Die juristische Presseschau vom 30. August 2012: Google soll bezahlen – Gäfgen will Entschädigung – Provision bei Lehman-Zertifikaten

30.08.2012

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ukraine – Timoschenko: Das Oberste ukrainische Berufungsgericht in Kiew hat die siebenjährige Freiheitsstrafe gegen Julia Timoschenko bestätigt, berichtet die taz (Barbara Oertel). Timoschenkos Hoffnungen, so die FTD (Nils Kreimeier), ruhten jetzt auf dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, der zumindest Haftbedingungen und Versorgung der ehemaligen Ministerpräsidentin überprüfen solle.

spiegel.de (Christoph Sydow) zitiert einen Sprecher der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton, die "selektive Justiz" in der Ukraine müsse aufhören.

USA – Apple vs. Samsung: Alina Fichter (Die Zeit) hält Apple trotz des gerichtlichen Erfolges über den Rivalen Samsung für den Verlierer der juristischen Schlacht. Der Innovationsdruck, der auf Apples Wettbewerbern laste, werde sich mittelfristig als Vorteil erweisen und Apples aggressive Strategie zum Schutz seiner Produkte ins Leere laufen lassen.

Laut Handelsblatt hat ein Gericht in Kalifornien eine Anhörung bis Dezember 2012 ausgesetzt, bei der geprüft werden soll, ob Samsung acht seiner Smartphone-Modelle, darunter auch vier Varianten des Galaxy S2, vom Markt nehmen muss.

Sonstiges

Europäische Verfassung: In einem Meinungsbeitrag beschäftigt sich Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ) mit den Überlegungen von Bundesaußenminister Guido Westerwelle, mittels eines Konvents und umfassender Bürgerbeteiligung auf eine vertiefte europäische Verfassung hinzuarbeiten. Die Krise sei jedoch ein ungeeigneter Zeitpunkt für eine derartige Initiative. Die Interessen der politischen Klasse und der Bevölkerung seien im Moment zu unterschiedlich.

Rüstungsexporte: In einem Gastbeitrag fordert Wolfgang Ischinger (Handelsblatt) eine stärkere Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung über Rüstungsexporte. Der Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz verspricht sich davon "eine Öffnung des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseinsätzen".

Das Letzte zum Schluss

Sodomie wird Straftat: Im neuen Tierschutzgesetz sollen ab Herbst 2012 sexuelle Handlungen mit Tieren als Straftat geahndet werden, unabhängig davon, ob das Tier dadurch körperlichen oder seelischen Schaden nimmt, berichtet die FAZ (hano). Wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums erklärte, solle durch die Verschärfung auch die "organisierte Zoophilie" verfolgt werden. Die Satireseite der taz, Die Wahrheit, titelt: "Sodomie verboten: Tiere atmen auf"

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. August 2012: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6957 (abgerufen am: 05.12.2024 )

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