Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2018: Anklage hun­dert­fa­cher Mord / Stadler vor­erst frei / Ent­schä­d­i­gung für korea­ni­sche Zwangs­ar­beiter

31.10.2018

Das LG Oldenburg verhandelt erneut gegen Niels H. Außerdem in der Presseschau: BGH zu lesbischer Elternschaft, das OLG München entlässt Rupert Stadler aus der U-Haft und frühere koreanische Zwangsarbeiter erhalten eine Entschädigung.

Thema des Tages

LG Oldenburg – Niels H.: In einer angemieteten Veranstaltungshalle hat das Landgericht Oldenburg den zweiten Prozess gegen Niels H. eröffnet. Dem früheren Krankenpfleger werden 100 Morde an Patienten vorgeworfen. Bereits zum Prozessauftakt gab der Angeklagte an, dass die Vorwürfe "größtenteils" zuträfen, auch wenn er an manche keine Erinnerung mehr habe, schreibt die SZ (Annette Ramelsberger) über den ersten Verhandlungstag in diesem Verfahren gegen H. Nach einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags war H. 2015 zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweier Morde verurteilt worden. Im Verlauf dieses Prozesses habe  H. gegenüber einem Sachverständigen offenbart, weit mehr Menschen durch Medikamentengabe getötet zu haben. Weitere ausführliche Berichte bringen FAZ (Reinhard Bingener), taz (Marthe Ruddat) und spiegel.de (Wiebke Ramm), die Berichte gehen auch auf die problematische Ermittlungsgeschichte ein.

Udo Vetter (lawblog.de) problematisiert die richterlich angeordnete Schweigeminute für die Opfer von Niels H. und meint, dass eine Besorgnis der Befangenheit des Gerichts wohl nur gegeben sei, wenn kein Einverständnis der Verteidigung vorliege. Zu rechtspolitischen Forderungen als Konsequenz aus der Mordserie berichtet die FAZ (Andreas Mihm): Erwin Rüddel (CDU) als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestages fordere eine ärztliche Untersuchung aller Toten, wie sie bislang nur in Bremen Gesetz sei.

Reinhard Müller (FAZ) hält im Leitartikel die Schweigeminute für "im Prinzip unpassend". Auch dieser Angeklagte müsse ein faires Verfahren erhalten. Heribert Prantl (SZ) betont, dass Intensivstationen, Alten- und Pflegeheime "keine Orte verdünnten Rechts" seien. Zu jenen, die dem Angeklagten "das Morden leicht gemacht haben", gehöre auch, wer "sich mit untragbaren Zuständen in Kliniken und Heimen" abfinde.

Rechtspolitik

Musterfeststellungsklage: Zu der ab dem morgigen Donnerstag möglichen Musterfeststellungsklage bietet zeit.de (Sybille Klormann) einen ausführlichen Überblick. Im Interview mit dem Hbl (Dietmar Neuerer) beschreibt Katarina Barley (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, die aus ihrer Sicht bestehenden Vorteile des neuen Instruments, das sie bevorzugt "Eine-für-alle-Klage" nennt.

Kostentragungspflicht Verurteilter: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch spricht sich Rechtsanwalt Sebastian Sobota dafür aus, als "wirksamen Akt der Sozial- und Kriminalpolitik" auf den Kostenanteil verurteilter Straftäter zu verzichten. Bereits jetzt könnte ohnehin nur ein geringer Teil dieser Kosten tatsächlich eingetrieben werden, die Aussicht auf dauerhafte Verschuldung behindere dagegen die Resozialisierung Verurteilter. Grundsätzlich sei auch der zur Begründung bemühte Veranlassungsgedanke zweifelhaft, denn eine funktionierende Strafrechtspflege diene einem öffentlichen Interesse. Die hierbei anfallenden Kosten seien dementsprechend auch von der Öffentlichkeit zu tragen.

Rüstungsexporte: Die nach der Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi aufgeflammte Debatte über Rüstungsexporte nimmt Rechtsanwalt Sebastian Roßner auf lto.de zum Anlass, die rechtlichen Grundlagen für Waffenexporte darzustellen. Europäische und nationale Regeln für den Export enthielten zwar Klauseln, nach denen eine Ausfuhr in Krisenregionen zu unterbleiben hat, jedoch kein wirksames Sanktionsmodell. Roßner fordert daher "auf mittlere Sicht" eine Reform des Rüstungsexportrechts.

Landesverfassung Hessen: Reinhard Müller (FAZ) erinnert in einem Kommentar an die parallel zur hessischen Landtagswahl stattgefundene Abstimmung über die Änderung der Landesverfassung. Gerade die vorgeschlagene Erleichterung einer Volksgesetzgebung könnte bei unklaren oder unstabilen Koalitionsverhältnissen an Bedeutung gewinnen.

Justiz

EuGH – Afghanistan-Papiere: Die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, in denen die Urheberrechtsfähigkeit der als sogenannte Afghanistan-Papiere veröffentlichten militärischen Lageberichte bestritten wurde, sind nun auch Thema im FAZ-Einspruch (Viktoria Kraetzig).

EuG zu Goldman-Sachs-Haftung: Rechtsanwältin Andrea Pomana stellt in einem Gastbeitrag für den Recht-und-Steuern-Teil der FAZ eine kürzlich ergangene Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union vor, nach der der Finanzdienstleister Goldman Sachs für die Kartellverstöße einer früheren Portfoliogesellschaft haftet.

BVerfG zu rechtlichem Gehör in presserechtlichen Eilverfahren: Simon Haug, Senior Legal Counsel eines großen Medienkonzerns, begrüßt in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch die in der vergangenen Woche veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs der Beteiligten in presserechtlichen Eilverfahren. Das BVerfG beseitige nun "eine jahrelange Praxis der strukturellen Benachteiligung" von Presseorganen und stärke damit nicht nur die prozessuale Waffengleichheit, sondern auch die Pressefreiheit.

BGH zu Mängelgewährleistung: In einiger Ausführlichkeit beschreibt der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) zwei Urteile des Bundesgerichtshofs vom Mai, die sich auf Veranlassung unzufriedener Autokäufer mit der Reichweite bestimmter Gewährleistungsrechte und der Frage befassten, inwiefern sich die Käufer durch Inanspruchnahme dieser Rechte auf diese festlegten. Wegen der Häufigkeit vergleichbarer Auseinandersetzungen und deren Lebensnähe bezeichnet der Autor die Entscheidungen "vor allem für künftige Examenskandidaten" als "Pflichtlektüre".

BGH – FDLR-Funktionäre: Vor der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren zweier vom Oberlandesgerichtgericht Stuttgart auf Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) verurteilter Funktionäre der ruandischen Rebellengruppe Forces Démocratiques de Libération du Rwanda (FDLR) wendet sich Staatsanwalt Eike Fesefeldt auf lto.de gegen den Eindruck mangelnder Handhabbarkeit derartiger Verfahren an deutschen Gerichten. Tatsächlich habe sich seit 2015, dem Zeitpunkt der erstinstanzlichen Verurteilung, bei der Anwendung des VStGB "sehr viel getan". Nicht zuletzt wegen der Konflikte in Syrien und im Irak sei "die Verfolgung von Kriegsverbrechern für den Generalbundesanwalt und die OLG zum Tagesgeschäft geworden".

BGH zu Mutterschaft: In einem nun veröffentlichten Beschluss vom 10. Oktober 2018 entschied der Bundesgerichtshof, dass die für heterosexuelle Paare geltenden Abstammungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei homosexuellen Ehen für Ehefrauen keine Anwendung finden. Raum für eine Analogie der sogenannten Vaterschaftsvermutung bestehe nicht, weil der Gesetzgeber zwar die "Ehe für alle" eingeführt, aber noch keine Reform des Abstammungsrechts vorgenommen habe. Es berichten u. a. SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath).

BVerwG zu Beamtenbesoldung: Zwei Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts gehen davon aus, dass die Besoldung niedersächsischer Beamter verfassungswidrig ist. Endgültig entscheiden muss nun das Bundesverfassungsgericht, dem die Verfahren vorgelegt wurden, meldet lto.de.

OLG München zu Rupert Stadler: Das Oberlandesgericht München hat den gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler verhängten Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Zwar bestehe auch weiterhin ein dringender Tatverdacht wegen Betruges, zitiert die SZ (Klaus Ott) das Gericht. Auch eine Verdunkelungsgefahr sei weiterhin gegeben. Nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft sei Stadler daher zur Auflage gemacht worden, keinen Kontakt mit Personen aufzunehmen, die für das Ermittlungsverfahren zum Abgasskandal relevant sind. Weitere Berichte bringen die FAZ (Henning Peitsmeier/Marcus Jung), das Hbl (Rene Bender) und die Welt (Nikolaus Doll). Ein Porträt der SZ (Max Hägler) beschreibt eine eigentümliche Solidarität, die der Manager während der Untersuchungshaft unter vormaligen Konkurrenten erfahren habe.

Nachbarlicher Lärm: Mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung illustriert ein ausführlicher Beitrag des Hbl (Matthias Streit), wie sich Mieter und Vermieter gegen übermäßige Geräuschbelästigungen in Mietwohnungen zur Wehr setzen können.

Recht in der Welt

EuGH – polnische Justizreform: In einer Kolumne für den FAZ-Einspruch kritisiert Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble die jüngste Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Europarechtswidrigkeit von Zwangspensionierungen polnischer Richter als unzulässige richterliche Selbstermächtigung. Die Entscheidung mache – ebenso wie das vom Autor beanstandete Netzwerk der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – "eine transnationale Richterelite" sichtbar, "die eigenes politisches Besserwissen an die Stelle einer formgebundenen Liturgie des Rechts und seiner Findung" setze.

EGMR – Religionskritik: Rechtsprofessor Andreas Th. Müller (verfassungsblog.de) analysiert die jüngst ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Verurteilung einer Österreicherin wegen Herabwürdigung religiöser Lehren nicht wegen einer Verletzung ihrer Meinungsfreiheit beanstandete.

Großbritannien – Digitalsteuer: Die britische Regierung plant die Einführung einer Digitalsteuer für Internet-Konzerne, berichtet die taz (Ralf Sotschek). Die Steuer solle nach Vollzug des Brexits eingeführt werden. Der Bericht der FAZ (Manfred Schäfers u. a.) stellt dieser Absicht die bislang erfolglosen Versuche gegenüber, eine vergleichbare Steuer auch auf EU-Ebene einzuführen. Eben diese Ankündigungen hält Werner Mussler (FAZ) angesichts bestehender "schwerwiegender juristischer Fragen" für "Steuerpopulismus".

Ungarn – Obdachlose: Die jüngst in Ungarn beschlossene Verfassungsänderung, die Obdachlosigkeit auch unter Haftandrohung verbietet, stellt Rechtsprofessor Kai Ambos in der SZ in einen Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Gesetzgebung gegen sogenannte "Asoziale". Diese Verbindungen sollten auch der "neuen europäischen Rechten" einschließlich der AfD bewusst sein.

USA – Staatsangehörigkeit: Mit seiner Ankündigung, das Geburtsortprinzip der Staatsangehörigkeit per Präsidialerlass abschaffen zu wollen, verfolge US-Präsident Donald Trump eine politische Strategie der Spaltung, kommentiert Christian Zaschke (SZ). Die tatsächlich vorhandenen rechtlichen Probleme der Idee würden von Trump konsequent ausgeblendet, damit die USA von ihm weiterhin als ein "Land im Belagerungszustand" gezeichnet werden könnten.

Ecuador – Julian Assange: Ein ecuadorianisches Gericht hat die Klage Julian Assanges gegen ihm auferlegte Verhaltensmaßregeln für den Aufenthalt in der Londoner Botschaft des Landes als unzulässig abgewiesen. Nach Bericht von zeit.de hat das Gericht entschieden, dass die Behörden bestimmen dürften, was im Gebäude erlaubt sei und was nicht. Dagegen vermute Assange, dass man sein mittlerweile sechs Jahre währendes Asyl beenden wolle.

Südkorea – Kriegsentschädigung: Nach 13-jähriger Verfahrensdauer entschied das Oberste Gericht Südkoreas, dass ein japanisches Unternehmen vier frühere Zwangsarbeiter entschädigen muss. In Japan wurde die Entscheidung kritisch aufgenommen, schreibt die FAZ (Patrick Welter), man berufe sich dort auf einen 1965 geschlossenen Grundsatzvertrag beider Länder, nach dem Reparations- und Entschädigungsansprüche abgegolten sein sollen. Die jetzige Entscheidung stelle dagegen darauf ab, dass sich der Vertrag nicht auf individuelle Schadensersatzansprüche erstreckte.

Juristische Ausbildung

Verhandlungstechnik: Für lto.de stellt Carmen Schön, Volljuristin und Coach, Grundsätze der Verhandlungstechnik vor, die in Akquise-Situationen sinnvoll sein können.

Sonstiges

Kriminalstatistik und Flüchtlinge: In der Kriminalstatistik sind Flüchtlinge deutlich überrepräsentiert, schreibt die taz (Christian Rath) und nennt kriminologische Erklärungen.

DSGVO: Auch fünf Monate nach dem vollständigen Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung halten viele Unternehmen deren Regeln nicht ein, behauptet das Hbl (Catrin Bialek u. a.). Mittlerweile hätten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen eingeleitet, erste Sanktionen stünden bevor.

Das Letzte zum Schluss

Letzte Versuche nach dem Schluss: Wer einen fristwahrenden Schriftsatz erst kurz vor Mitternacht und Ablauf der Frist an ein Gericht faxt, hat im Zweifel die Fristwahrung zu beweisen. Diesen eher unspektakulären Grundsatz hat der Bundesgerichtshof in einen veröffentlichten Beschluss von Ende September festgehalten. Die versäumte Frist wurde in dem von lto.de beschriebenen Fall auch nicht durch eine Wiedereinsetzung geheilt, die hierfür laufende Frist hatte der betroffene Anwalt nämlich ebenfalls verpasst. Er vertrat Mandanten, die wegen angeblicher anwaltlicher Fehlberatung Schadensersatz von ihrem früheren Anwalt verlangt hatten.

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Oktober 2018: Anklage hundertfacher Mord / Stadler vorerst frei / Entschädigung für koreanische Zwangsarbeiter . In: Legal Tribune Online, 31.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31793/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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