutschlandfunk (Dirk Müller) begrüßt der Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas das Maßnahmenpaket. Es sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So sieht es auch Jasper von Altenbockum (FAZ). Der "vielgeschmähten Politik" gebühre Anerkennung für ihre Maßnahmen gegen "gesellschaftliches Schulterzucken". Ulrich Schulte (taz) meint hingegen, die Maßnahmen kämen "viel zu spät". Die Regierung habe zu lange die Augen vor tödlichem Rechtsterrorismus verschlossen und den Zusammenhang von Sprache und Gewalt ignoriert.

Rechtspolitik

"Hackback": lto.de (Markus Sehl) berichtet über die Suche nach angemessenen Reaktionen auf Cyberangriffe durch ausländische Geheimdienste auf Netze der deutschen Verwaltung. Dazu fand eine öffentliche Anhörung der Chefs der deutschen Geheimdienste im Parlamentarischen Kontrollgremium statt. Vorgeschlagen werden inbesondere "Hackbacks", also digitale Gegenschläge gegen Cyberattacken. Um sie zu ermöglichen, bräuchte es eine Aufgabenzuweisung an eine Bundesbehörde und damit eine Änderung des Grundgesetzes. Zudem stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit eines Parlamentsvorbehalts.

Kinderrechte: Die Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger erläutert auf verfassungsblog.de ausführlich die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema "Kinderrechte im Grundgesetz", deren Abschlussbericht kürzlich vorgestellt wurde. Er enthält unter anderem drei Formulierungsempfehlungen für die Aufnahme eines Kindergrundrechts im Grundgesetz. Auf ihrer Grundlage möchte das Bundesjustizministerium nun einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Justiz

BVerfG – Polizeigesetz NRW: Der Verein "Digitalcourage" hat Berichten von zeit.de und netzpolitik.org (Christopher Hamich) zufolge vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das nordrhein-westfälische Polizeigesetz erhoben. Den Beschwerdeführern geht es dabei um die präventive Telekommunikationsüberwachung sowie um den Einsatz sogenannter Staatstrojaner.

BVerwG zu Bushido-Album: Das Bundesverwaltungsgericht hat am gestrigen Mittwoch entschieden, dass das Album "Sonny Black" des Rappers Bushido 2015 zu Recht als nicht jugendfrei eingestuft wurde. Darüber schreiben sz.de (Quentin Lichtblau) und faz.net (Sebastian Eder).

BGH zu Gerichtsstandvereinbarung: Nun berichtet auch der Rechtsanwalt Tilmann Hertel auf FAZ-Einspruch ausführlich über das in der vergangenen Woche ergangene Urteil zu Gerichtsstandvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr. Der Bundesgerichtshof hatte der Deutschen Telekom darin einen Schadensersatzanspruch gegen ein US-Telekomunternehmen gewährt, da dieses entgegen einer ausschließlichen Gerichtsstandvereinbarung in den USA und nicht in Deutschland geklagt hatte.

OLG Köln – Postbank-Übernahme: Nach fast zwei Jahren Verhandlungspause hat vor dem Oberlandesgericht Köln die Beweisaufnahme im Streit zwischen früheren Postbank-Aktionären begonnen. Es geht um die Frage, ob die Deutsche Bank schon 2008 die Kontrolle übernommen hatte und nicht erst im Jahr 2010 mit der offiziellen Übernahme. Die Altaktionäre könnten gegebenenfalls erhebliche Nachzahlungen für Aktien von der Deutschen Bank verlangen. Die geladenen Zeugen von der Deutschen Bank verneinten in der Verhandlung eine Kontrollübernahme schon ab 2008, wie die FAZ (Marcus Jung/Hanno Mußler) berichtet.

LG Hamburg – KZ-Wachmann: Im Prozess gegen Bruno D., ehemaliger SS-Wachmann im KZ Stutthoff, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 5.000 Fällen vor dem Landgericht Hamburg hat der polnische KZ-Überlebende Marek Dunin-Wasowicz seine Aussage fortgesetzt. Er schilderte die grauenhaften Zustände im Lager und die Umstände seines unwahrscheinlichen Überlebens. Es berichten spiegel.de (Julia Jüttner) und bild.de (Dino Schröder).

LG Berlin zu Verdachtsberichterstattung: Einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin zufolge durften die Nachrichtenportale "Buzzfeed" und "Vice" nicht über einen Arzt schreiben, der Patienten sexuell missbraucht haben soll. Die Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung hätten nicht vorgelegen. Zwar habe ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse bestanden. Die Art und Weise der Berichterstattung sei jedoch unzulässig, da sie vorverurteilend wirke, so das Gericht laut SZ (Hannah Beitzer).

LG Berlin – Manager-Disput: Die Zeit (Ingo Malcher/Claas Tatje) schreibt über eine Auseinandersetzung vor dem Landgericht Berlin zwischen den ehemaligen Managern Ulrich Marseille und Wendelin Wiedeking. Wiedeking soll Marseille gedroht haben, ihm "die Eier abzuschneiden". Nun klagt Marseille auf Unterlassung dieser Aussage. Im Hintergrund steht jedoch dem Beitrag zufolge eine größere geschäftliche Auseinandersetzung um Aktienbewertungen – und das Ego der Beteiligten.

LG Köln – Tina Turner: Eine Klage der Sängerin Tina Turner vor dem Kölner Landgericht gegen ein Plakat einer Tina-Turner-Show, an der sie selbst nicht beteiligt ist, hat laut spiegel.de wohl Aussicht auf Erfolg. Durch das Plakat werde suggeriert, dass Tina Turner selbst mitspiele, äußerte sich der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva demnach. Es fehle ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die echte Tina Turner nicht zu sehen ist.

LG Bielefeld zu Kidnapper-Paar: In der Zeit (Daniel Müller) findet sich ein ausführlicher Bericht zu einem Urteil des Landgerichts Bielefeld, demzufolge sich ein Paar, nachdem es von einem Mann betrogen worden war, dazu entschloss, den Mann zur Rückzahlung zu zwingen. Dem Urteil zufolge kidnappten die beiden den Mann, misshandelten ihn und versuchten, Geld zu erpressen. Der Beitrag weist auf zahlreiche Ungereimtheiten im Fall hin sowie auf Unzulänglichkeiten in der Beweisaufnahme.

LG Bonn – Cum-Ex: Das Hbl (Volker Votsmeier) berichtet über den zweiten Tag der Vernehmung des Ex-Bankers Benedikt Frey im Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Bonn. Frey tritt dort als zentraler Zeuge auf. Er berichtete über Banken, Berater und Investoren, die von den Geschäften zulasten der Steuerzahler profitierten. Insbesondere ging es um die Rolle von Depotbanken, bei denen Verkäufer und Käufer der Deals ihre Wertpapiere lagerten.

AG Dresden zu fotografiertem Haftbefehl: Das Amtsgericht Dresden hat laut spiegel.de einen Justizvollzugsbeamten zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, der im Zusammenhang mit der Messerattacke in Chemnitz im vergangenen Jahr den gegen einen Tatverdächtigen erlassenen Haftbefehl abfotografiert und verbreitet hatte.

AG Frankfurt/M. zu Pferdelebensversicherung: Dauerhafte Lahmheit und Schlachtuntauglichkeit eines Reit- und Sportpferdes können einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main zufolge den Versicherungswert des Tieres auf Null senken. Gegebenenfalls entfällt dann die Versicherungsleistung einer gegen das Risiko der Nottötung abgeschlossenen Pferdelebensversicherung, so das Gericht laut lto.de.

AG Frankfurt/M. – Abtreibungsaktivist: Die taz (Christoph Schmidt-Lunau) berichtet über den am heutigen Donnerstag vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main stattfindenden Prozess gegen einen 45-Jährigen, der als "falscher Bischof" verkleidet Demonstrationen von Abtreibungsgegnern gestört hatte. Nach anfänglichen Ermittlungen wegen Nötigung geht es nun noch um einen Verstoß des Mannes gegen das Versammlungsrecht.

AG Eschweiler – Braunkohle-Gegner: Fünf Klimaaktivsten stehen seit dem gestrigen Mittwoch wegen Hausfriedensbruchs, der Störung öffentlicher Betriebe und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Eschweiler. Sie sollen im November 2017 unerlaubterweise über einen Zaun auf das Gelände des RWE-Braunkohlekraftwerks Weisweiler geklettert sein. Dort sollen sie Förderbänder blockiert haben. Die Verteidiger der Angeklagten wollen die Aktion als durch Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch (StGB) gerechtfertigt gewertet sehen. Über den Prozessauftakt berichten die FAZ (Reiner Burger), die SZ (Christian Wernicke) und die Welt (Kristian Frigelj).

Recht in der Welt

USA – Mueller-Report: Ein US-Berufungsgericht hat laut spiegel.de die Herausgabe der ungeschwärzten Fassung des Abschlussberichts von Sonderermittler Robert Mueller an den Kongress vorerst per einstweiliger Verfügung gestoppt.

USA – Glyphosat: Der Bayer-Konzern sieht sich in den USA einer Vielzahl von Klagen gegenüber. Bis Mitte Oktober hatten etwa 42.700 Menschen gegen die Tochterfirma Monsanto geklagt, den Entwickler des Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittels Roundup. Im Juli waren es noch 18.000 Klagen gewesen. Über die neue Klagewelle berichten ausführlich die SZ (Benedikt Müller) und das Hbl (Bert Fröndhoff/Katharina Kort).

Norwegen – Justizskandal: Die taz (Reinhard Wolff) berichtet über die jahrelange Gerichtspraxis in Norwegen, Sozialleistungen entgegen EU-Vorgaben nicht ausgezahlt zu haben. So wurde tausenden Menschen Sozialleistungen wie Kranken- oder Pflegegeld oder Erwerbsminderungsrente gestrichen, wenn sie sich für längere Zeit in einem EU-Land aufhielten. Ein Anspruch auf Weiterbezug besteht jedoch seit Juni 2012 nach EU-Recht, das auch in Norwegen gilt. Das fiel jedoch offensichtlich bis zuletzt niemandem auf.

Sonstiges

Suizidrisiko von Gefängnisinsassen: Der Deutschlandfunk (Timo Stukenberg) berichtet über die hohe Suizidrate in Haftanstalten. Sie liegt etwa siebenmal höher als außerhalb des Strafvollzugs. Besonders viele Selbsttötungen werden demnach von Untersuchungsgefangenen begangen. Der ausführliche Beitrag geht Gründen für die Suizidrate nach und diskutiert verschiedene Präventionsmaßnahmen.

Tötung von Bagdadi: Die FAZ (Marlene Grunert) fragt nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Tötung des IS-Anführeres Abu Bakr Al Bagdadi und vergleicht sie mit derjenigen von Ex-Al-Quaida-Chef Bin Laden. Angesichts der Stärke des IS und des Einverständnisses der syrischen Regierung sei – anders als bei Bin Laden – von einer rechtlichen Zulässigkeit des Angriffs auszugehen.


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lto/jng

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2019: Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus / Braunkohle-Gegner-Prozess / Glyphosat-Klagen in den USA . In: Legal Tribune Online, 31.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38479/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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