Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2019: Ban­ken­u­nion rech­tens / Nächste Runde im Tön­nies-Streit / Klage gegen Polizei-Tweet

31.07.2019

Das BVerfG urteilt zur Bankenunion. Außerdem in der Presseschau: neue Auseinandersetzung im Hause Tönnies, diesmal vor einem Schiedsgericht und was tun gegen einen unzutreffenden Tweet der Polizei?

Thema des Tages

BVerfG zu Bankenunion: Die 2013 und im Folgejahr getroffenen Vereinbarungen zur sogenannten Bankenunion verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Die der Europäischen Zentralbank eingeräumten Kompetenzen zur Bankenaufsicht und eines Abwicklungsmechanismus verstießen "nicht in offensichtlicher Weise" gegen die Grundlagen der Europäischen Verträge, zitiert die SZ (Wolfgang Janisch) aus der mündlichen Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts. Dies gelte jedoch nur, solange sich die Bankenaufsicht auf "besonders bedeutende" Banken konzentriere. Weitere Berichte zur Entscheidung bringen taz (Christian Rath), BadZ (Christian Rath), SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel/Bernd Wolf), tagesschau.de (Frank Bräutigam/Kolja Schwartz) in einem Überblick zu den wichtigsten Fragen und die FAZ (Hendrik Wieduwilt u.a.) in einer ausführlichen Analyse. Die Einschätzung von swr.de (Gigi Deppe) enthält auch ein Video der Urteilsverkündung. Der vertiefte Gastbeitrag von Rechtsanwalt Benjamin Herz auf lto.de erläutert die rechtlichen Hintergründe.

Michael Maisch (Hbl) erinnert in seinem Kommentar, dass die Bankenunion wegen der noch nicht vorhandenen gemeinsamen Einlagensicherung "noch nicht einmal vollständig" ist. Die nun vom Gericht gezogene "rote Linie" dürfte die Bereitschaft, diese "dritte Säule" zu schaffen, nicht gerade erhöht haben. Nach der Einschätzung von Marc Beise (SZ) benötigt die EZB einen "Schuss vor den Bug". Ihre sich "an der Grenze des rechtlich Zulässigen" bewegende Politik gefährde auch die Akzeptanz der EU in Deutschland. Müsste das Verfassungsgericht eines Tages feststellen, dass sie sich dabei außerhalb ihrer Zuständigkeiten bewege, würde dies "die größte denkbare Krise der EU" auslösen.

Rechtspolitik

Klimaschutz: Die jüngst vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) vorgestellte Idee, Klimaschutz als grundgesetzliches Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, trifft bei den von der Welt (Thomas Vitzthum) zitierten Experten auf keine große Begeisterung. Zum Einen verpflichte Art. 20a Grundgesetz den Staat bereits zum Schutz der "natürlichen Lebensgrundlagen", zum anderen sei der praktische Nutzen von Staatszielbestimmungen zweifelhaft.

Paketzusteller: Die Rechtsanwältinnen Angela Emmert und Kira Falter stellen in der FAZ Einzelheiten eines Gesetzentwurfs zu den arbeitsrechtlichen Verpflichtungen von Arbeitgebern in der Branche der Kurier-, Express- und Paketdienste vor. Beachtlich sei besonders die geplante Haftung von Auftraggebern für mögliche Verstöße ihrer Subunternehmer, etwa gegen Mindestlohnbestimmungen.

Mietenstopp: Die Rechtsprofessoren Markus Artz und Franz Mayer haben als Grundlage eines geplanten Volksbegehrens in Bayern einen Gesetzentwurf erarbeitet, nach dem es möglich ist, Mieterhöhungen innerhalb angespannter Wohnungsmärkte für mehrere Jahre zu unterbinden. Einzelheiten berichtet die SZ (Anna Hoben).

Klarnamenpflicht: Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold (community.beck.blog) spricht sich für eine Klarnamenpflicht im Internet aus. Obwohl das Prinzip der Anonymität gemeinhin aus § 13 Abs. 6 Telemediengesetz abgeleitet werde, sei es angesichts des Vorrangs vertraglicher Bindungen zwischen Plattformbetreibern und Nutzer entweder nicht einschlägig oder aber ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Vertragsfreiheit.

Diesel-Skandal: Bei der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Skandals haben Straftaten gegen die Umwelt bislang keine große Rolle gespielt, bedauert die Wissenschaftliche Hilfskraft Dominik Hotz in der FAZ. Um dies zukünftig zu ändern, solle die Politik "die existierenden Hürden für eine strafbare Luftverunreinigung generell überdenken".

Justiz

EuGH zu BMW-Beihilfen: Über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unionsrechtswidrigkeit der dem Autobauer BMW in Sachsen gewährten Beihilfen schreibt nun auch Rechtsanwalt Ulrich Soltesz auf lto.de. Der Autor macht darauf aufmerksam, dass sich das unterlegene Unternehmen den rund zehn Jahre währenden Rechtsstreit hätte sparen können, wenn es sich mit einem nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung zulässigen Höchstbetrag an Beihilfen zufrieden gegeben hätte. Dass der EuGH mit "einer sehr begriffsjuristisch geprägten Argumentationskette" nun sogar einen geringeren Betrag für zulässig erachtete, führe zu "seltsamen" Konsequenzen.

BVerfG - EZB-Anleihekäufe: Über den ersten Tag der Verhandlung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Anleihenkaufprogramms PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Bundesverfassungsgericht berichtet BadZ (Christian Rath). Vorberichte zur erneuten Verhandlung nach der EuGH-Vorabentscheidung finden sich bei deutschlandfunk.de (Gudula Geuther)spiegel.de (Tim Bartz) und Rechtsprofessor Joachim Wieland auf lto.de.

Zur umstrittenen Frage der Kompetenzen der EZB gibt Reinhard Müller (FAZ) zu bedenken, dass die "EU niemals einen Blankoscheck" habe und stets sichergestellt sein müsse, dass ihre Institutionen "demokratisch überwacht werden".

LAG Köln zu Beiordnungsvoraussetzungen: Wenn die einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht eine Vertretung in Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren ausschließt, bewirkt dies grundsätzlich die Unmöglichkeit der Beiordnung im Klageverfahren. Dies stellte das Landesarbeitsgericht Köln in einem von lto.de gemeldeten, nun veröffentlichten Beschluss aus der vergangenen Woche klar.

LG Frankfurt/M. - Falk-Erbe: Ab dem 21. August muss sich Alexander Falk, Erbe des gleichnamigen Stadtplan-Verlages, vor dem Landgericht Frankfurt/M. unter anderem wegen versuchter Anstiftung zum Mord verantworten. Der Unternehmer soll den Anschlag auf einen ihm persönlich bekannten Rechtsanwalt im Jahr 2010 veranlasst haben. Eine Seite Drei-Reportage der SZ (Klaus Ott/Nicolas Richter) stellt die Anklage und Falks Verteidigungsstrategie vor.

VG Berlin – Polizei-Falschmeldung: Im Rahmen der Räumung eines Neuköllner Hausprojektes twitterte die Berliner Polizei im Juni 2017 über Lebensgefahren durch einen unter Strom gesetzten Türknauf. Die Meldung erwies sich nach kurzer Zeit als unzutreffend. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin versuchen nun zwei Aktivisten des Projekts die Rechtswidrigkeit des Tweets feststellen zu lassen, wie netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet. Die Klägervertreterin spricht im Interview mit der taz-Berlin (Erik Peter) über die Beweggründe und rechtlichen Ansatzpunkte der Klage.

VG Köln zu ausgesetztem Hund: Ein Tierschutzverein kann die Kosten der Unterbringung eines ausgesetzten Hundes nicht vom Kreis als der lokalen Tierschutzbehörde ersetzt bekommen. Das Tier sei ein Fundtier, daher käme vorrangig der zwischen dem Verein und der für Fundsachen zuständigen Gemeinde geschlossene Fundtiervertrag zum Tragen, so das Verwaltungsgericht Köln in einem nun veröffentlichte Urteil vom 17. Juli. lto.de berichtet.

Tönnies-Familie: Die rechtlichen Auseinandersetzungen innnerhalb der Unternehmerfamilie Tönnies gehen weiter: Wie Hbl (Anja Müller) und SZ (Elisabeth Dostert) berichten, möchte Robert Tönnies durch eine Schiedsklage den Verkauf des Unternehmens bewerkstelligen. Er berufe sich dabei auf fortgesetzte Streitigkeiten mit seinem Onkel Clemens Tönnies. Für diesen Fall sehe ein 2017 geschlossener Einigungsvertrag den Verkauf vor.

Recht in der Welt

EuGH – Belgien: Die ohne Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen beschlossenen Laufzeitverlängerungen zweier belgischer Atomkraftwerke verstößt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen Unionsrecht. Aufgrund ihrer grenznahen Lage sei zudem auch ein grenzüberschreitendes Prüfungsverfahren notwendig, schreibt lto.de über das Urteil.

Schweden – Rapper: Am Stockholmer Bezirksgericht begann der Strafprozess gegen den US-amerikanischen Rapper A$AP Rocky, dem ein gemeinschaftlicher Angriff auf einen 19-Jährigen vorgeworfen wird. In ihrem Bericht geht die SZ (Kai Strittmatter) auch auf die internationalen Implikationen des Falles, für den sich neben Kollegen aus der Entertainment-Branche auch US-Präsident Donald Trump interessiert, ein.

USA – Bayer: Der soeben veröffentlichte Halbjahresbericht des Bayer-Konzerns äußert sich auch zur Anzahl der in den USA anhängigen Klagen wegen des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels Round up. Die Berichte von Welt (Anja Ettel), FAZ (Jonas Jansen) und SZ (Elisabeth Dostert) schreiben auch über die Bereitschaft des Konzerns, sich mit den Klägern auf dem Vergleichswege zu einigen. 
Bert Fröndhoff (Hbl) beschreibt in seinem Kommentar zahlreiche Probleme eines Vergleichs, hält dessen zumindest mittelfristigen Abschluss aber für wahrscheinlich.

Sonstiges

WRV: Heute vor genau 100 Jahren beschloss die verfassunggebende Nationalversammlung die Weimarer Reichsverfassung. Die FAZ (Reinhard Müller) erinnert an diese "Wegmarke der Geschichte" mit der Nennung besonderer Artikel, Zitaten von Zeitgenossen und dem Resümee, dass "Weimar nicht an seiner Verfassung gescheitert" sei.

E-Scooter: Im FAZ-Einspruch stellt Rechtsanwalt Uwe Lenhart die bei der Nutzung sogenannter E-Scooter zu beachtenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen vor. Besondere Beachtung verdiene die Anwendbarkeit der Grenzwerte der Blutalkoholkonzentration.

Das Letzte zum Schluss

Flaschenpost: spiegel.de (Arne Molfenter) erinnert an ungewöhnliches Strandgut auf der Azoren-Insel Sao Miguel. Im Jahr 2001 entledigte sich ein kurz vor dem Kentern stehendes Seegelboot in Küstennähe seiner ungewöhnlichen Ladung. So wurden mindestens 500 Kilogramm Kokain wegen eines Sturms noch über weitere Strandabschnitte verteilt und fanden schließlich auch interessierte Abnehmer. Das außergewöhnlich hoch konzentrierte Rauschgift führte zu mehreren Überdosen, sorgte aber wohl auch für schnellen Wohlstand unter Glücklicheren.

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2019: Bankenunion rechtens / Nächste Runde im Tönnies-Streit / Klage gegen Polizei-Tweet . In: Legal Tribune Online, 31.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36777/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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