Wer für das Gemeinwohl tätig ist, soll besser vor Angriffen geschützt werden, so ein BMJV-Gesetzentwurf. Ein Vorschlag könnte Anonymität im Netz und Ahndung von Rechtsbrüchen verbinden. "Mr. Tesla" muss auf den beruflichen Neustart warten.
Thema des Tages
Gewalt und Gemeinwohl / Volksverhetzung: Ein LTO (Hasso Suliak) vorliegender Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums will durch höhere Strafen Menschen besser vor Gewalt schützen, die für das Gemeinwohl tätig sind. Der Titel des diesbezüglichen sechsten Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches solle entsprechend angepasst werden, ein neuer § 116 StGB solle zukünftig auch Angriffe auf Ärzte und deren Mitarbeitende unter Strafe stellen. Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Einsatzkräfte mittels eines hinterlistigen Überfalls sollen künftig zu den besonders schweren Fällen gem. § 114 Abs. 2 StGB zählen. Wenn ein Angriff auf geschützte Personen in der Absicht unternommen wird, diese einzuschüchtern oder ihre Tätigkeit zu behindern, solle dies gem. § 46 StGB strafverschärfend berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist auch die Möglichkeit geplant, bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zusätzlich eine Aberkennung des passiven Wahlrechts bis zu fünf Jahren aussprechen zu können. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am heutigen Dienstag veröffentlicht.
Für Daniel Deckers (FAZ) sind Angriffe auf "Personen, die hoheitliche Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen, … ein Spiegel des Ausmaßes allgemeiner Gewaltkriminalität." Schärfere Sanktionsdrohungen verhinderten oder verringerten diese augenscheinlich nicht, vielmehr müsse der weiteren "gesellschaftlichen Polarisierung" entgegengewirkt werden.
Rechtspolitik
Klarnamenpflicht: Rechtsanwalt Jörn Claßen greift auf beck-aktuell die Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet auf, rekapituliert die "schon zigfach gegeneinander" in Stellung gebrachten Argumente und macht einen vermittelnden Vorschlag. Wie bereits von der damaligen ÖVP/FPÖ-Regierung in Österreich – erfolglos – vorgeschlagen, sollen die Anbieter sozialer Medien verpflichtet werden, die Identität von Nutzenden zu prüfen und die erhobenen Daten zu speichern. Die Identität soll durch einen externen Anbieter wie Postident verifiziert werden. Bei Rechtsverletzungen hätten Geschädigte dann die Möglichkeit, sich die Daten durch gerichtliche Anordnung herausgeben zu lassen. Nach außen könnten Nutzende weiterhin Pseudonyme benutzen. Die Lösung hätte auch den Vorteil, Bots von Netzwerken ausschließen zu können.
Böllerverbot: Regelmäßig zum Jahreswechsel nimmt die Diskussion über ein Verbot privaten Feuerwerks Fahrt auf. spiegel.de (Kristin Haug/Jean-Pierre Ziegler) erklärt in einem Überblicks-Artikel, dass die erforderliche Mehrheit für eine Änderung des Bundes-Sprengstoffgesetzes fehle, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sich auf der jüngsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember jedoch offen dafür gezeigt hatte, Kommunen mehr Kompetenzen für die Einrichtung lokaler Verbotszonen einzuräumen.
Anja Krüger (taz) spricht sich in einem Kommentar für ein Verbot aus und verweist auf die Niederlande, wo eben dies ab dem nächsten Jahr in Kraft tritt. Alternativ böten sich auch öffentliche Feuerwerke an. Diese könnten für Kommunen eine Chance sein, “den Gemeinsinn und damit die Demokratie zu stärken.”
Rechte älterer Menschen: Im April 2025 hat der Menschenrechtsrat der UN eine internationale Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung einer Altenrechtskonvention beauftragt. Die Bundesregierung habe ihren Standpunkt zunächst finden müssen, bringe sich nun aber aktiv in die Arbeitsgruppe ein, schreibt die FAZ (Milena Feldmann) und legt im Weiteren dar, dass eine Konvention dazu beitragen könne, die besondere Schutzbedürftigkeit im Alter sichtbarer zu machen.
Wehrpflicht: Postdoktorand Sven Altenburger unternimmt auf dem Verfassungsblog einen gerechtigkeits- und demokratietheoretischen Blick auf Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Wehrpflichtlotterie könne zwar eine formale Verfahrensgerechtigkeit für sich beanspruchen, nicht jedoch eine gleiche Lastenverteilung. Diese ließe sich "in einer allgemeinen, geschlechtsunabhängigen und von militärischer Tauglichkeit losgelösten Dienstpflicht" erreichen.
Klimaschutz: Wenig angetan vom Buch "Wer soll was tun?" der Rechtsprofessorin Frauke Rostalski zeigt sich Lukas Fuhr (FAZ) in einer Rezension. Die von der Rechtsprofessorin aufgeworfene Frage nach den Grenzen persönlicher Verantwortung Einzelner für die Bekämpfung des Klimawandels sei zwar wichtig, ihre Argumente aber selten überzeugend. So mute ihr Ansatz, die Durchsetzung klimapolitischer Ziele einer "Weltklimapolizei" zu überantworten, in gegenwärtigen Zeiten "reichlich optimistisch" an. Die polemischen Teile des Buches, gerichtet gegen "moralisches Heldentum", seien dagegen "besser lesbar".
Justiz
VG Potsdam zu Minister-Karenzzeit: In der vergangenen Woche wies das Verwaltungsgericht Potsdam den Eilantrag des früheren brandenburgischen Wirtschaftsministers Jörg Steinbach (SPD) ab, mit dem sich dieser gegen eine von der Landesregierung erlassene Untersagungsverfügung wandte. Dass ihm die begehrte Beratertätigkeit für die Kanzlei CMS bis Ende 2026 untersagt wurde, sei wohl rechtmäßig. Denn es genüge bereits der böse Schein eines Interessenkonflikts. Dieser ergebe sich vorliegend bereits aus dem Spitznamen des Antragstellers, der als "Mister Tesla" die Ansiedlung des Autobauers maßgeblich betrieben habe. Das Unternehmen wurde damals von CMS beraten. Die Anordnung sei verhältnismäßig, denn Steinbach könne jederzeit für eine andere Kanzlei arbeiten. Es berichtet beck-aktuell.
BGH zu hypothetischer Einwilligung in OP: In einem nun veröffentlichten Urteil von Ende November verwies der Bundesgerichtshof eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden einer Operation zur erneuten Entscheidung in die Vorinstanz zurück. Das zuständige Oberlandesgericht Schleswig werde in dieser die Voraussetzungen der Zulässigkeit einer hypothetischen Einwilligung gemäß § 630h Bürgerliches Gesetzbuch strenger prüfen müssen und sich hierbei auf die tatsächlich durchgeführte Maßnahme beziehen. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Auskunft über Beitragsverlauf: Der Auskunftsanspruch der Datenschutzgrundverordnung beinhaltet nicht das Recht, vom Versicherungsunternehmen umfassende Informationen über den eigenen Beitragsverlauf verlangen zu können. Dies entschied der Bundesgerichtshof Mitte Dezember und beendete damit einen an Oberlandesgerichten unterschiedlich entschiedenen Streit, ob Angaben über Anpassungen, Tarifwechsel usw. mitgeteilt werden müssen, zugunsten einer restriktiven Auslegung. Die in Streit stehenden Auskünfte beträfen "neutrale" Daten, die nicht ohne Weiteres einen Bezug zur betroffenen Person erlaubten. beck-aktuell berichtet.
RiDGH Frankfurt/M. zu Corona-Regeln: Der Dienstgerichtshof für Richter in Frankfurt/M. wies die zuletzt als Fortsetzungsfeststellungsklage geführte Auseinandersetzung über die Hausverfügung des Präsidenten eines Verwaltungsgerichts als unzulässig ab. Die beanstandeten Bestimmungen zur Umsetzung des sogenannten 3G-Prinzips zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus hätten organisatorische Rahmenbedingungen betroffen und überdies gesetzliche Vorgaben umgesetzt. Der klagende Verwaltungsrichter könne sich somit nicht auf ein besonderes Feststellungsinteresse berufen. beck-aktuell berichtet über den Ende November ergangenen Beschluss.
VG Koblenz zu Hundesteuer: Die in der rheinland-pfälzischen Stadt Zell (Mosel) erhobene Hundesteuer und deren jährliche Festsetzung durch die Haushaltssatzung sind rechtmäßig. Am Verwaltungsgericht Koblenz hatte ein Hundehalter beides bestritten und insbesondere die Staffelung der Steuer angegriffen, die sich bei Zweit- und Dritthunden erheblich erhöht. Das VG habe jedoch eine erdrosselnde Wirkung verneint, so LTO, und hierfür maßgeblich die tatsächlichen Kosten der Haltung eines Hundes ins Verhältnis gesetzt. Bei der Festlegung der Höhe der Aufwandsteuer stehe den zuständigen Gemeinden ein weiter Spielraum zu, ohne dass die konkrete Steuerhöhe im Einzelnen begründet werden müsse.
LG Lüneburg zu Politikerbeleidigung: In einem nun veröffentlichten Urteil sprach das Landgericht Lüneburg den Urheber einer auf Facebook verbreiteten Fotomontage, auf der aktuelle Politiker als Angeklagte der Nürnberger Prozesse abgebildet sind, vom Vorwurf der Beleidigung frei. Der Angeklagte könne sich auf "berechtigte Interessen" in Gestalt einer Machtkritik berufen, so das LG laut beck-aktuell. Angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit sei es unerheblich, ob die Wortmeldung "maßlosdümmliche" Vergleiche anstelle, unverschämt sei oder von einem Wutbürger stamme.
GBA – Tod in Gaza: Bei einem israelischen Bombenangriff auf ein Bürogebäude in Gaza starb im Jahr 2014 auch eine deutsche Familie. Daraufhin eröffnete Vorermittlungen des Generalbundesanwalts wurden erst im Sommer 2022 offiziell eingestellt. Die taz (Lisa Schneider/Yossi Bartal) berichtet nun über ein Datenleck des israelischen Justizministeriums. Aus den Unterlagen ergebe sich das Bild eines vertrauten Miteinanders zwischen dem Ministerium und der deutschen Ermittlungsbehörde.
BGH-Richter Bernward Wollenschläger: Die BadZ (Christian Rath) stellt den vor Weihnachten gewählten BGH-Richter Bernward Wollenschläger vor. Der 47-Jährige hat Karriere gemacht, obwohl er drei Mal im Interesse seiner Frau (einer erfolgreichen Krebsmedizinerin) das Bundesland wechselte und für alle vier Kinder die volle Elternzeit nahm.
Recht in der Welt
Kanada – Identitätsbetrug: In Kanada hat sich die Petition einer Angehörigen der Pikwàkanagàn First Nation dafür eingesetzt, Identitätsbetrug unter Strafe zu stellen. Wer behauptet, indigener Abstammung zu sein, müsse das beweisen und im Fall der Lüge bestraft werden. Die kanadische Regierung hat den Vorschlag jedoch nicht aufgegriffen. In Kanada gibt es immer wieder "Pretendians", die eine indigene Herkunft vortäuschen, um leichter an Sozialleistungen, Fördergelder und akademische Positionen zu kommen. spiegel.de (Kerstin Kullmann) berichtet.
Sonstiges
Trainerin für Schiedsgerichtsbarkeit: Die Anwältin Ronja von Poschinger-Camphausen arbeitet neben ihrer Tätigkeit für eine Hamburger Großkanzlei auch als Trainerin für Schiedsgerichtsbarkeit in Afrika. Im Gespräch mit LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht sie über ihre Beweggründe für diese "Nebentätigkeit" und deren besondere Herausforderungen und Eigenarten.
Jurasongs: "Anwälte, Jurastudentinnen, Behördenmitarbeiter und der Chor der Bucerius Law School" sind nur einige, die ihre Liebe zum Recht musikalisch ausdrücken und alle, die online unterwegs sind, daran teilhaben lassen. Bemerkenswerte Beispiele stellt beck-aktuell (Jannina Schäffer) vor.
Das Letzte zum Schluss
Intensivtäterin: Überhaupt nicht überlegt handelte eine 60-Jährige, die vor wenigen Tagen auf dem Polizeirevier in Breisach nahe Freiburg ihre vergessene Handtasche abholen wollte. Wie spiegel.de schreibt, hatte sie die Tasche bei einem Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft liegen gelassen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien fiel auf, dass sie nach einer Verurteilung in anderer Sache zur Festnahme ausgeschrieben war. Zu allem Überfluss tauchte während des ganzen Vorgangs eine Tankstellenmitarbeiterin auf dem Revier auf, um einen Tankbetrug zur Anzeige zu bringen. Die 60-Jährige wurde auch hier als Täterin identifiziert.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58949 (abgerufen am: 15.02.2026 )
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