Die juristische Presseschau vom 30. September 2026: Weniger Geld für Berlin wegen Anti­se­mi­tismus? / BGH zu erwei­terter Ein­zie­hung / Straf­pro­zess gegen Ex-Inten­dantin zuge­lassen

30.09.2026

Unions-Politiker:innen drohen Berlin mit Kürzungen beim Länderfinanzausgleich. Der BGH lässt die erweiterte Einziehung unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs zu. Das Großverfahren gegen Patricia Schlesinger beginnt im November. 

Thema des Tages

Länderfinanzausgleich: Die Fraktionschefs der von CDU und CSU regierten Bundesländer drohten Berlin mit Kürzungen beim Länderfinanzausgleich und beim Hauptstadtfinanzierungsvertrag, "sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat". Sowohl die taz (Christian Rath) als auch die von LTO konsultierten Experten weisen jedoch darauf hin, dass die Regelungen zum Länderfinanzausgleich und auch der Hauptstadtfinanzierungsvertrag keine finanziellen Sanktionsmöglichkeiten vorsehen. 

Rechtspolitik

Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: In einem Kommentar bestreitet Fatina Keilani (Welt) die juristische Zulässigkeit des Vergesellschaftungsplans der Berliner Linken. Problematisch seien vor allem eine Entschädigung unterhalb des Marktwertes und die mangelnde Verhältnismäßigkeit des Vorhabens. Außerdem weise die Berliner Landesverfassung keine Art. 15 Grundgesetz vergleichbare Regelung auf. 

Strafmündigkeit: Die Welt (Katja Mitic) befragt den Strafverteidiger Burkhard Benecken zu der in seinem soeben erschienenen Buch "Wenn Teenager eskalieren" vertretenen Forderung nach Einführung eines Kinderstrafrechts ab zehn Jahren. Mittels kindgerechter Sanktionen ließen sich kindliche Delinquenten eher erreichen und beeindrucken als Jugendliche, deren moralische Hemmschwellen bereits verloren gegangen seien.

EU-Asylrecht: Am morgigen Donnerstag wollen die EU-Innenminister über eine Notfall-Rahmenverordnung beraten, mit der Asylverfahren ausgesetzt werden können. Nach Vorbild einer polnischen Regelung solle die Maßnahme im Falle "außergewöhnlicher Situationen" an den EU-Außengrenzen unter Verweis auf Bedrohungen der nationalen Sicherheit greifen. Dies sei eine Lehre aus den kürzlichen Vorgängen von Ceuta, schreibt das Hbl (Elisabeth Postl).

Justiz

BGH zu erweiterter Einziehung: Der Große Senat des Bundesgerichtshofs klärte in einem nun veröffentlichten Beschluss Anfang Juni die bis dato offene Reichweite der erweiterten Einziehung nach § 73a Abs. 1 Strafgesetzbuch. Nach der Norm können Gegenstände auch dann eingezogen werden, wenn sie durch andere als die zur Verhandlung stehenden, rechtswidrigen Taten oder für sie erlangt worden sind. In einer an Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik und Teleologie orientierten Auslegung kam der BGH nun zum Ergebnis, dass der Zeitpunkt des Erlangens unmaßgeblich ist. Im zugrundeliegenden Fall musste sich ein wegen Drogenhandels Verurteilter damit nicht nur die Einziehung der betreffenden Taterträge gefallen lassen. Darüber hinaus war auch die Einziehung weiteren Bargeldes, das aus anderen, nicht konkretisierbaren Straftaten stammte, rechtens. LTO (Joschka Hoffmann) berichtet.

LG Berlin I – Patricia Schlesinger: Ab dem 10. November wird sich die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger zusammen mit drei weiteren Angeklagten gegen den Vorwurf der Untreue und des Betruges verteidigen müssen. Das Landgericht Berlin I ließ die seit dem vergangenen Dezember vorliegende Anklage zur Hauptverhandlung zu und bestimmte 56 Verhandlungstage bis Ende Juni 2027. Den Angeklagten wird vorgeworfen, tatmehrheitlich und in verschiedenen personellen Konstellationen zwischen 2018 und 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben. Schlesinger bestreitet die Vorwürfe. SZ (Aurelie von Blazekovic), FAZ und LTO berichten.

EuGH zu Mercosur-Abkommen: Polen ist mit dem Versuch gescheitert, die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Interimsabkommens im Eilverfahren stoppen zu lassen. Der Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofs lehnte den Antrag auf Aussetzung des entsprechenden Ratsbeschlusses ab. Polen habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Durchführung des Beschlusses einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen könnte. Da er bereits die Voraussetzung der Dringlichkeit nicht erfüllt sah, hat sich der Vizepräsident nicht mehr mit den Erfolgsaussichten der Nichtigkeitsklage oder einer Interessenabwägung befasst. beck-aktuell berichtet.

EuG – DMA/Google: Am Gericht der EU setzt sich Google gegen eine Anordnung der EU-Kommission zur Wehr. Diese hatte nach Verweis auf Bestimmungen des Digital Markets Act verfügt, dass der Konzern bestimmte Daten und Dienstleistungen auch mit den Konkurrenten teilen muss. Das Unternehmen behauptet, dass die Weitergabe datenschutzrechtlich bedenklich sei. Die FAZ berichtet.

BVerfG – Heizung: Das im vergangenen Juli vom Bundestag verabschiedete, neue Gebäudeenergiemodernisierungsgesetz wird von der Deutschen Umwelthilfe mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen. Indem das Gesetz auch weiterhin den Einbau fossil betriebener Heizungen ermögliche, verletze es die Staatszielbestimmung nach Art. 20a Grundgesetz ebenso wie die Verpflichtung zum Klimaschutz. beck-aktuell berichtet.

BGH – Schufa: Vor den für den 21. Oktober terminierten Urteilen des Bundesgerichtshofs über eine Auskunftspflicht der Schufa erklärt Rechtsprofessorin Ruth Janal auf dem Verfassungsblog den zugrundeliegenden Sachverhalt und die maßgeblichen rechtlichen Probleme. Es stehe zu befürchten, dass der BGH die traditionell Schufa-freundliche deutsche Rechtsprechung fortführe und so die Chance verpasse, jüngste Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs über die Grenzen der Datenverarbeitung durch private Unternehmen "als Impuls" aufzufassen. Verkompliziert werde die Angelegenheit durch eine am 26. November in Kraft tretende Neuerung im Bundesdatenschutzgesetz, die weitere Ausnahmen vom Verbot automatisierter Entscheidungsfindungen zulassen. Hier sei auch die erneute Vorlage an den EuGH denkbar.

OLG Brandenburg zu Gehörsverstoß: Die Weigerung, sich mit den in einem Verfahrenskostenhilfe-Antrag in einer Datei zusammengefassten Unterlagen zu beschäftigen, stellt nach einem Anfang September ergangenen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs.1 Grundgesetz dar. Im Gegensatz zur Ansicht des Amtsgerichts Strausberg, das die zugrundeliegende Rechtsbeschwerde ohne Prüfung der als "Anlagenwust" bezeichneten Unterlagen verwarf, erkannte das OLG in der Datei aussagekräftige Belege über die wirtschaftliche Situation der Beschwerdeführerin. Mangels Eilbedürftigkeit half es der Beschwerde nicht selbst ab, sondern verwies die Sache zur erneuten Prüfung zurück, so beck-aktuell.

OLG Brandenburg zu Lidl-Plus-App: Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies eine von der Verbraucherzentrale Bundesverband erhobene Klage wegen diskriminierender Wirkung der Lidl-Plus-App als unzulässig ab. Soweit Verbraucherschutzinteressen betroffen seien, eröffne dies die Zuständigkeit der Landgerichte, so das OLG. FAZ und spiegel.de berichten.

OVG NRW zu Messerverbot: Ein individuelles Verbot, für die Dauer von drei Jahren in drei nordrhein-westfälischen Städten Messer sowie näher bezeichnete gefährliche Werkzeuge mitzuführen, findet in der polizeirechtlichen allgemeinen Befugnisnorm zur Gefahrenabwehr eine hinreichende Rechtsgrundlage. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht des Bundeslandes und hob damit eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Die dem Verfügungsadressaten zugerechneten Vorfälle begründeten auch ohne rechtskräftige Verurteilungen eine von ihm ausgehende Gefahr. LTO berichtet.

LG Frankfurt/M. zu MMA-Kämpfer: Der Kampfsportler Christian Eckerlin einigte sich mit einem von ihm vor gut zehn Jahren verprügelten Kläger auf eine vergleichsweise Ausgleichszahlung von 22.500 Euro. Nach einer strafrechtlichen Verurteilung Eckerlins erfuhr die am Landgericht Frankfurt/M. erhobene Schadensersatzklage wegen mehrerer Richterwechsel keine schnelle Bearbeitung, so die FAZ (David Klaubert).

LG München I – Sympatex/Stephan Goetz: Im Strafprozess über den vermeintlichen Betrug an Anlegern der Textilfirma Sympatex ließ sich der Angeklagte Stephan Goetz am Landgericht München I zu seinen persönlichen Verhältnissen ein und wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe kategorisch zurück. Seine vom Ex-Bundesrichter Thomas Fischer verstärkte Verteidigung stellte in Frage, ob Anlegern überhaupt ein Schaden entstanden sei, und kritisierte den "bemerkenswerten Verfolgungseifer" der Staatsanwaltschaft, der sich auch im Abhören privater Telefonate geäußert habe. Das Hbl (Rene Bender u.a.) berichtet.

ArbG Leipzig zu befristetem Trainervertrag: Der am Arbeitsgericht Leipzig anhängige Rechtsstreit zwischen dem Fußball-Regionalligisten BSG Chemie Leipzig und dessen Ex-Trainer Miroslav Jagatic hat ein vergleichsweises Ende gefunden. Jagatic hatte die Feststellung begehrt, dass er trotz eines bis 2027 befristeten Vertrages tatsächlich unbefristet angestellt gewesen sei, weil kein sachlicher Grund für die Befristung vorgelegen habe. Der Dissens dürfte durch eine Abfindungszahlung behoben worden sein, mutmaßt bild.de (Andre Schmidt).

EuStA – Wirtschaftskriminalität: Bei einer großangelegten Razzia in 19 Ländern wurden im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft 160 Objekte durchsucht und sieben Haftbefehle zulasten einer international agierenden Betrugsbande vollstreckt. Die Bande steht im Verdacht, alte Smartphones als neu vertrieben und hierbei in großem Stil Steuern hinterzogen zu haben. Die SZ (Jörg Diehl u.a.) widmet der Sache ihr Thema des Tages. In einem weiteren Beitrag der SZ (Jörg Diehl/Jan Diesteldorf) spricht die EU-Generalstaatsanwältin Laura Kövesi über den oft mühseligen Kampf der von ihr geleiteten Behörde gegen Wirtschaftskriminalität.

Recht in der Welt

USA – Abschiebungen in Drittstaaten: Der US-Supreme Court erlaubte der US-Regierung, vorerst wieder Abschiebungen in Drittstaaten vorzunehmen, und hob einen anderslautenden Beschluss einer Vorinstanz auf. Das Hauptsacheverfahren über die Frage der Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in Staaten, zu denen die Betroffenen kein Verhältnis haben, stehe noch aus, schreibt spiegel.de.

Taiwan: Die Volljuristin Vivienne Essig beschreibt auf LTO am Beispiel Taiwans den schwindenden Einfluss des Völkerrechts im Angesicht sich wandelnder geopolitischer Interessen. Die Gründung der Volksrepublik China und deren Etablierung als international anerkannte Großmacht stelle den völkerrechtlichen Status der Insel etablierten Republik China in Frage und hindern ihre Möglichkeit, an internationaler Zusammenarbeit teilzunehmen. Dabei berufe sich mittlerweile auch die Volksrepublik auf rechtliche Argumente, um ihre "Ein-China-Politik" zu rechtfertigen.

Juristische Ausbildung

Drittversuch im Staatsexamen: beck-aktuell (Jannina Schäffer) interviewt die NJW-Justizstaatssekretärin Daniela Brückner (Grüne) über den Stand der zuletzt auf der Jumiko im Juni diskutierten Reform der juristischen Ausbildung und insbesondere den vom NRW-Justizministerium unterstützten Vorschlag eines dritten Versuchs im Staatsexamen.

E-Examen: 99 Prozent der in Bayern geschriebenen Klausuren des Zweiten Staatsexamens werden mittlerweile digital verfasst. Die entsprechende Quote im Ersten Examen belaufe sich auf 85 Prozent, so der scheidende Justizminister des Freistaats, Georg Eisenreich (CSU), laut beck-aktuell.

Sonstiges

Elif Eralp: Die FAZ (Stephan Klenner) hat recherchiert, dass die Berliner Wahlsiegerin Elif Eralp (Linke) bis in das vergangene Jahr Mitglied der Roten Hilfe gewesen ist. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als "eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus" eingestuft. Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle ließen laut Verfassungsschutz erkennen, dass die Rote Hilfe "die Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt".

Nach Jasper von Altenbockum (FAZ) ist es auch "linksliberaler Freundlichkeit" zu verdanken, dass die Linke "nicht stets als in Teilen linksextremistisch bezeichnet wird". Eralp sei Rote Hilfe "wichtiger" als ihre überschaubaren Versuche, "Antisemitismus zu unterbinden".

Neutralitätsgebot für Reiche und Finke: Auch LTO schreibt nun über die von der Linkspartei an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) versandte Unterlassungsverpflichtungserklärung bezüglich eines Instagram-Posts auf dem Kanal des Ministeriums. Eine ähnliche Aufforderung erging an die schleswig-holsteinische Innenministerin Magdalena Finke (CDU). Auch sie hatte sich in einem Ministeriumskanal abfällig über die Linke geäußert und ihr die Regierungsfähigkeit abgesprochen. Die Linke sieht dadurch das Neutralitätsgebot verletzt.

Parlamentsreden: Dass Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) jüngst kritisierte, die Reden vieler  Abgeordneter "wirkten so, als seien sie für kurze Tiktok-Videos inszeniert", hält Ronen Steinke (SZ) in einem Kommentar für "zum Gähnen." Tatsächlich bestehe das Publikum von Parlamentsreden aus der Öffentlichkeit. Dass sich Gedanken darüber gemacht würde, wie diese zu erreichen sei, sei weder "unwichtig" noch "anrüchig". Reinhard Müller (FAZ) hält "Fensterreden" zwar für einen "Missstand". Gleichzeitig sei die Drohung Klöckners, ganze Fraktionen "rauszuschmeißen", “für eine Parlamentspräsidentin nicht amtsangemessen."

Anwesenheit von Abgeordneten: Nach dem Rücktritt Jens Spahns (CDU) von seinem Posten im Haushaltsausschuss des Bundestags, weil er während einer Sitzung auf Sardinien weilte, erklärt die FAZ (Stephan Löwenstein/Matthias Wyssuwa), dass abwesenden Parlamentariern zwar Teile der ihnen zustehenden Kostenpauschale abgezogen würden. Darüber hinaus erfahre es jedoch keine Sanktion, "wenn ein Abgeordneter die Legislaturperiode von Anfang bis Ende auf Mallorca verbrächte".

Bundeswehr und Geheimschutz: Der Militärische Abschirmdienst machte kürzlich auf die sich aus Urlaubsreisen von Bundeswehrangehörigen nach Russland ergebenden Sicherheitsgefährdungen aufmerksam. LTO (Patrick Heinemann) erklärt tatsächliche und rechtliche Grundlagen. Mit dem Anfang des Jahres erfolgten Inkrafttreten des Bundeswehr-Schutz-Gesetzes habe sich die kuriose Situation ergeben, dass derartige Reisen – etwa zu Familienangehörigen – nicht mehr schlicht durch Befehl untersagt werden können. Vielmehr gelte nun ein gestaffeltes Verfahren, bei dem zunächst Regionen oder Staaten bestimmt werden, in denen eine Gefährdungslage besteht, und Bundeswehrangehörige mit entsprechenden Reiseabsichten diese anzeigen müssen. Etwaige Untersagungen müssten sodann auch immer grundrechtskonform erfolgen, also verhältnismäßig sein.

Das Letzte zum Schluss

Sicherheit für Schwarzenegger: Auch Muskelprotze sind nicht frei von profanen Ängsten, wie Arnold Schwarzenegger, Ex-Bodybuilder, Ex-Schauspieler und Ex-Politiker, beweist. Nachdem der Anwalt einer Frau, die ihn nach einem Verkehrsunfall auf Schadenersatz verklagt, den Prozesstermin per Social Media-Post bekannt machte und hierdurch dafür sorgte, dass "drei Milliarden Nutzer bei Instagram erfahren, wann einer der berühmtesten Persönlichkeiten auf der Welt an einem bestimmten Ort erscheint", beantragte seine anwaltliche Vertretung erhöhte Sicherheitsvorkehrungen am Gericht. Dies berichtet die FAZ (Christiane Heil).
 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61010 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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