Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2013: Neues Sorgerecht kommt – Jungengymnasium ist möglich – Thomas Fischer gegen wahre Krimis

31.01.2013

Die Reform gilt als historisch. Heute wird der Bundestag das Vetorecht der nicht-ehelichen Mutter beim Sorgerecht endgültig beseitigen. Außerdem in der Presseschau: das BVerwG zu Jungenschulen, ein niederländisches Urteil gegen Shells Ölverschmutzung in Nigeria, ein Sammelverriss von BGH-Richter Thomas Fischer und warum das Krümelmonster doch keine Kekse klaut.

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Neuregelung Sorgerecht: An diesem Donnerstagabend wird der Bundestag die Novellierung des Sorgerechts nicht-ehelicher Kinder beschließen. Nichteheliche Mütter können dann ein gemeinsames Sorgerecht durch ihr Veto nicht mehr sicher verhindern. In Streitfällen soll das Familiengericht entscheiden. Damit werden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Es berichtet u.a. Die Welt (Miriam Hollstein).

In zwei Beiträgen zeichnet Heribert Prantl (SZ) den langen Weg bis zu dieser Reform nach. Dabei kritisiert er, dass die gerichtliche Entscheidung ohne Anhörung der Eltern erfolgen soll, wenn die Mutter zu spät gegen das gemeinsame Sorgerecht Widerspruch erhebt. Prantl folgert: "Das neue Gesetz ist ein historisches Gesetz, hat aber bedenkliche, womöglich verfassungswidrige Fehler."

Weitere Themen – Rechtspolitik

Anhörung Leistungsschutzrecht: Im Rechtsausschuss des Bundestags fand am Mittwoch eine Anhörung zum geplanten Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage statt. Es berichtet u.a. zeit.de (Kai Biermann): "Bei der Anhörung gab es keine Zwischentöne, der Gesetzentwurf kennt nur Fans und erklärte Gegner." Netzpolitik.org (Andre Meister) vermutet, dass das Gesetz im Bundestag wohl beschlossen werde und den Gegnern als Option nur eine Verzögerungstaktik des einspruchsberechtigten Bundesrats bleibt. sueddeutsche.de (Mirjam Hauck) hat vorab die Argumente pro und contra noch einmal dargestellt.

Gesetzentwurf Verbraucherschutz: Nun stellt auch die taz (Malte Kreutzfeld) den Gesetzentwurf des Justizministeriums zum Verbraucherschutz vor. Er soll am 6. Februar im Kabinett auf den Weg gebracht werden. Timot Szent-Ivanyi (FR) kommentiert: "Wieder werden in Paragrafen schwammige Begriffe benutzt, die gegen die Verbraucher ausgelegt werden können." Konrad Lischka (spiegel.de) hält die geplante Deckelung der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen für ein "Märchen" und erläutert, wie sie ausgehebelt werden kann.

Bußgeldkatalog Radfahrer: Das Bundesverkehrsministerium hat den Bußgeldkatalog überarbeitet und sieht dabei insbesondere für die Delikte von Radfahrern leicht erhöhte Bußgelder vor. Der Bundesrat wird dem Katalog am Freitag voraussichtlich zustimmen. Es berichten die SZ (Judith Liere) und die taz (Jürgen Voges).

Gesetzentwurf Funkzellenabfrage: im Sommer 2011 hat Sachsen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, um nach dem Dresdner Handyskandal die StPO-Regeln zur Funkzellenabfrage zu verschärfen. Die taz (Paul Wrusch) hat festgestellt, dass der Gesetzentwurf in der Länderkammer keine Unterstützung fand.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2013: Neues Sorgerecht kommt – Jungengymnasium ist möglich – Thomas Fischer gegen wahre Krimis . In: Legal Tribune Online, 31.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8072/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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