Das Asylbewerberleistungsgesetz muss neu geregelt werden – nun liegt der SZ ein Entwurf der Bundesregierung vor. Außerdem in der Presseschau: Patientenrechte und Leistungsschutzrecht, Entschädigung für Sicherungsverwahrte, lebenslang für Mord an Staatsanwalt und zum Schluss drei friedliche griechische Kaffeewerfer.
Asylbewerberleistungsgesetz: Der SZ (Roland Preuss) liegt der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz vor. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisher bestehenden Regelungen im Juli für verfassungswidrig erklärt hatte, würden die Leistungen für Asylbewerber nun auf Sätze leicht unterhalb des Hartz-IV-Niveaus angehoben. Allerdings solle die Hilfe möglichst als Sachleistung gewährt werden, zudem sollten Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten einreisen, deutlich geringere Leistungen erhalten.
In einem weiteren Beitrag kritisiert Roland Preuss (SZ) das Vorhaben. Eine "Kollektivstrafe" für ausichtslose Asylanträge sei eine "gewagte Interpretation des Karlsruher Urteils". Zudem seien weitere Reformen im Asylrecht notwendig, etwa die Abschaffung der Residenzpflicht.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Patientenrechte: Der Bundestag hat das neue Patientenrechtegesetz verabschiedet. Demnach sollen Patienten besser informiert werden, bei groben Behandlungsfehlern trägt künftig der Arzt die Beweislast. Dazu spiegel.de.
Leistungsschutzrecht: Die SZ (Heribert Prantl) erläutert das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die könnten dann Gebühren verlangen, wenn Internet-Suchmaschinen Links direkt mit Ausschnitten aus Zeitungsmeldungen verbinden. Der bedeutendere Schutz bleibe jedoch das Urheberrecht.
Bestandsdatenauskunft: Die Rechtsanwälte Thomas Weimann und Daniel Nagel erklären auf lto.de den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft durch Telekommunikationsunternehmen. Damit soll ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Januar dieses Jahres umgesetzt werden.
Weitere Themen - Justiz
NPD-Verbotsverfahren: Ein von dem niedersächischen Innenminister Uwe Schünemann in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsverfahren gegen die NPD Aussicht auf Erfolg habe. spiegel.de (Hubert Gude) stellt das Gutachten vor, das von dem Vizepräsidenten des Karlsruher Sozialgerichts, Franz-Wilhelm Dollinger, erstellt wurde, der während des ersten Verfahrens wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht war. Auch Niedersachsen sprach sich nun für ein erneutes Verbotsverfahren aus.
Gustl Mollath: In der Affäre um den Fall Gustl Mollath hat der Bayerische Landtag die Justizministerin Beate Merk im Amt bestätigt. Mollath war wegen angeblich wahnhafter Vorstellungen in die Psychiatrie eingewiesen worden, nun zeigt sich, dass einige seiner Anschuldigungen begründet waren. Heribert Prantl (SZ München-Teil) verteidigt Merk. Die Ministerin könne "Sorgfalt bei den Strafprozessen" nicht befehlen, sie müsse aber nun dafür sorgen, dass "die organisatorischen und personellen Voraussetzungen" gegeben sind, damit die Gerichte sorgfältig arbeiten können. Der Strafrechtler Henning Ernst Müller (blog.beck.de) überlegt, wie eine Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen durch das zuständige Gericht ausfallen könnte. Dabei werde es auch auf die Ergebnisse eines neuen Gutachtens ankommen.
BGH zu Stammzell-Patent: Joachim Müller-Jung (FAZ) analysiert das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Stammzellpatenten. Es sei kein "moralischer Sieg" der klagenden Umweltorganisation Greenpeace, sondern stütze die geltende deutsche Rechtslage.
OLG Karlsruhe zu Entschädigung nach Sicherungsverwahrung: Vier Männer erhalten insgesamt 240.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie menschenrechtswidrig jahrelang in Sicherungsverwahrung saßen. Das entschied – noch nicht rechtskräftig – das Oberlandesgericht Karlsruhe. Es handelt sich um den ersten Entschädigungsprozess, nachdem der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Regelungen zur Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt hatte. Die SZ (Wolfgang Janisch) und Die Welt berichten.
LG München zu Mord an Staatsanwalt: Der Mann, der anfang dieses Jahres am Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen hatte, wurde nun vor dem Münchner Landgericht zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Das Gericht ging von Mord und dreifach versuchtem Mord aus und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, so unter anderem spiegel.de. Die SZ (Annette Ramelsberger/Susi Wimmer) schildert den Prozess im München-Teil und stellt die Witwe des getöteten Staatsanwaltes in den Mittelpunkt.
AG-Dresden - Sachsensumpf: zeit.de (Stefanie Schütten) dokumentiert Einzelheiten aus dem Prozess vor dem Amtsgericht Dresden gegen zwei Prostituierte. Die Staatsanwaltschaft versuche den Angeklagten Widersprüche nachzuweisen, weiche dabei aber "auffällig" von den Vernehmungsprotokollen ab.
Anklage gegen LBBW-Vorstände: Wie die FAZ (Joachim Jahn) berichtet, geht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Anklage gegen amtierende und ehemalige Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg auch nach der damals geltenden Fassung des Handelsgesetzbuches tragfähig war.
Ermittlungen gegen Thyssen Krupp: Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen eine Tochter des Thyssen-Krupp-Konzerns wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit Geschäften in Osteuropa und Asien. Das berichtet das Handelsblatt (Martin Murphy).
Ermittlungen gegen Linken-Abgeordnete: Der Bundestag hat die Immunität von vier Abgeordneten der Linken aufgehoben. Wie spiegel.de meldet, ermittele die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen eines Aufrufs zum "Schottern" bei Protesten gegen den Castor-Transport 2010.
Insolvenzrecht und Verwalterhonorare: Anlässlich des Insolvenzverfahrens der Investmentbank Lehman Brothers macht die SZ das Insolvenzrecht zum Thema. SZ (Harald Freiberger) erläutert ein Gutachten, das für den Insolvenzverwalter Michael Frege ein Honorar von 834 Millionen Euro errechnet – das allerdings auf die Sozietät verteilt werden würde. SZ (Max Hägler) geht auf die letzte Reform des Insolvenzrechts ein, die den Gläubigern mehr Rechte verschafft, an den Honoraren für die Verwalter jedoch nicht gerüttelt hat.
Weitere Themen – Recht in der Welt
ICTY zu Haradinaj: Der ehemalige UCK-Kommandant und kosovarische Regierungschef Ramush Haradinaj ist freigesprochen worden. Das UN-Tribunal für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil von 2008. Die taz (Erich Rathfelder) berichtet.
UNO – Palästina: Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat sich mehrheitlich für die Anerkennung Palästinas als beobachtenden Nicht-Mitgliedstaat ausgesprochen. Dazu spiegel.de.
Frankreich – Concorde Freispruch: Zwölf Jahre nach dem Absturz der Concorde bei Paris hat ein Berufungsgericht in Versaille die US-amerikanische Fluggesellschaft Continental Airlines freigesprochen, meldet spiegel.de. In erster Instanz war ein Continental-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung zu 15 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Schweiz – Ermittlungen wegen Steuerdaten: Die SZ (Hans Leyendecker) berichtet über Ermittlungen in der Schweiz im Zusammenhang mit der Weitergabe von Steuerdaten. Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen den Deutschen Lutz O. wegen des Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und der Geldwäsche. Es werde auch geprüft, ob ihn deutsche Beamte zur Datenbeschaffung angestiftet haben.
Ägypten – Verfassungsentwurf: In Ägypten hat die Verfassungsgebende Versammlung den umstrittenen Entwurf für eine neue Verfassung verabschiedet. spiegel.de (Raniah Salloum) stellt die Inhalte des Entwurfs vor, die FAZ (Markus Bickel) gibt einen Überblick über die Debatte. Die FTD kritisiert in einem Leitartikel das Vorgehen von Präsident Mursi, der das Militär stärke und versuche, sich per Verfassungsdekreten Macht zu sichern.
Niederlande – Blasphemiegesetz: Die Niederlande wollen die Strafbarkeit der Gotteslästerung abschaffen. spiegel.de (Simone Utler) betrachtet die Blasphemie-Gesetzgebung im internationalen Vergleich.
Das Letzte zum Schluss
Kaffeewerfer freigesprochen: In Thessaloniki wurde kürzlich der deutsche Generalkonsul mit einer Tasse Kaffee beworfen. Nun wurden vor einem griechischen Gericht drei Beschuldigte freigesprochen – sie erklärten, sie hätten lediglich friedlich protestieren wollen. Das meldet spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 30. November 2012: Entwurf für Asylbewerberleistungsgesetz – Mehr Patientenrechte - Freispruch für Haradinaj . In: Legal Tribune Online, 30.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7678/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
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