Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2025: VGH Bayern zu Cannabis im Park / Kein Scha­dens­er­satz für Pell­mann / Briefe aus der U-Haft

30.07.2025

Der VGH München hebt das Cannabiskonsumverbot in Münchener Parks teilweise auf. Der BGH verweigerte Schadensersatz für politische Vereinnahmung eines Abgeordneten. Darf der Attentäter von Magdeburg Geschädigte persönlich anschreiben?

Thema des Tages

VGH Bayern zu Cannabisverbot: In einem Eilbeschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Antrag zweier Cannabiskonsumenten stattgegeben und das verordnungsweise erlassene Verbot, im Münchener Englischen Garten zu konsumieren, für den Nordteil des Parks vorläufig außer Kraft gesetzt. Gegenüber dem südlichen Teil weise dieser weniger Besucher auf. Laut VGH seien im Hauptsacheverfahren weitere Fragen zu klären, so die Zulässigkeit landesrechtlicher Cannabisverbote auf öffentlichen Flächen oder auch die Gefahren des Passivkonsums von Cannabis. Der die Antragsteller vertretende Anwalt David Werdermann begrüßte die Entscheidung als "ersten Schritt zurück zur Rechtsstaatlichkeit in der bayerischen Cannabispolitik." Deren gesetzlicher Ausdruck, das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz, wird derzeit mit einer Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof angegriffen. SZ (Martin Bernstein) und LTO (Hasso Suliak) berichten.

Rechtspolitik

PolG Hessen/Sicherheitsgefühl: Seit Ende 2024 erweitert eine Neuregelung des hessischen Polizeigesetzes die Aufgaben der Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden um die "Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung." Indem aus dieser Aufgabenerweiterung auch eine Befugniserweiterung, z.B. für erweiterte Videoüberwachungen des öffentlichen Raums, erwächst, werde von einem rechtsstaatlichen Grundsatz Abschied genommen, argumentiert Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer auf LTO. Seit dem Kreuzberg-Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts von 1882 gelte ein eingeschränkter Aufgabenbegriff für Polizeibehörden.

PolG BaWü/automatisierte Datenanalyse: Die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs hat sich auf Änderungen des Polizeigesetzes verständigt, mit denen der Einsatz der umstrittenen Analyse-Software der US-Firma Palantir ab dem nächsten Jahr ermöglicht wird. Der Einsatz werde begleitet von quartalsweisen Informationen des Parlamentarischen Kontrollgremiums und solle ein Vorläufer für den Einsatz europäischer Software sein. FAZ (Rüdiger Soldt) und beck-aktuell berichten. 

Jasper von Altenbockum (FAZ) kommentiert im Leitartikel, dass Bedenken gegen die Palantir-Software "Gotham" "sehr viel mit Ideologie, wenig mit Sicherheit zu tun" gehabt hätten. Sie stammten von "Datenschützern", die seit Jahren "jeglichen digitalen Fortschritt nicht mit Gotham, sondern mit Orwell verbinden." So werde Deutschland nicht "Digitalweltmeister."

Einschüchterungsklagen: Der Deutsche Richterbund kritisierte den Referentenentwurf des Bundesjustizministerium für ein Anti-SLAPP-Gesetz. Der Begriff des "missbräuchlichen Gerichtsverfahrens" sei zu weit. Felix W. Zimmermann (LTO) hält die Sorgen des DRB einerseits für übertrieben, lobt aber andererseits die vorgeschlagene Alternativdefinition des Missbrauchsbegriffs, nach der das "beherrschende Motiv" der Klage "überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen" sein sollen. Dieses Verständnis bilde den besonderen Charakter von Einschüchterungsklagen besser ab, auch wenn fraglich bleibe, wie tatsächliche Motive ergründet werden sollen. Indem der DRB darüber hinaus aber auch fordert, zentrale Rechtsfolgen wie die Verhängung einer Missbrauchsgebühr ersatzlos zu streichen, senke er die Abschreckungswirkung auf Null.

Upskirting: Nach Darstellung der Welt (Kevin Culina) gibt es einen breiten politischen Konsens über die Notwendigkeit einer Verschärfung von § 184k Strafgesetzbuch. Die 2020 verabschiedete Strafbarkeit der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen setzt voraus, dass "explizit etwa unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert oder gefilmt wird“. Gut 80 000 Petenten wollen dies verschärfen und jegliche heimliche, sexuell motivierte Aufnahmen verbieten. Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat angekündigt, das Thema bei der nächsten Jumiko-Sitzung vorantreiben zu wollen.

BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Rechtsprofessor Rupert Scholz spricht sich in einem FAZ-Gastbeitrag für eine grundsätzliche Reform des Wahlverfahrens für Richterstellen am Bundesverfassungsgericht aus. Zwar sei die im Bundestag erforderliche Zweidrittelmehrheit bewährt. Nicht mehr zeitgemäß dagegen sei das bislang gültige Quotierungsverfahren für Vorschlagsrechte. "Gleichheitsgerecht und demokratisch" wäre folgender Schlüssel: CDU/CSU drei Positionen, AfD zwei, SPD "allenfalls noch zwei", Grüne und Linke "alternierend je eine." Alternativ böte sich an, ganz auf eine Quote zu verzichten und "jeden Kandidaten direkt im Bundestag zur Wahl" zu stellen.

Bundesgerichte: Das Bundesjustizministerium hat der FAZ (Katja Gelinsky) bestätigt, dass die Anzahl von Richterstellen an Obersten Bundesgerichten reduziert werden soll. Als Konsequenz auf abnehmende Eingangszahlen betreffe dies zunächst den Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht. Weitere Reduzierungen am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht seien ebenfalls möglich.

Justiz

BGH zu Vereinnahmung politischer Gegner: Am Bundesgerichtshof ist der Bundestags-Fraktionsvorsitzende der Linken, Sören Pellmann, mit dem Versuch gescheitert, von der rechtsextremen Partei "Freie Sachsen" Schadensersatz zu beanspruchen, weil diese den Eindruck erweckt hatte, er paktiere mit Rechtsextremen. Auslöser war ein Demoaufruf der Freien Sachsen, die im Spätsommer 2022 eine eigene Kundgebung zur Unterstützung einer Linken-Kundgebung gegen hohe Energiepreise angemeldet und u.a. mit einer vermeintlich gemeinsamen Rednerliste beworben hatten. Weil die Äußerungen der "Freien Sachsen" mehrdeutig seien und in diesem Fall die für den Äußernden günstigste Interpretation heranzuziehen sei, könne nicht von der behaupteten Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Pellmanns ausgegangen werden. Es sei möglich gewesen, zu erkennen, dass es sich um zwei getrennte Kundgebungen handelte. Am BGH ging es nur um den Schadensersatz, eine Unterlassungsverfügung konnte Pellmann damals binnen zwei Tagen erwirken. taz (Christian Rath), tagesschau.de (Alena Lagmöller) und LTO berichten.

EuGH – Frontex-Beteiligung an Abschiebung: In der Rechtsmittelsache einer syrischen Familie, die wegen behaupteter Grundrechtsverletzungen bei einer Abschiebung eine deliktische Haftung der EU-Grenzschutzagentur Frontex fordert, ergingen im Juni die Schlussanträge von Generalanwältin Tamara Capeta. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Ole Aldag auf dem Verfassungsblog sei hierbei auf die wesentlichen, vom EuG außer Acht gelassenen Fragen eingegangen worden. Die ermittelte operative Mitverantwortung der Agentur begründe ein zurechenbares Verhalten. Überspannte Anforderungen an den Darlegungsumfang eines Kausalzusammenhangs liefen darauf hinaus, unionsrechtlichen Schutz zu verweigern.

BVerfG – Handy-Beschlagnahme: Unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte will der Journalist Hendrik Torner im Wege einer Verfassungsbeschwerde feststellen lassen, dass die Analyse der Daten seines polizeilich beschlagnahmten Handys verfassungswidrig war. netzpolitik.org (Anna Biselli) schreibt, dass der diesbezügliche Datenerhebungs- und Speicherungsumfang gesetzlich ungeklärt ist und somit auch die Möglichkeit besteht, über die mit der Beschlagnahme verbundenen Zwecke hinaus Daten zu erheben. Eine Beschwerde beim Landgericht Bamberg hatte nur teilweise Erfolg.

BGH zu Widerrufsbelehrung: Nach einem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Fehlen einer Fax-Nummer in einer Widerrufsbelehrung unschädlich für den Beginn der Widerrufsfrist, wenn mit anderen gängigen Kommunikationsmitteln eine einfache Kontaktaufnahme möglich ist und hierzu Informationen bereitstehen. Über die Entscheidung berichtet beck-aktuell.

KG Berlin – Anschlag am Holocaustmahnmal: U.a. wegen versuchtem Mord und versuchter Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den Syrer Wassim Al M. beim Berliner Kammergericht erhoben. Al M. wird vorgeworfen, im vergangenen Februar aufgrund einer radikal-islamistischen und antisemitischen Einstellung im Stelenfeld des Holocaustmahnmals auf einen spanischen Touristen eingestochen zu haben. FAZ (Marlene Grunert), beck-aktuell und taz (Frederik Eikmanns) berichten.

OLG Düsseldorf zu Handelsregister-Sprache: Auch am Oberlandesgericht Düsseldorf blieb eine städtische GmbH mit dem Versuch erfolglos, ihren Handelsregistereintrag vom "Geschäftsführer" auf die vermeintlich neutralere "Geschäftsführung" ändern zu lassen. Der beantragte Begriff entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben und sei auch irreführend, weil er die Deutung erlaube, es seien Gruppen ermächtigt. Dies laufe dem Zweck eines Handelsregisters – Auskunftssuchenden zweifelsfreien Aufschluss zu geben – zuwider, so der vor zwei Wochen ergangene, nun veröffentlichte und von beck-aktuell berichtete Beschluss.

LG Wuppertal – Brandanschlag in Solingen: Im Strafverfahren über den tödlichen Brandanschlag von Solingen im März 2024 steht am Landgericht Wuppertal am heutigen Mittwoch ein Urteil bevor. Eine Reportage der taz (Yagmur Ekim Cay) schreibt über die Geschädigten und den anscheinend erfolglos gebliebenen Versuch der Nebenklage, dem Gericht ein rassistisches Motiv des geständigen Täters zu verdeutlichen. Trotz erheblicher Hinweise in dieser Richtung seien weder Staatsanwaltschaft noch Polizei entsprechenden Indizien nachgegangen.

LG Ingolstadt zu Diebstahl keltischer Goldmünzen: Nach mehr als 30 Verhandlungstagen endete der Strafprozess wegen eines aufsehenerregenden Einbruchs ins keltische Museum in Manching mit langjährigen Haftstrafen. Das Landgericht Ingolstadt war davon überzeugt, dass drei der ohne Ausnahme schweigenden Angeklagten am Diebstahl eines keltischen Goldschatzes in Gestalt von fast 500 Münzen, die über 2.000 Jahre alt waren, beteiligt gewesen waren. Die Verurteilung des vierten Angeklagten erfolgte wegen anderer Taten. SZ (Lisa Schnell) und beck-aktuell berichten.

LG Schweinfurt zu Mord durch US-Soldat: Wegen Mordes hat das Landgericht Schweinfurt einen 71-jährigen US-Amerikaner verurteilt. Während seiner Stationierung als Soldat hatte der Angeklagte 1978 seine damalige Geliebte erstochen. Zu dieser Überzeugung gelangte das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen seiner früheren Frau und eines Freundes, denen er die Tat gestanden habe. In Verbindung mit sichergestellten DNA-Spuren sei dies entscheidend gewesen, so die FAZ (Eva-Maria Magel) über die mündliche Urteilsbegründung.

VG Potsdam zu Abschiebung: Eine in der vergangenen Woche trotz zeitgleich ergangenem Eilbeschluss in den Irak abgeschobene jesidische Familie hat am Verwaltungsgericht Potsdam einen Teilerfolg erzielt. Die abschlägige Asylentscheidung des beklagten Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurde von "offensichtlich unbegründet" in "unbegründet" abgeändert. Die im Nachgang der Abschiebung vom brandenburgischen Innenministerium ins Gespräch gebrachte unmittelbare Rückholung der Familie wird damit aber nicht stattfinden, so spiegel.de (Frauke Böger). Die Anwältin der Familie verfolgt dieses Ziel jedoch mit weiteren Eilanträgen.

Präsidentenposten am OVG NRW: Der bisherige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Carsten Günther, steht vor seiner Berufung als Präsident des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Nach Ablauf der durch höchstrichterliche Rechtsprechung etablierten Frist für die Erhebung einer Konkurrentenklage solle die Amtsübertragung in der übernächsten Woche erfolgen, so LTO, die auch auf die jahrelange Vakanz des Postens zurückblickt.

Recht in der Welt

IGH – Klimaschutz: Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs über staatliche Verpflichtungen zum Klimaschutz analysiert Rechtsreferendarin Meike Krakau auf LTO. Indem zahlreiche Pflichten definiert wurden, lasse sich durchaus von einem historischen Ereignis sprechen. Andere Fragen blieben hingegen offen, so etwa die rechtliche Verantwortung für historische Emissionen. Gleichwohl seien Wegmarken gesetzt, auf die sich künftige Klimaklagen stützen könnten. Nationale Gesetzgeber blieben aufgefordert, ihrer völkerrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden. 

Der ARD-RadioReportRecht (Christoph Kehlbach) zeichnet den Weg zum Gutachten nach und lässt Betroffene zu Wort kommen.

Dänemark – Ausweisung nach Einbürgerung: Die SZ (Alex Rühle) schreibt über den ungewöhnlichen Fall einer deutschstämmigen Frau, der in Dänemark die Abschiebung droht. Als dort adoptiertes Stiefkind wurde sie Staatsbürgerin. Nach öffentlicher Aufmerksamkeit infolge von Ermittlungen wegen eines Hamas-freundlichen Facebook-Posts stellte die zuständige Behörde fest, dass die Staatsbürgerschaft in ihrer familiären Situation nicht hätte automatisch erteilt werden dürfen.

USA – Zölle: In der außergewöhnlich hohen Besetzungsanzahl von elf US-Bundesrichtern wird am morgigen Donnerstag ein Berufungsgericht über die Befugnis des Präsidenten verhandeln, eigenmächtig Zölle zu bestimmen. Donald Trump berufe sich hierfür auf ein Notstands-Gesetz von 1977, konnte ein unterinstanzliches Gericht aber nicht davon überzeugen, dass dessen Voraussetzungen erfüllt sind, schreibt die FAZ (Winand von Petersdorff-Campen). Es stehe zu erwarten, dass die unterlegene Partei des dann wohl Ende August entschiedenen Rechtsstreits den Supreme Court anrufen wird.

Sonstiges

Briefe aus der U-Haft: Taleb A., der Attentäter von Magdeburg, hat offenbar an mehrere Geschädigte des Anschlags Briefe versandt. Im Interview mit LTO (Aileen Kelzenberg) erklärt Rechtsprofessor Matthias Jahn, dass Schreiben von Untersuchungshäftlingen nur unter sehr engen, hier wohl nicht einschlägigen Voraussetzungen aufgehalten werden dürfen. "Allein die Tatsache der moralischen Fragwürdigkeit einer direkten Ansprache der Verletzten" biete jedenfalls keine rechtliche Handhabe, die legitime Grundrechtsausübung eines bis zur rechtskräftigen Verurteilung Unschuldigen zu unterbinden.

Palästina als Staat: Aus Anlass der französischen Ankündigung, Palästina als Staat anerkennen zu wollen, erinnert Rechtsanwalt Peter Gauweiler in einem Gastkommentar in der Welt an die klassische Drei-Elemente-Lehre des Staatsrechts. Palästina erfülle keine dieser Voraussetzungen. Die Bundesrepublik habe sich zuletzt vor dem Internationalen Strafgerichtshof auf die fehlende Staatlichkeit Palästinas berufen. Gleichwohl zur Anerkennung zu schreiten, hieße, die von der Hamas ausgehende Gewalt zu legitimieren und Völkerrecht zu ignorieren.

Weltrechtsprinzip: OLG-Richter Kai Cornelius erklärt auf beck-aktuell das im deutschen Völkerstrafgesetzbuch zum Ausdruck kommende Weltrechtsprinzip. Trotz "praktischer Hindernisse" hätten die jüngsten Verurteilungen syrischer Angeklagter in Deutschland "internationale Beachtung gefunden" und sollten als "starkes Signal gegen Straflosigkeit" schwerster Verbrechen gewürdigt werden.

AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Rechtsprofessor Joachim Wieland erinnert auf beck-aktuell daran, dass bis zu einem Parteiverbot die bloße Mitgliedschaft in der AfD nicht automatisch zum Ausschluss bzw. Fernhalten vom öffentlichen Dienst führen kann. Derartige Maßnahmen dürften ebenso wenig als Ersatz für das "politisch und juristisch riskante Manöver" eines Verbotsverfahrens benutzt werden. Vielmehr stehe der Staat als Arbeitgeber in der Pflicht, die Verfassungstreue seiner Beamten und Angestellten aktiv einzufordern.

Das Letzte zum Schluss

Verkleidung: Keinen ausreichenden Schutz bot einem in den USA gesuchten Kreditkartenbetrüger das von ihm nebenberuflich getragene Mäusekostüm einer Fast-Food-Kette. Unter reger Anteilnahme fleißig filmender Restaurantbesucher wurde der Mann verhaftet, schreibt die SZ (Martin Zips), und erwähnt auch andere Fehltritte von Erwachsenen, die Maskottchen-Kostüme trugen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57783 (abgerufen am: 10.03.2026 )

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