Weitere Themen – Justiz
BVerfG – Elterngeld für Flüchtlinge: Der Ausschluss bestimmter Flüchtlinge vom Elterngeld ist verfassungswidrig, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Die Differenzierung dahingehend, ob der aus humanitären Gründen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis versehene Flüchtling in den Arbeitsmarkt integriert sei oder nicht, sei unwirksam. Entsprechende Vorschriften habe das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
Grundsätzlich, so die taz (Christian Rath), habe der Erste Senat es gebilligt, das Elterngeld auf diejenigen zu beschränken, die voraussichtlich auf Dauer in Deutschland blieben. Die Integration in den Arbeitsmarkt sei allerdings kein sinnvolles Unterscheidungskriterium und diskriminiere zudem Mütter, weil diese im achtwöchigen Mutterschutz gar nicht arbeiten dürften.
LG Hamburg / OLG Frankfurt/Main / BGH – Presseagenturen: Deutsche Presseagenturen gehen immer häufiger gerichtlich gegeneinander vor, berichtet die taz (René Martens) auf ihrer Medienseite Flimmern & Rauschen. Aktuell habe das Landgericht Hamburg eine Markenrechtsklage von dpa gegen dapd wegen Gefahr der klanglichen Verwechslung abgewiesen.
Zuvor hatte der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde von dapd zurückgewiesen. Damit verlor dapd endgültig einen Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. wegen vermeintlicher Sittenwidrigkeit der Laufzeiten von dpa-Verträgen. Eine 2010 von dapd bei der EU-Kommission eingereichte Wettbewerbsbeschwerde gegen dpa sei noch anhängig.
OLG Frankfurt/Main – Entschädigung Gäfgen: Das Land Hessen hat gegen die Entschädigung für Magnus Gäfgen Berufung eingelegt, berichtet die SZ (Marc Widmann). Die Landesregierung sei nicht bereit gewesen, 3.000 Euro zu bezahlen, die Gäfgen wegen Androhung von Folter zugesprochen worden seien und habe auch einen Vergleichsvorschlag des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main über die Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Stiftung abgelehnt. Jetzt werde es zu einer erneuten Beweisaufnahme kommen, bei der auch der frühere Polizeipräsident Daschner als Zeuge gehört wird.
BGH – Lehman-Zertifikate: Rechtsanwalt Michael K. Schneider (blog.handelsblatt.com) stellt vier bankenfreundliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Lehman-Zertifikaten habe für die Mitarbeiter von Banken keine Pflicht bestanden, im Beratungsgespräch mit dem Kunden darauf hinzuweisen, dass die Bank von der Emittentin der Zertifikate eine Vertriebsprovision in Höhe von 3,5 Prozent erhält. Eine Verletzung der Beratungspflicht sei nicht feststellbar gewesen. Entsprechende vorinstanzliche Urteile wurden aufgehoben und die Streitigkeiten zur Neuverhandlung zurückverwiesen.
Die juristische Presseschau vom 30. August 2012: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6957 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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