Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2018: Ver­wir­rung zu Win­ter­korn-Ermitt­lungen / Steue­r­ein­treiber Amazon / Ermitt­lungen gegen LKA-Beamte

31.07.2018

Die StA ermittelt gegen Martin Winterkorn, aber nicht wegen einer Steuerhinterziehung. Außerdem in der Presseschau: Bundesregierung will Amazon & Co. für Steuerausfälle haften lassen und ließen LKA-Beamte einen Mord unter Rockern geschehen?

Thema des Tages

StA Braunschweig – Martin Winterkorn: Die SZ (Klaus Ott) fasst die Erkenntnisse zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn zusammen und resümiert, dass bislang "mehr dagegen als dafür" spreche, "dass es sich um eine Affäre handelt". Die Staatsanwaltschaft habe jedenfalls mitgeteilt, dass sie nicht wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittle. Auch das Hbl (Stefan Menzel/Volker Votsmeier) berichtet entsprechend und beschreibt dabei, dass VW "auf Distanz" zum vormaligen Vorstandsvorsitzenden gehe. Der Aufsichtsrat prüfe derzeit, inwiefern Winterkorn wegen des Dieselskandals in Haftung genommen werden könne. Den mutmaßlichen Hintergrund der fragwürdigen Überweisung eines Millionenbetrags auf ein Schweizer Konto erklärt die SZ (Harald Freiberger) mit dem steuergerichtlich für zulässig erachteten Steuersparmodell einer sogenannten Güterstandsschaukel. Die FAZ (Johannes Ritter) schließlich stellt die beteiligte Schweizer Bank Vontobel vor, deren Dienste auch der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Uli Hoeneß in Anspruch genommen hatte.

Rechtspolitik

Steuerhaftung für Online-Händler: Nach einem der SZ (Cerstin Gammelin) vorliegenden Gesetzentwurf sollen ab Januar 2019 die Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte steuerrelevante Daten von Händlern zu erfassen. Die Plattformbetreiber sollen zudem für den Schaden haften, der durch nicht abgeführte Umsatzsteuer entsteht. Über den Entwurf solle am morgigen Mittwoch im Bundeskabinett abgestimmt werden.

Asylzentren: Der taz (Christian Jakob) liegen Unterlagen der EU-Kommission zur Funktionsweise der geplanten Asylzentren vor. Nach dem separaten Kommentar von Christian Jakob (taz) enthalten die Papiere nichts, das die vorgesehene Verteilung positiv beschiedener Asylbewerber praktisch durchführbar machte. So dienten die Ideen von Kontrollzentren in und "regionalen Ausschiffungsarrangements" außerhalb von Europa vor allem dazu, "den Druck in der völlig ungeklärten Verteilungsfrage" zu mindern.

DSGVO: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet die Forderung des CDU-Wirtschaftsrates nach Einführung einer sogenannten Mittelstandsklausel, nach der "kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Start-ups von den Regelungen der DSGVO ausgenommen werden" sollen. Zudem müsse ein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gesetzlich festgeschrieben werden.

Weltraumbergbau: Der Bundesverband der Deutschen Industrie fordert die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Förderung von Rohstoffen im Weltall. Der Abbau von Edelmetallen von erdnahen Asteroiden sei aktuell noch nicht wirtschaftlich, erläutert die FAZ (Christian Siedenbiedel). Dies könne sich jedoch bald ändern. Die aktuelle Rechtsunsicherheit verhindere auch Investitionen in diesem zukunftsträchtigen Gebiet.

Justiz

BGH zu anwaltlichen Reisekosten: lawblog.de (Udo Vetter) macht auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Reisekosten vom 9. Mai aufmerksam. Der BGH habe den Grundsatz, nach dem die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts "Privatvergnügen" und damit von der beauftragenden Partei zu bezahlen sei, zwar unangetastet gelassen. Erstattungsfähig seien nach dem Beschluss für auswärtige Anwälte jedoch Reisekosten analog zu jenen, die von einem Kanzleisitz am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks anfallen würden.

LG München I – Thilo Sarrazin: Der Chefjustitiar des vormaligen Verlags von Thilo Sarrazin hat gegenüber der FAZ (Philipp Plickert) eingestanden, sich bei seiner Aussage vor dem Landgericht München I "nicht vollständig und damit nicht korrekt" zur behaupteten Weigerung des Bestsellerautors geäußert zu haben, sein demnächst erscheinendes Buch extern begutachten zu lassen. Tatsächlich habe Sarrazin einer Begutachtung zugestimmt. Der frühere SPD-Politiker fordert von seinem Verlag Schadensersatz wegen der Weigerung, das fragliche Buch herauszugeben.

LG Hamburg zu Nutzungsersatz: Das Hbl (Laura de la Motte) meldet ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hamburg, nach dem ein Autofahrer nicht nur den für den Kauf abgeschlossenen Finanzierungsvertrag wegen eines Formfehlers in der Widerrufsbelehrung erfolgreich widerrufen konnte. Das Gericht habe zudem auch noch den grundsätzlich vom widerrufenden Käufer zu leistenden Wertersatz für die gezogenen Nutzungen entfallen lassen.

LG Hamburg zu Biersteuer-Betrug: Wegen schwerer Steuerhinterziehung hat das Landgericht Hamburg drei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die Männer durch fingierte Bierexporte aus Frankreich den dortigen Fiskus um mehrere Millionen Euro Biersteuer betrogen, schreibt die FAZ (Tillmann Neuscheler).

AG Bremen zu G-20-Demoaufruf: Mit einer Verfahrenseinstellung endete ein vor dem Amtsgericht Bremen angestrengter Prozess wegen des Aufrufs zu Straftaten. Angeklagt war der Anmelder einer Versammlung im Rahmen der G-20-Tagung im vergangenen Jahr. Die taz-Nord (Jean-Philipp Baeck) berichtet.

StA Berlin – LKA-Beamte: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen gegen drei Beamte des Landeskriminalamtes Berlin wegen des Verdachts des Totschlags durch Unterlassen aufgenommen. Wie die FAZ (Markus Wehner) berichtet, beruhen diese Ermittlungen auf einer "spektakulären Wendung" im sogenannten Wettbüroprozess, bei dem sich zehn Angeklagte aus dem Rockermilieu wegen der Tötung eines vermeintlichen Rivalen vor dem Landgericht Berlin verantworten müssen. Das Gericht habe nun in einem rechtlichen Hinweis mitgeteilt, dass einiges dafür spreche, dass die Beamten bereits einen guten Monat vor der Tat im Januar 2014 von dem geplanten Anschlag wussten und "zwingend gebotene polizeiliche Maßnahmen unterließen".

Recht in der Welt

Türkei – UN-Richter: Auf lto.de stellt Eike Fesefeldt, Staatsanwalt, den Fall des türkischen Richters Aydın Sefa Akay vor, der am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda und anderen Gerichten tätig war. Obwohl er hierdurch völkerrechtliche Immunität genoss, wurde Akay in seiner Heimat im vergangenen Jahr erstinstanzlich wegen vorgeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilt. Für den Autor ist vor allem die zurückhaltende Reaktion der UN enttäuschend. Fortan dürfe sich kein UN-Mitarbeiter der Hoffnung hingeben, im Falle einer Verhaftung "auf die Hilfe des Generalsekretärs, der UN-Vollversammlung oder des Sicherheitsrats bauen" zu können.

Malta  "Lifeline"-Kapitän: Im Prozess gegen den deutschen Kapitän des Rettungsschiffs "Lifeline" in Valletta/Malta hat ein Gutachter die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe bekräftigt, schreibt die SZ. Die Besatzung habe den erforderlichen Nachweis einer Registrierung des Schiffs nicht erbracht, das Schiff damit als staatenlos gegolten.

USA – Paul Manafort: Am morgigen Mittwoch beginnt in den USA der Strafprozess gegen den früheren Lobbyisten Paul Manafort. Die Vorwürfe gegen ihn stammten aus der Untersuchung des Sonderermittlers Robert Mueller, erläutert die SZ (Alan Cassidy). Sie beträfen aber nicht die Tätigkeit Manaforts als Wahlhelfer von Präsident Donald Trump.

USA – Verfassungsrichterin: Anlässlich ihres Geburtstages bringt die taz (Bernd Pickert) ein Porträt der 85-jährigen Ruth Bader Ginsburg, Richterin am Obersten Gericht der USA und "linksliberale Ikone".

Brasilien – Korruption: In einem ausführlichen Beitrag beschreibt die Welt (Tobias Käufer) das korruptive Wirken des brasilianischen Bauunternehmers Marcelo Odebrecht. Nach seinem Geständnis hatte die seinen Namen tragende Firma Politiker in ganz Südamerika bestochen und damit zahlreiche Regierungskrisen verursacht. In seiner Heimat sind Leistungen an den früheren Präsidenten da Silva der Grund für dessen nach wie vor umstrittene Verurteilung, durch die sich der Wille "einer Generation von Juristen" offenbare, "die dem System den Kampf angesagt haben". Die Haftstrafe Odebrechts selbst ist mittlerweile halbiert und in Hausarrest umgewandelt worden.

Sonstiges

Forum Recht: In einem Interview mit lto.de (Tanja Podolski) äußert sich Verfassungsrichterin Susanne Baer zum Entwicklungsstand des in Karlsruhe geplanten "Forum Recht" und zu möglichen Inhalten des Projekts, das den Rechtsstaat erlebbar machen soll.

Altonaer Blutsonntag: Anlässlich einer Gedenkveranstaltung, die am morgigen Mittwoch am Amtsgericht Hamburg-Altona stattfindet, erinnert die taz-Nord (Naomi Bruhn) an den sogenannten Altonaer Blutsonntag vom 17. Juli 1932, in dessen Folge vor 85 Jahren vier Kommunisten hingerichtet wurden.

Recht auf Migration: Thomas Duve, Direktor des Max-Planck-Instituts für Rechtsgeschichte, stellt in einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ das vom Theologen Domingo de Soto 1545 in einer Debatte zur Armengesetzgebung entwickelte Recht auf Migration vor. De Soto und andere Theologen der Schule von Salamanca hätten die Kolonisierung der damals Neuen Welt in Amerika aus dem Recht zur globalen Missionierung abgeleitet, dies aber mit der "Pflicht aller politischen Gemeinschaften zur Duldung von friedlicher Migration" verbunden.

Fall Genditzki: Die Welt (Gisela Friedrichsen) schreibt über den Fall des Hausmeisters Manfred Genditzki, der vom Landgericht München II auch nach einer Aufhebung des ersten Urteils wegen Mordes an einer Rentnerin verurteilt wurde. Die Verteidigung Genditzkis, die davon ausgeht, dass die Frau bei einem unfallbedingten Sturz im Bad zu Tode kam, bemühe sich nach wie vor um ein Wiederaufnahmeverfahren. Die Staatsanwaltschaft sehe jedoch derzeit keinen Anlass für ein Tätigwerden.

Das Letzte zum Schluss

Dilettant: Eine "dilettantische Vorgehensweise" wirkte sich für einen vom Amtsgericht München wegen Geldfälschung und versuchtem Betrug zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Mann strafmildernd aus. Wie lto.de meldet, hatte der Verurteilte den mit einer Prostituierten vereinbarten Lohn dadurch zu umgehen versucht, indem er neben einem echten 50-Euro-Schein auch am heimischen Drucker erstellte, wenig überzeugende Falschgeldnoten übergab.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2018: Verwirrung zu Winterkorn-Ermittlungen / Steuereintreiber Amazon / Ermittlungen gegen LKA-Beamte . In: Legal Tribune Online, 31.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30073/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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