Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2018: Fes­seln erlaubt? / Jour­na­listen gegen BND / Jesus in der Wer­bung

31.01.2018

Das BVerfG erörtert, inwieweit das Fesseln von Psychiatriepatienten erlaubt sein kann. Außerdem in der Presseschau: Journalisten klagen gegen die Befugnisse des BND, der EGMR erlaubt Werbung mit Jesus und ein Kiffer zeigt seinen Dealer an.

Thema des Tages

BVerfG – körperliche Fixierung: Dürfen Menschen durch Fesseln ruhig gestellt werden? Muss ein Richter eine solche Fixierung anordnen? Zu diesen Fragen verhandelt das Bundesverfassungsgericht seit dem gestrigen Dienstag. Es setzt die Verhandlung am heutigen Mittwoch fort – zwei Tage sind angesetzt, weil das Gericht wenig über den Graubereich Fixierungen wisse. Der Senat erkenne die "staatliche Freiheitsentziehung" als "schwerste Form der Freiheitsbeschränkung" und lote Alternativen zur Fixierung unbändiger oder verwirrter Patienten aus. In den vorliegenden Fällen wehren sich zwei Männer aus Bayern und Baden-Württemberg mit Verfassungsbeschwerden dagegen, dass sie in der Psychiatrie mit Fesseln fixiert worden waren. Das betreffende Landesrecht fordert dafür derzeit keine richterliche Anordnung – Bayern habe allerdings eine Reform beschlossen. Fragen bezüglich der Sinnhaftigkeit einer richterlichen Anordnung ergäben sich etwa daraus, dass Fixierungen in der Regel Notfalllösungen und Richter nicht rechtzeitig erreichbar seien. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Constantin van Lijnden), die taz (Christian Rath) und swr.de (Bernd Wolf). Privatdozent Eike Michael Frenzel analysiert auf verfassungsblog.de, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Rechtsgrundlagen eine solche Fixierung erlauben und wie diese Maßnahme verfassungsrechtlich zu werten ist.

Die SZ (Michaela Schwinn) spricht mit dem Psychiater Urban Hansen über Zwangsfixierungen in der Psychiatrie: Wie diesen vorzubeugen ist, wie oft es dazu kommt, wie Patienten und Pflegepersonal diese Maßnahme erleben und ob es eine Psychiatrie ohne Fixierungen geben könne.

Rechtspolitik

Familiennachzug: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll bis zum 31. Juli ausgesetzt bleiben. Danach soll er auf 1.000 Menschen pro Monat begrenzt werden. Die Härtefallregelung soll bestehen bleiben. Dies sieht der Kompromiss von CDU und SPD vor. Menschenrechtler kritisierten, dass subsidiär Geschützte ihre Familie nicht uneingeschränkt nachholen können und den engen Anwendungsbereich der Härtefallregelung, schreibt die SZ (Constanze von Bullion/Roland Preuss). Die taz (Ulrich Schulte) weist auch darauf hin, dass es wegen der unklaren Priorisierung zu mehr Gerichtsverfahren kommen könne.

"Mit ihrer Vereinbarung zementieren Union und SPD den Riss, der schon heute durch viele Flüchtlingsfamilien geht, und sie erschweren die Integration der subsidiär Geschützten, die alleine hier leben.", moniert Ferdos Forudastan (SZ)

Migration: Auf lto.de attestiert Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold den Kompromissen der großen Koalition in Sachen Migration einige Unklarheiten – insbesondere in Bezug auf die Transitzentren, den Familiennachzug und die Obergrenze. Sie regt "ein durchdachtes Gesamtkonzept" an, "das auch den europäischen Reformprozess voranbringt".

Musterfeststellungsklage: Der Verbraucherzentrale-Bundesverband und der ADAC fordern vom Chefunterhändler der CDU, Thomas de Maizière, die Zusage für die Einführung der Musterfeststellungsklage. Dem Hbl (Daniel Delhaes/Dietmar Neuerer) liegt ein entsprechender Brief vor. Die Organisationen bringen auch Vorschläge, wie der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nachgebessert werden müsste.

Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen: FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) stellt den "Kölner Entwurf zum Verbandssanktionengesetz" einer Gruppe von Rechtsprofessoren und dessen Vorteile zu den bisherigen Regelungen im Ordnungswidrigkeitenrecht vor. Ihr Hauptziel ist es dabei, die Compliance von Unternehmen zu verbessern statt Vergeltung zu üben. So sollen Verbandsverfehlungen mit Geldzahlungen geahndet werden, wobei die Maximalhöhe 15 Prozent des Umsatzes sein solle.

Sachgrundlose Befristung: In einem FAZ-Gastbeitrag spricht sich Gregor Thüsing, Arbeitsrechtsprofessor, dafür aus, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen beizubehalten. Ansonsten würden die Unternehmen nur mehr Aufwand betreiben, um Gründe für die Befristung zu suchen. Reformen seien bei der Vertretungsbefristung denkbar.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Die AfD will am kommenden Freitag im Bundestag die Initiative einbringen, die Regelung zur doppelten Staatsbürgerschaft der Kinder von Zuwanderern zu kippen. Sie sollen sich nach dem Vorbringen künftig zwischen dem deutschen Pass und dem des Herkunftslandes entscheiden müssen. Wie focus.de meldet, wolle die AfD damit auch die CDU vorführen, die auf dem Parteitag 2016 knapp für eine Abschaffung der Regelung gestimmt hatte.

Justiz

BVerfG – BND Befugnisse: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und mehrere Journalistenverbände gehen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes vor. Die Novelle des BND-Gesetzes, die seit Januar 2017 in Kraft ist, ermöglicht dem Auslandsgeheimdienst ohne richterliche Genehmigung und ohne konkreten Verdacht, Telekommunikationsdaten im Ausland zu sammeln und auszuwerten. Die Kläger sehen das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit gefährdet und warnen vor einem verantwortungslosen Umgang mit den gesammelten Daten. Die SZ (Ronen Steinke), netzpolitik.org (Anna Biselli) und lto.de führen die Kritik aus.

BVerfG – Tagesschau-App: Der NDR hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln zur Tagesschau-App eingereicht. Dieses hatte im September 2016 die Ausgabe der App vom 15. Juni 2011 als "presseähnlich" untersagt. Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) schreibt, könne der Schritt die Verhandlungen der Ministerpräsidenten am morgigen Donnerstag zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinflussen. Der Rundfunkstaatsvertrag untersagt bislang "presseähnliche" Angebote.

BGH – Mord durch Raser: Am morgigen Donnerstag beginnt vor dem Bundesgerichtshof die Hauptverhandlung in der Revision des Berliner Raserurteils. Das Landgericht Berlin hatte zwei Männer wegen Mordes verurteilt, weil sie bei einem Rennen über den Kurfürstendamm den Tod eines Mannes verschuldet hatten. Juniorprofessorin Elisa Hoven erklärt im FAZ-Einspruch ausführlich, warum der BGH angesichts der gängigen Theorien zum Vorsatz und zur bewussten Fahrlässigkeit die Verurteilung wegen Mordes beibehalten müsse.

OVG Bremen – Polizeieinsatz bei Fußballspiel: Am morgigen Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Bremen darüber, ob die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die zusätzlichen Polizeibeamten beim Spiel Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 aufkommen muss. FAZ-Einspruch (Christoph Becker) berichtet über das Vorgehen des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD), die zusätzlichen Kosten bei "Hochrisikospielen" auf die DFL zu übertragen und die Kritik daran.

AG/LG Freiburg/OLG Karlsruhe – Kindesmissbrauch: Wie die SZ (Ronen Steinke) weiß, solle noch ein siebter Mann zum Freiburger Kindesmissbrauchs-Ring gehören. Die Beamten hatten ihn ausfindig gemacht, indem sie den Chataccount des Hauptverdächtigen L. übernahmen. Sie konnten ihn allerdings nicht dazu bewegen, nach Freiburg zu reisen, weil der Mann zur Sicherheit, dass es sich nicht um verdeckte Ermittler handele, kinderpornografisches Material angefordert habe. Beamte dürfen auch aus Ermittlungsgründen keine entsprechenden Dateien verschicken – das Sexualstrafrecht verbietet ebenfalls "wirklichkeitsnahe" Simulationen.

OLG München – NSU: Das Oberlandesgericht München hat den Beweisantrag von Ralf Wohlleben abgewiesen. Dessen Verteidigung wollte zwei Männer aus der Neonaziszene als Zeugen laden, um zu beweisen, dass der Angeklagte nicht die Tatwaffe an den NSU geliefert habe. Die Nebenkläger können nun ihre Plädoyers fortsetzen, meldet tagesschau.de (Ina Krauß).

LG Traunstein – Mord an Afghanin: Am vergangenen Montag äußerten sich mehrere Zeugen vor dem Landgericht Traunstein zur Persönlichkeit des Angeklagten M., der eine Afghanin vor einem Supermarkt erstochen haben soll. Er sei aggressiv und "einfach fertig". Ein Grund für die ihm zu Last gelegte Tat könne die Konvertierung des Opfers zum Christentum sein – M. habe in der Vergangenheit bereits gedroht, einen anderen Konvertierten zu enthaupten. Der psychiatrische Gutachter attestiert M. einen "absoluten Vernichtungswillen", wie die FAZ (Karin Truscheit) schreibt.

LG Düsseldorf – Wehrhahn-Anschlag: Im Verfahren gegen Ralf S., der vor 17 Jahren einen Sprengstoffanschlag auf Juden am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn verübt haben soll, spielte das Gericht abgehörte Telefonate vor, die Widersprüche in der Aussage des Angeklagten aufzeigten. So ergäben die Gespräche, dass S. Kenntnisse im Umgang mit Sprengstoff habe und bestätigten dessen rassistische Gesinnung. S. stritt dies hingegen weiterhin ab. Die SZ (Joachim Käppner) sieht einen schwierigen Indizienprozess.

LG Berlin – Mord an Rentner: Josef S. soll vor zehn Jahren den Rentner Heinz N. in dessen Wohnung erschossen und seit dem dessen Rente bezogen haben. Vor dem Landgericht Berlin läuft nun ein Verfahren gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes aus Habgier. Die SZ (Verena Mayer) widmet  dem Fall ihre Seite drei, skizziert das Leben des Angeklagten und beanstandet, dass alte Menschen, wie N., einfach verschwinden können, ohne das jemand dies bemerkt und meldet.

Margarete Koppers: Die FAZ (Markus Wehner) bringt ein Porträt über die neue Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und beleuchtet dabei die Schwierigkeiten um ihre Berufung. Letztlich hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden müssen, nachdem ihre Mitbewerberin wegen des Auswahlverfahrens geklagt hatte. Die erste Frau im Amt habe sich als Vizechefin der Berliner Polizei "gleichermaßen tüchtig und unaufgeregt" gezeigt. Koppers wolle auch in der "Männerdomäne" "Frau bleiben".

Recht in der Welt

EGMR zu Werbung mit Jesus: Werbung mit Jesus und Maria fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung und ist daher erlaubt, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die litauische staatliche Verbraucherschutzorganisation hat damit die Kampagne eines Modeunternehmens rechtswidrigerweise gestoppt, welches mit Jesus und Maria geworben hatte, meldet zeit.de.

EU - Luftverschmutzung: Die EU-Kommission droht neun Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, mit Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof, sollten sie nicht innerhalb der kommenden Woche "neue und wirksame Maßnahmen" ergreifen, um die EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung einzuhalten, so die EU-Umweltkommissarin Karmenu Vella. Die taz (Eric Bonse) verweist darauf, dass auch diese Drohung erfolglos bleiben könnte – SPD und Union hätten keine weiteren Maßnahmen in ihren Koalitionsverhandlungen geplant.

Katalonien – Regionalpräsidentenwahl: Der katalanische Parlamentspräsident Roger Torrent hat die Wahl des Regionalpräsidenten verschoben. Carles Puigdemont solle weiterhin der einzige Kandidat bleiben, obwohl ihm bei seiner Rückkehr die Inhaftierung droht und Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy von der Wiederwahl abrät. Die SZ (Thomas Urban) resümiert die Kritik aus Parlament und spanischer Regierung am Vorgehen Torrents. Dieser suche weiterhin nach einer Möglichkeit, die Regierung ohne Konflikte mit der spanischen Justiz zu bilden.

Irland – Referendum zu Abtreibungsverbot: Im kommenden Mai sollen die irischen Bürger darüber abstimmen dürfen, ob das verfassungsrechtlich verankerte Abtreibungsverbot aufgehoben werden soll, meldet zeit.de. Derzeit sind von dem Verbot nur werdende Mütter ausgenommen, deren Leben durch die Schwangerschaft gefährdet ist.

Frankreich – NetzDG: Junior Researcher Amélie Heldt vergleicht auf juwiss.de das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz des französischen Präsidenten Emmanuel Macron mit der deutschen Version. So wolle etwa der französische Entwurf die Überprüfung der in Frage stehenden Beiträge durch Richter im Eilverfahren und nicht durch die sozialen Netzwerke selbst vornehmen lassen. 

Sonstiges

Verfassungswidrige Parteipolitik: Reinhard Müller (FAZ) erinnert Parteipolitiker daran, dass sie nicht an die Mitgliederentscheide der Parteien, sondern an den Willen des Volkes und an das freie Mandat gebunden sind. Der Parlamentarier als "Vollstrecker des Parteiwillens" sei verfassungswidrig.

Erweiterte Realität: Anwendungen der Augmented Reality (erweiterte Realität), wie etwa die Datenbrille Google Glass, erfassen Daten und werten diese aus. Rechtsanwalt Felix Hilgert setzt sich auf lto.de mit diesbezüglichen Rechtsfragen auseinander: Geltendes Urheberrecht und geltende Abwehrrechte reichten aus, um diese neue Technologie rechtlich zu fassen. Anpassungen bräuchte aber das Datenschutzrecht.

Vielehe: Ein in Schleswig-Holstein lebender geflüchteter Syrer durfte seine zweite Ehefrau aus Syrien nachholen. Grund war allerdings nicht deren Ehe, sondern das Wohl der gemeinsamen Kinder, die bereits bei ihm lebten. focus.de skizziert aus diesem Anlass die Rechte polygamer Eheleute. Vielehen sind in Deutschland weiterhin verboten.

Das Letzte zum Schluss

Gescheiterter Drogendeal: Grünschnitt zu rauchen gibt wohl keinen Marihuana gleichen Rausch. Dementsprechend hat sich ein 43-Jähriger aufgeregt, als sein Dealer ihn prellte und ihm statt der gewünschten Droge irgendein anderes Grünzeug verkaufte. Dies wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen und erstattete Anzeige. Wie zu erwarten ermittelt die Polizei nun gegen beide – wobei vom Dealer nur der Vornamen bekannt ist, meldet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

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lto/vb

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2018: Fesseln erlaubt? / Journalisten gegen BND / Jesus in der Werbung . In: Legal Tribune Online, 31.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26785/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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