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Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2017: Kein Erdoğan-Auf­tritt / Ehe und GG / Eltern­geld ohne Bonus

30.06.2017

Die juristische Presseschau

Die Bundesregierung untersagt einen Auftritt Erdoğans in Deutschland. Außerdem in der Presseschau: Kommt die "Ehe für alle" nur mit Grundgesetzänderung? Hasenfüßigkeit bei Protestcamp-Beschluss? Das BSG urteilt zu Elterngeldberechnung.

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Thema des Tages

Erdoğan-Auftritt: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan wird am in der kommenden Woche tagenden G-20-Gipfel in Hamburg teilnehmen, eine Großveranstaltung mit ihm am Rande des Gipfels wird aber nicht stattfinden. Wie u.a. taz (Tobias Schulze) und SZ (Stefan Braun/Luisa Seeling) berichten, habe die Bundesregierung eine offizielle Anfrage des türkischen Politikers abschlägig beschieden. Nach Darlegung des Bundesaußenministers Sigmar Gabriel (SPD) sei ein solcher Auftritt "angesichts der Konfliktlage" in der Türkei nicht angemessen.

Im Leitartikel begrüßt es Torsten Krauel (Welt), dass es in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum gescheiterten Putsch "auf deutschem Boden keine Jubelveranstaltung" geben werde. Der 15. Juli sei "zugleich der erste Jahrestag der Aufhebung etlicher Freiheiten" und tausender Verhaftungen in der Türkei. Berthold Kohler (FAZ) meint, gleichfalls im Leitartikel, dass "Hassprediger", hier nichts zu suchen hätten, gleich, "ob sie als Flüchtlinge kommen oder als Präsidenten". Heribert Prantl (SZ) schließlich erinnert an das Schicksal Deniz Yücels, der nach wie vor als "Geisel" gehalten werde. Eine Auftrittserlaubnis unter diesen Umständen wäre nicht nur "ein Akt der Souveränitätsberaubung", sondern auch "unverständlich und skandalös, eine Beihilfe zu Freiheitsberaubung und Geiselnahme". Auch aus juristischen Gründen müsse der Auftritt abgelehnt werden.

Rechtspolitik

"Ehe für alle": Vor der für den heutigen Freitag anberaumten Bundestagsabstimmung über die Ausweitung der Ehe auf homosexuelle Heiratswillige schreibt die taz (Jörg Wimalasena),  dass der geschlossene Block der Unionsabgeordneten die Aufnahme der Gesetzesvorlage in die Tagesordnung verhindern könnte. Zudem seien Normenkontrollanträge beim Bundesverfassungsgericht denkbar. Die FAZ (Alexander Haneke/Helene Bubrowski) geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz ein. Das Karlsruher Gericht hatte 2002 die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als "Wesensmerkmal" der Ehe bezeichnet. 2013 sei dagegen auch homosexuellen Partnern zugestanden worden, Familie im Sinne des Artikel 6 Grundgesetz zu sein. Privatdozent Matthias Hong legt auf verfassungsblog.de dar, dass die Verfassung die Ehe für alle nicht nur nicht verhindere, sondern wegen ihres Gleichheitsversprechens sogar verlange.

Dieser Einschätzung widerspricht Reinhard Müller (FAZ) im Leitartikel des Blatts. Das Grundgesetz gehe beim Institut der Ehe von der Verbindung von Mann und Frau aus. Bei einer Änderung im Ausmaß einer "gesellschaftlichen Umwälzung" sei der verfassungsändernde Gesetzgeber gefragt, die von den Abgeordneten zu entscheidende Gewissensfrage tatsächlich "die Neufassung eines Fundaments des Gemeinwesens". Kritisch mit den Motiven des vermeintlichen Meinungswandels der Bundeskanzlerin setzen sich Robert Roßmann (SZ) und Stefan Niggemeier (spiegel.de) auseinander.

Raser: Ein am gestrigen Donnerstag vom Bundestag beschlossener § 315d Strafgesetzbuch bedroht die Teilnahme an Autorennen auf öffentlichen Straßen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Eine kurzfristige Ergänzung des bisherigen Entwurfs stellt zudem auch das rücksichtslose Fahren zum Zwecke einer höchstmöglichen Geschwindigkeit unter Strafe. Die taz (Christian Rath) berichtet.

NetzDG: Aus Anlass der am heutigen Freitag anstehenden Bundestagsabstimmung zum Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes bringt Jan Fleischhauer (spiegel.de) in einer Kolumne seinen "Respekt" vor Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum Ausdruck. Es sei erstaunlich, welch breiten Widerstand das vom Minister in Gang gebrachte Gesetz erfahre, dabei begründe es offenkundige und für andere Medien als Facebook längst selbstverständliche Pflichten.

Vorratsdatenspeicherung: Christian Rath (taz.de) kommentiert, dass die faktische Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesnetzagentur mit Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) abgestimmt war, was die CDU/CSU kritisiere. Die SPD setze hier aber nicht ihre Agenda gegen die Union durch, da sie meist für die anlasslose Speicherung war. Er fordert die SPD auf, nun wenigstens dafür zu sorgen, dass die EuGH-Rechtsprechung in Deutschland anerkannt wird.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Erdogan-Auftritt untersagt, Ehe-Öffnung vor Abstimmung, Strafen für Raser

  • Seite 2:

    Justiz: BGH zu Ikea-Bett, BSG zu Elterngeld, VW-Verfahren bleibt in Braunschweig

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Schiedsspruch zu Grenzziehung, NSU-U-Auschuss-Abschluss, Anwalt als Minister

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Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2017: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23289 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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