Die juristische Presseschau vom 31. März 2021: Heckler & Koch muss Tat­er­träge abgeben / Reich­weite des Infek­ti­ons­schutz­rechts? / Rechts­schutz gegen Corona-Maß­nahmen?

31.03.2021

Der BGH bestätigt Verurteilungen und Erlös-Einziehung im Heckler-&-Koch-Fall. Bundesrat als Bollwerk gegen bundeseinheitliche IfSG-Anordnungen? Eine Anwältin beklagt weitgehende Ineffektivität von Rechtsbehelfen gegen Corona-Maßnahmen.

Thema des Tages

BGH zu Heckler & Koch: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen zweier früherer Mitarbeiter der Waffenschmiede Heckler & Koch wegen unzulässiger Lieferungen in Konfliktregionen Mexikos aufrechterhalten. Das Landgericht Stuttgart hatte die beiden Angeklagte nach dem Außenwirtschaftsgesetz wegen "bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung" zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte zusätzliche Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) lehnte der BGH ab, weil im KWKG das Erschleichen von Genehmigungen nicht strafbar sei. Dies könne nur der Gesetzgeber ändern. Das Unternehmen scheiterte mit seiner Revision gegen die vom LG beschlossene Vermögenseinziehung nach § 73b Strafgesetzbuch. Hierfür komme es nicht auf das Wissen oder Nichtwissen der Geschäftsführer an, es genüge, dass Mitarbeiter für das Unternehmen strafbar handelten. Bei der Einziehung gelte das Brutto-Prinzip, das heißt die Ausgaben für die Waffenproduktion können nicht verrechnet werden. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch)FAZ (Oliver Schmale/Marcus Jung), taz (Christian Rath)Hbl (Jannik Deters u.a.)swr.de (Bernd Wolf) und LTO

Wolf-Dieter Vogel (taz) bedauert, dass das Gericht kein "deutliches Zeichen gegen das Rüstungsexportgeschäft" gesetzt hat. Indem es bestätigt habe, "dass Endverbleibserklärungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden", sei Waffenexporteuren vermittelt worden: "Macht, was ihr wollt!" Christian Rath (BadZ) mutmaßt dagegen, dass Urteile mit Vermögensabschöpfungen "die Wirtschaftskultur verändern" werden. Ähnlich argumentiert Wolfgang Janisch (SZ). Auch wenn die juristische Aufarbeitung des Geschäfts "nicht sonderlich befriedigend ausgefallen" sei, verstünden die Hersteller immerhin den Ansatz, dass "der Staat den Erlös aus illegalen Deals kassieren kann".

Rechtspolitik

Corona – bundeseinheitliche Regelungen: Zur Frage einer Bundeskompetenz für die Anordnung bundesweit einheitlicher Corona-Maßnahmen hat nun der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein fünfseitiges Gutachten vorgelegt. Nach diesem bestünden über das Infektionsschutzrecht weitreichende Kompetenzen des Bundes zur detailgenauen Regelung auch z.B. im Schulwesen, so LTO (Markus Sehl/Pauline Dietrich). Das Gutachten habe aber außer Acht gelassen, dass die Länder über den Bundesrat auch immer noch Einfluss auf etwaige Gesetzesänderungen ausüben können. Über das Gutachten und die politischen Reaktionen auf die Drohung der Kanzlerin mit bundesgesetzlichem Vorgehen berichtet auch die Welt (Ricarda Breyton u.a.).

Corona – BSG-Präsident/Krisenmanagement: tagesschau.de (Klaus Hempel) fasst ein Interview mit Reiner Schlegel, dem Präsident des Bundessozialgerichts, zusammen. Schlegel übte Kritik am Corona-Krisenmanagement von Bund und Ländern. Außerdem sprach er über die verfassungsrechtliche Grundlage der Impfverordnung, die Organisation der im Herbst versprochenen Finanzhilfen sowie die Höhe der staatlichen Ausgaben bei der Bewältigung der Pandemieauswirkungen.

Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken: Die FAZ (Constantin van Lijnden) befasst sich mit einem Vorschlag, den der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) bei der anstehenden Justizministerkonferenz vorstellen will: die "gesetzliche Überformung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von Social Media-Plattformen wie Facebook. Durch vorformulierte Hausregeln solle sichergestellt werden, dass private Unternehmen nicht Rahmen und Maßstab meinungsrechtlich zulässiger Äußerungen definieren. Ob abstrakte Formulierungen aber "die schier grenzenlose Zahl unterschiedlicher Gesprächszusammenhänge und Zwischentöne, Doppeldeutigkeiten und Ambivalenzen, Anspielungen und Auslassungen", die den digitalen Diskurs ausmachten, einer eindeutig Beurteilung zuführen können, sei fraglich.

Digitales Völkerrecht: Der Doktorand Richard Schmidt zeigt sich auf dem Verfassungsblog enttäuscht über die Inhalte des Anfang März veröffentlichten Positionspapiers der Bundesregierung zur Anwendung des Völkerrechts im Digitalen Raum. Mit der Parteinahme für ein weites Verständnis der Staatensouveränität bei einer gleichzeitig unterbliebenen Stellungnahme für die Menschenrechte, die die Souveränität begrenzen, habe die Regierung "zugunsten der Konsensfähigkeit" auf die Darstellung eigener Werte verzichtet.

Neue Gesetze: Mit dem morgen beginnenden neuen Monat treten auch eine Reihe neuer Gesetze in Kraft. Die Welt (Stephan Maaß) bringt eine Übersicht mit Beispielen. So beziehe der Straftatbestand der Geldwäsche nunmehr alle Straftaten als mögliche Vortaten ein.

Justiz

Corona – Effektiver Rechtsschutz: In einem ausführlichen Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch beklagen Rechtsanwältin Jessica Hamed und ihr wissenschaftlicher Mitarbeiter Benjamin Stibi, dass "effektiver Corona-Rechtsschutz … vielfach bloß simuliert" werde. Anhand zahlreicher Beispiele aus der eigenen Praxis legt der Beitrag dar, dass die Auseinandersetzungen an Gerichten über Maßnahmen auch nach einem Jahr Pandemie ohne die Diskussion "grundlegender Kritikpunkte" stattfinde. Gerade in Eilverfahren herrsche eine "gänzliche Beweislastumkehr" zulasten der Antragsteller, die angesichts eines unbedingten Vorrangs von Sicherheit gegenüber der Freiheit regelmäßig unterlägen. Auch die Rechtswissenschaft sei "gefordert, eine neue Abwägungsdogmatik zu entwickeln, die auch in einer Ausnahmesituation tragfähig ist". Schließlich sei auch bedenklich, dass das Bundesverfassungsgericht bislang keinen Anlass gefunden habe, "zu den massivsten Grundrechtseingriffen in der bundesdeutschen Geschichte" Stellung zu nehmen. Die Autoren schließen mit einem an Juristen gerichteten Appell, "einen differenzierten angstfreien Diskurs" über die Rechtmäßigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen zu befördern. Die Pandemie biete schließlich "auch Anlass zur Rechtsfortbildung".

EuGH zu Framing: Rechtsanwalt Rolf B. Arnade bespricht im Recht und Steuern-Teil der FAZ die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Framing vom 9. März. Nachdem sich das Gericht in vorherigen Entscheidungen wohlwollend zu der Technik geäußert hatte, entschied er nun, dass das Einbetten fremder Inhalte auf der eigenen Internetseite jedenfalls dann eine Urheberrechtsverletzung darstelle, wenn Mechanismen gezielt umgangen werden, die eben dieses Einbinden verhindern sollen.

BGH zu Gasnetz: Rechtsanwalt Thomas Kirch begrüßt im Recht und Steuern-Teil der FAZ ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Berliner Gasnetz. Im Gegensatz zur Vorinstanz hatte der BGH am 9. März das Land Berlin verurteilt, den Betrieb des Netzes an die Gasag AG zu vergeben und damit eine Entscheidung zugunsten eines landeseigenen Betriebs rückgängig zu machen. Dem Berliner Senat sei "ins Stammbuch geschrieben" worden, dass öffentliche Unternehmen im Vergabewettbewerb nicht bevorzugt werden dürfen.

VerfGH Ba-Wü – Grundsteuer: Eine 81-jährige Hauseigentümerin hat beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuregelung der Grundsteuer erhoben. Die Frau mache mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler geltend, dass die Regelung mit ihrem sogenannten modifizierten Bodenwertmodell gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße, berichtet die Welt.

OLG Koblenz zu Kaskoschutz und Wartepflicht: Ein kaskoversicherter Autofahrer kann den Versicherungsschutz verlieren, wenn er seine Wartepflicht nach einem Unfall verletzt. Die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung festgelegte Pflicht soll der Versicherung wesentliche Feststellungen zum Versicherungsfall möglich machen. Dies führte das Oberlandesgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Hinweisbeschluss vom Dezember aus. LTO schreibt, dass der klagende Versicherungsnehmer einen Autobahn-Unfall erst nach vier Tagen gemeldet hatte.

OLG Köln zu Transparenzverordnung: Produktinformationsblätter von Internetanbietern verstoßen dann gegen die Transparenzverordnung, wenn sie über Standardangaben hinausgehende Informationen enthalten. Dies entschied nach Meldung der FAZ (Marcus Jung) das Oberlandesgericht Köln Ende Februar. Im Fall hatte die Deutsche Telekom Kunden über sogenannte Rückfalloptionen informiert, die gelten sollen, wenn die Standardübertragungsraten nicht zur Verfügung stehen.

LG Braunschweig – Untreue im Klosterhotel: Am heutigen Mittwoch beginnt am Landgericht Braunschweig ein Prozess gegen den früheren CDU-Lokalpolitiker Kai Schürholt. Als Direktor des Klosterhotels Wöltingerode soll der Angeklagte mehr als 130.000 Euro veruntreut haben. Eine Reportage von spiegel.de (Julia Jüttner) erinnert daran, dass Schürholts aussichtsreiche Kandidatur für das Oberbürgermeisteramt in Landau 2007 an einem Titelmissbrauch gescheitert war.

LG Berlin zu erwürgtem Mädchen: Das Landgericht Berlin hat einen 42-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte im vergangenen Sommer eine Schülerin zunächst vergewaltigt und dann erwürgt, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). In der mündlichen Urteilsbegründung habe das Gericht dargelegt, dass der Mann während einer früheren Unterbringung im Maßregelvollzug seine Fähigkeit zur Manipulation Anderer zu schärfen verstanden habe.

Ermittlungen gegen MdB: Im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode hat die Anzahl von Immunitätsaufhebungen von Bundestagsabgeordneten rasant zugenommen. Gleichwohl habe bisher nur eine von 22 derartigen Aufhebungen zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt, so die SZ (Robert Roßmann). Der Schluss, dass Parlamentarier "heutzutage häufiger gegen Recht und Gesetz als früher" verstoßen, könne somit nicht gezogen werden.

Recht in der Welt

Dänemark/China – Flucht aus Hongkong: In einer Seite Drei-Reportage berichtet die SZ (Kai Strittmatter) über den Fall zweier Parlamentarier und Studenten aus Dänemark, die dem früheren Parlamentarier Ted Hui zur Flucht aus Hongkong verhalfen und gegen die deswegen in China wegen "Verschwörung" ermittelt wird. Chinesische Ermittler hätten die dänische Regierung in der Sache um Amtshilfe ersucht.

USA – George Floyd: Über den Prozessauftakt zur Tötung George Floyds in den USA berichtet die taz (Dorothea Hahn). Erste Zeugen beschrieben ihre Eindrücke vom Tatort, die Verteidigung des Polizisten Derek Chauvin habe dagegen den Grund der Festnahme Floyds und dessen gesundheitliche Probleme dargestellt. Über die Eröffnungsstatements von Anklage und Verteidigung schreibt auch die SZ (Thorsten Denkler).

Sonstiges

Recht und Politik: Rechtsprofessor Oliver Lepsius untersucht auf dem  Verfassungsblog in 17 "thesenhaften Analysen", wie sich "ein fruchtbarer rechtspolitischer Diskurs" zwischen Rechtswissenschaft und Politik herstellen lässt. Der Verfassungsrechtler macht zunächst eine "Gerichtsorientierung der Rechtswissenschaft" aus, die sich auf die Feststellung der Verfassungswidrigkeit politischer Maßnahmen beschränke, darüber hinaus aber "für rechtserzeugende Akteure keinen gewinnbringenden Gesprächspartner" darstelle. Juristische und Verfassungsexpertise müsse auch "die politischen Entscheidungsbedingungen reflektieren".

Hans-Joachim Jentsch: Auch die FAZ (Reinhard Müller) würdigt nun den am vergangenen Sonntag verstorbenen früheren Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch in einem Nachruf. Als "Mann des Rechts und der Praxis" war Jentsch auch Justizminister in Thüringen und Bundestagsabgeordneter für die CDU.

Cookie-Informationen: Rechtsanwalt Oliver Daum legt auf LTO dar, dass die von vielen Webseiten- und App-Anbietern gepflegte Praxis, innerhalb der Datenschutzerklärungen über den Einsatz sogenannter Cookies zu informieren, keine rechtliche Grundlage besitzt. Weder die E-Privacy-Richtlinie der EU von 2009 noch das Telemediengesetz begründeten eine entsprechende Pflicht. Wer informieren wolle, tue dies besser über ein Cookie-Banner.

Das Letzte zum Schluss

Internet-Fame: Kein Glück brachte einem Wuppertaler die von bild.de (Benjamin Sack) als Internet-Hit bezeichnete Aufnahme eines "dilettantischen Einbruchs-Versuchs" vor zwei Jahren. Auch zwei Jahre JVA konnten den Mann nicht lehren, beim nächsten Bruch wenigstens sein Gesicht zu verdecken. Weil er auf der Überwachungskamera seines neuesten Zielobjekts, eines Kiosks, so gut zu erkennen war, konnte er bereits am nächsten Tag festgesetzt werden.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. März 2021: Heckler & Koch muss Taterträge abgeben / Reichweite des Infektionsschutzrechts? / Rechtsschutz gegen Corona-Maßnahmen? . In: Legal Tribune Online, 31.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44626/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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