Die juristische Presseschau vom 30. November 2012: Entwurf für Asylbewerberleistungsgesetz – Mehr Patientenrechte - Freispruch für Haradinaj

30.11.2012

Weitere Themen - Justiz

NPD-Verbotsverfahren: Ein von dem niedersächischen Innenminister Uwe Schünemann in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsverfahren gegen die NPD Aussicht auf Erfolg habe. spiegel.de (Hubert Gude) stellt das Gutachten vor, das von dem Vizepräsidenten des Karlsruher Sozialgerichts, Franz-Wilhelm Dollinger, erstellt wurde, der während des ersten Verfahrens wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht war. Auch Niedersachsen sprach sich nun für ein erneutes Verbotsverfahren aus.

Gustl Mollath: In der Affäre um den Fall Gustl Mollath hat der Bayerische Landtag die Justizministerin Beate Merk im Amt bestätigt. Mollath war wegen angeblich wahnhafter Vorstellungen in die Psychiatrie eingewiesen worden, nun zeigt sich, dass einige seiner Anschuldigungen begründet waren. Heribert Prantl (SZ München-Teil) verteidigt Merk. Die Ministerin könne "Sorgfalt bei den Strafprozessen" nicht befehlen, sie müsse aber nun dafür sorgen, dass "die organisatorischen und personellen Voraussetzungen" gegeben sind, damit die Gerichte sorgfältig arbeiten können. Der Strafrechtler Henning Ernst Müller (blog.beck.de) überlegt, wie eine Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen durch das zuständige Gericht ausfallen könnte. Dabei werde es auch auf die Ergebnisse eines neuen Gutachtens ankommen.

BGH zu Stammzell-Patent: Joachim Müller-Jung (FAZ) analysiert das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Stammzellpatenten. Es sei kein "moralischer Sieg" der klagenden Umweltorganisation Greenpeace, sondern stütze die geltende deutsche Rechtslage.

OLG Karlsruhe zu Entschädigung nach Sicherungsverwahrung: Vier Männer erhalten insgesamt 240.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie menschenrechtswidrig jahrelang in Sicherungsverwahrung saßen. Das entschied – noch nicht rechtskräftig – das Oberlandesgericht Karlsruhe. Es handelt sich um den ersten Entschädigungsprozess, nachdem der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Regelungen zur Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt hatte. Die SZ (Wolfgang Janisch) und Die Welt berichten.

LG München zu Mord an Staatsanwalt: Der Mann, der anfang dieses Jahres am Amtsgericht Dachau einen Staatsanwalt erschossen hatte, wurde nun vor dem Münchner Landgericht zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Das Gericht ging von Mord und dreifach versuchtem Mord aus und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest, so unter anderem spiegel.de. Die SZ (Annette Ramelsberger/Susi Wimmer) schildert den Prozess im München-Teil und stellt die Witwe des getöteten Staatsanwaltes in den Mittelpunkt.

AG-Dresden - Sachsensumpf: zeit.de (Stefanie Schütten) dokumentiert Einzelheiten aus dem Prozess vor dem Amtsgericht Dresden gegen zwei Prostituierte. Die Staatsanwaltschaft versuche den Angeklagten Widersprüche nachzuweisen, weiche dabei aber "auffällig" von den Vernehmungsprotokollen ab.

Anklage gegen LBBW-Vorstände: Wie die FAZ (Joachim Jahn) berichtet, geht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Anklage gegen amtierende und ehemalige Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg auch nach der damals geltenden Fassung des Handelsgesetzbuches tragfähig war.

Ermittlungen gegen Thyssen Krupp: Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen eine Tochter des Thyssen-Krupp-Konzerns wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit Geschäften in Osteuropa und Asien. Das berichtet das Handelsblatt (Martin Murphy).

Ermittlungen gegen Linken-Abgeordnete: Der Bundestag hat die Immunität von vier Abgeordneten der Linken aufgehoben. Wie spiegel.de meldet, ermittele die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen eines Aufrufs zum "Schottern" bei Protesten gegen den Castor-Transport 2010.

Insolvenzrecht und Verwalterhonorare: Anlässlich des Insolvenzverfahrens der Investmentbank Lehman Brothers macht die SZ das Insolvenzrecht zum Thema. SZ (Harald Freiberger) erläutert ein Gutachten, das für den Insolvenzverwalter Michael Frege ein Honorar von 834 Millionen Euro errechnet – das allerdings auf die Sozietät verteilt werden würde. SZ (Max Hägler) geht auf die letzte Reform des Insolvenzrechts ein, die den Gläubigern mehr Rechte verschafft, an den Honoraren für die Verwalter jedoch nicht gerüttelt hat.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. November 2012: Entwurf für Asylbewerberleistungsgesetz – Mehr Patientenrechte - Freispruch für Haradinaj . In: Legal Tribune Online, 30.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7678/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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