Die juristische Presseschau vom 30. November 2018: Grund­ge­setz­än­de­rung auf dem Weg / Durch­su­chungen bei Deut­scher Bank / Keine Wie­der­auf­nahme im Fall Oury Jalloh

30.11.2018

Bundestag stimmt für eine teilweise Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern. Außerdem in der Presseschau: Geldwäsche-Vorwürfe gegen Deutsche Bank. Der Fall um den in seiner Zelle verbrannten Asylbewerber bleibt ungelöst.

Thema des Tages

Bund-Länder-Finanzbeziehung: Der Bundestag hat über eine Grundgesetzänderung beschlossen, damit der Bund die Länder und Kommunen künftig bei der Finanzierung von Schulen, Wohnungsbau und Nahverkehr unterstützen kann. In diesen Bereichen soll das sogenannte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufgehoben werden. Ob am 14. Dezember auch im Bundesrat die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, ist unklar. Der Gesetzentwurf wurde von vielen Landesregierungen deutlich kritisiert. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nannte die geplante Grundgesetzänderung beispielsweise einen "Frontalangriff auf den Bildungsföderalismus". Sollte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen, wäre ein Inkrafttreten wie bisher vorgesehen am 1. Januar 2019 nicht möglich. Es berichten SZ (Cerstin Gammelin), FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de.

Nico Fried (SZ) hält die Kritik an der Grundgesetzänderung für verfehlt, da diese auch eine weitere Verzögerung in der Umsetzung des Digitalpakts zur Folge haben werde. Der Digitalpakt sehe für den Bildungsbereich dringend benötigte Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von fünf Milliarden Euro vor, die bereits seit August 2017 zur besseren Ausrüstung von Schulen bereitstünden. Aufgrund der Uneinigkeit, wie der Bund im föderalen System, in dem Bildung Ländersache ist, diese Mittel den Schulen zur Verfügung stellen könnte, blieben die Gelder weiterhin unangetastet – eine Verzögerung, die auch in argem Missverhältnis zu anderen Sachverhalten, beispielsweise der Finanzkrise, stehe, in denen milliardenschwere Pakete von Bund und Ländern in kürzester Zeit verabschiedet werden könnten. Nikolas Busse (FAZ) dagegen sieht in der geplanten Grundgesetzänderung ein "Danaergeschenk" und meint, dass sich mehr Geld für Bildung auch anders zur Verfügung stellen lasse.

Starker Widerstand von den Ländern regt sich insbesondere gegen einen kurzfristigen Formulierungsvorschlag für den zu ändernden Artikel 104b Grundgesetz (GG), nach dem die Länder verpflichtet würden, Investitionen des Bundes im Bildungsbereich um mindestens denselben Betrag aufzustocken. Die SZ (Nico Fried/Ulrike Nimz) zitiert das sächsische Kultusministerium, damit stelle der Digitalpakt "jahrzehntelange Grundsätze der Bund-Länder-Finanzbeziehung infrage".

Rechtspolitik

Migrationspakt: Nach kontroverser Debatte hat der Bundestag den Migrationspakt der Vereinten Nationen begrüßt. Das rechtlich nicht verbindliche Abkommen soll dazu dienen, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. In der angenommenen Entschließung des Bundestages wurde die Wahrung der nationalen Souveränität Deutschlands bekräftigt. Am 10. und 11. Dezember soll der Migrationspakt in Marokko beschlossen werden. Es berichten FAZ (Helene Bubrowski), SZ (Jana Anzlinger) und lto.de.

Die FAZ (Michael Hanfeld) setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Migrationspakt durch seinen Unterpunkt 33c, in dem von einer "Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden" die Rede ist, die Pressefreiheit bedrohen könnte.

Mietpreisbremse: Der Bundestag hat mit dem Mieterschutzgesetz eine Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse beschlossen, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet. Unter anderem sollen Vermieter den neuen Mietern die Vormiete mitteilen, damit diese erkennen können, ob die Grenzen einer zulässigen Mieterhöhung gewahrt werden. 

Grundsteuer: Nach einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) soll die Höhe der Grundsteuer in Zukunft von der Wohnlage bzw. dem Wert der Immobilie abhängig sein, so die taz (Martin Reeh), SZ (Cerstin Gammelin) und FAZ (Manfred Schäfers). Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung, die auf veralteten sogenannten Einheitswerten basiert, für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2019 Zeit für eine Neuregelung gelassen. Scholz hält auch ein Verbot, die Steuer auf Mieter umzulegen, für denkbar. Diese Frage sei jedoch Angelegenheit des Bundesjustizministeriums.

Dritte Option: Die Jura-Studentin Ha Mi Le befasst sich auf verfassungsblog.de mit der Anhörung im Gesetzgebungsverfahren zur "Dritten Option", im Personenstandswesen neben der männlichen und weiblichen auch in anderer Form registriert werden zu können.

Justiz

StA Frankfurt/M. – Deutsche Bank: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt haben Räumlichkeiten der Deutschen Bank durchsuchen lassen. Ermittelt wird gegen Mitarbeiter und Verantwortliche des Unternehmens wegen des Verdachts der Geldwäsche in Zusammenhang mit illegalen Offshore-Geschäften. Sie sollen zwischen 2013 und 2018 Kunden geholfen haben, Gelder aus Steuerdelikten und anderen Straftaten auf Konten der Bank zu transferieren, ohne Anzeige wegen Geldwäscheverdachts zu erstatten. Die Ermittlungen beruhen unter anderem auf Informationen aus den "Panama Papers". SZ (Frederik Obermaier/Meike Schreiber u.a.) und FAZ (Tim Kanning) berichten.

StA Potsdam – BER-Technikchef: Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Technikchef der Berliner Flughafengesellschaft BER wegen Verdachts der Untreue wurde eingestellt, wie die FAZ (Marcus Jung) meldet. Ein hinreichender Tatverdacht sei nicht festzustellen.

GStA Naumburg – Oury Jalloh: Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat die Beschwerde der Hinterbliebenen gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall des vor fast 14 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle bei einem Brand verstorbenen Asylbewerbers Oury Jalloh als unbegründet zurückgewiesen, wie taz (Christian Jakob) und lto.de berichten. Ein Tatverdacht gegen Polizeibeamte oder andere Beteiligte sei nicht ersichtlich. Für die Justiz sind die Ermittlungen damit beendet. Laut taz wird sich nun der Rechtsausschuss des Landtags in Sachsen-Anhalt – unterstützt durch zwei als Berater benannte Juristen – mit der Begutachtung der Akten befassen. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat bereits Anfang dieses Jahres zur Untersuchung des Falls eine internationale Kommission aus Juristen und Wissenschaftlern eingesetzt.

LG Dortmund – Kik: Die FAZ (Reiner Burger) und die taz berichten über den Prozessauftakt vor dem Landgericht Dortmund im Rechtsstreit zwischen dem Textilunternehmen Kik und den Geschädigten eines Fabrikbrands. lto.de (Tanja Podolski) fasst in einem Vorbericht noch einmal die zentralen Fragen zusammen. Die vier Kläger, davon drei Angehörige und ein Überlebender des Brands in einer pakistanischen Textilfabrik vor rund sechs Jahren, klagen auf Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 30.000 Euro. Aufgrund des mangelnden Brandschutzes in der Fabrik trage Kik eine Mitverantwortung am Tod von 258 Menschen, so die Kläger. Der Prozess dreht sich damit um die grundsätzliche Frage, ob internationale Unternehmen für die Arbeitsbedingungen in ihren Tochter- und Zulieferunternehmen verantwortlich sind. Möglicherweise kann sich Kik jedoch auf Verjährung berufen, sodass diese Frage offen bleiben könnte. Seine Entscheidung wird das Gericht voraussichtlich am 10. Januar 2019 verkünden.

LG Berlin – Waffenhandel: Nach jahrelangen Ermittlungen hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Betreiber des Online-Shops "Migrantenschreck" vor dem Landgericht Berlin begonnen. Ihm wird illegaler Waffenhandel über das Internet in 193 Fällen vorgeworfen. Der in der rechten Szene aktive Angeklagte habe die Waffen explizit zur "Verteidigung gegen Asylbewerber" vertrieben, so die Anklage. Darüber hinaus laufen gegen den 35-Jährigen weitere Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung. Ein Urteil ist am 18. Dezember zu erwarten. Es berichten taz (Konrad Litschko) und lto.de.

BGH – Kunst und Urheberrecht: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Frage, ob eine Künstlerin einen Anspruch darauf hat, dass ihre Installationen in der Mannheimer Kunsthalle wiederhergestellt werden, nachdem sie dort abgebaut wurden. Laut taz (Christian Rath) prüft der BGH, ob ein Käufer Kunstwerke auch zerstören darf oder ob der Urheber dem berechtigte Interessen entgegensetzen kann. Der BGH neige, anders als die bisherige Rechtsprechung, zur zweiten Position, so dass es auf eine Abwägung zwischen Eigentum und Urheberrecht ankommen könne.

AG Leipzig zu Landfriedensbruch durch Rechtsreferendar: Ein 26-jähriger Referendar wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt. Er hatte am 11. Januar 2016 an den gewaltsamen Neonazi-Ausschreitungen in Leipzig teilgenommen, wie lto.de (Markus Sehl) meldet. Der Rechtsreferendar, der dem Landgericht Chemnitz zugeordnet war, wurde – gestützt auf die Unschuldsvermutung – zuvor trotz laufenden Ermittlungsverfahrens vom Oberlandesgericht Dresden ins Referendariat aufgenommen. Nach einer Gelegenheit zur Anhörung droht ihm nun die Entlassung aus dem Dienst.

SG Leipzig zu Herzoperation: Wie die FAZ (Stefan Locke) meldet, hat das Sozialgericht Leipzig im Streit über die Kosten einer Herzoperation die Krankenkasse zur Übernahme aller der Klinik entstandenen Kosten verurteilt. Die Kasse hatte sich geweigert, eine vom Operateur eingebaute Herzpumpe zu bezahlen, da diese in Deutschland medizinisch nicht zugelassen sei und alternative Systeme vorhanden gewesen seien. Der Einbau erfolgte laut Gericht jedoch aus sachlichen Gründen und zum Wohle des Patienten. Die strittige Behandlung habe für den Patienten die bessere Lösung dargestellt.

BVerwG zu Zweitausbildung: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben Auszubildende, die nach dem Erwerb eines Bachelorgrades zu einem Diplomstudiengang in derselben Fachrichtung zugelassen werden, für die Dauer der Regelstudienzeit des Diplomstudiengangs einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG). Sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung des Diplomstudiums beispielsweise gegenüber dem förderfähigen Masterstudium lägen nicht vor. Es berichtet lto.de.

Recht in der Welt

EuGH – Belgien: Generalanwältin Juliane Kokott hat in ihren Schlussanträgen vor dem Europäischen Gerichtshof die Rechtsauffassung vertreten, dass das belgische Gesetz zur Laufzeitverlängerung der Atommeiler Doel 1 und Doel 2 aus dem Jahr 2015 Pflichten zur Umweltprüfung verletzt. Unter bestimmten Bedingungen, unter anderem der nachträglichen Heilung von Verfahrensfehlern und eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der weiteren Geltung des Gesetzes, könne es jedoch ausnahmsweise in Kraft bleiben, so die Generalanwältin. Ein Urteil des EuGH wird in einigen Wochen erwartet. Es berichtet lto.de.

Philippinen – Drogenkrieg: Wie die taz (Sven Hansen) berichtet, sind auf den Philippinen im sogenannten Drogenkrieg erstmals drei Polizisten wegen Mordes verurteilt worden. Sie hatten im August 2017 einen 17-jährigen Schüler erschossen. Das Urteil verbietet eine Begnadigung der Polizisten in den nächsten 30 Jahren, schließt eine Berufung aus und sieht zudem Geldstrafen vor. In dem von Präsident Rodrigo Duterte ausgerufenen Drogenkrieg sind seit seinem Amtsantritt 2016 mehr als 27.000 Menschen getötet worden. Sven Hansen (taz) befürchtet in einem gesonderten Kommentar, dass das Urteil nachgerade zur Legitimierung der außergerichtlichen Tötungen herangezogen und der Fall die Ausnahme bleiben werde.

USA – Trumps Ex-Anwalt: Michael Cohen, der ehemalige Anwalt des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, hat vor einem New Yorker Gericht gestanden, gegenüber dem Kongress im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu russischen Einmischungen in den Wahlkampf 2016 eine Falschaussage gemacht zu haben. In seinen früheren Aussagen über ein geplantes Immobilienprojekt Trumps in Moskau hatte er zu dessen Gunsten ein falsches Datum genannt. FAZ (Majid Sattar) und SZ (Hubert Wetzel) berichten.

Südkorea – Mitsubishi: Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hat zum zweiten Mal innerhalb eines Monats ein japanisches Unternehmen zu Schadensersatzzahlungen an ehemalige koreanische Zwangsarbeiter während der japanischen Kolonialherrschaft über Korea bzw. während des Zweiten Weltkriegs verurteilt. Es berichtet die SZ.

Island  Demokratie: Der Ökonomieprofessor Thorvaldur Gylfason setzt sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit dem gegenwärtigen Zustand des isländischen Verfassungsstaats auseinander. Anlass ist die Herabstufung Islands auf dem Freedom-House-Index.

Sonstiges

Bundesdatenschutzbeauftragter: Wie Hbl, lto.de und netzpolitik.org (Simon Rebiger) berichten, hat der Bundestag den SPD-Politiker Ulrich Kelber zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt. Kelber wird seine fünfjährige Amtszeit Anfang Januar antreten. Besonders wichtig sei ihm, die europaweite Harmonisierung des Datenschutzrechts voranzutreiben und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber den großen, nichteuropäischen Internetkonzernen wie Facebook und Google durchzusetzen.

AfD-Portale: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Stefan Michel befasst sich auf juwiss.de mit dem Verhältnis von Datenschutz und parlamentarischer Arbeit. Anlass sind die umstrittenen AfD-Meldeportale "Neutrale Schule" und die Frage, ob Vorgänge innerhalb der Legislativorgane einer exekutiven (Datenschutz-) Aufsicht unterstehen können.

Wahlrechtsausschluss: Auf grundundmenschenrechtsblog setzt sich der Student Yannis Haug-Jurgan kritisch mit dem Wahlrechtsausschluss für Menschen auseinander, für die ein Betreuer bestellt ist. Nach derzeitiger Gesetzeslage werden im kommenden Jahr 81.000 volljährige Deutsche aus diesem Grund von der Europawahl und den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen ausgeschlossen sein. Der Autor hält diese Regelung für verfassungs- und völkerrechtswidrig.

Strafrecht: Rechtsprofessor Michael Pawlik bespricht in der FAZ das Buch "Über das Strafen. Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft" des ehemaligen BGH-Richters Thomas Fischer. Fischer warnt darin unter anderem vor einem zunehmenden Strafrechtspopulismus.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lj

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. November 2018: Grundgesetzänderung auf dem Weg / Durchsuchungen bei Deutscher Bank / Keine Wiederaufnahme im Fall Oury Jalloh . In: Legal Tribune Online, 30.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32433/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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