Die juristische Presseschau vom 30. Mai 2018: Kohl-Ent­schä­d­i­gung unter­ge­gangen / Grund­rech­te­re­port 2018 / Urlaub beim EuGH

30.05.2018

Das OLG Köln verweigert Maike Kohl-Richter die von ihrem Ehemann erstrittene Entschädigung. Außerdem in der Presseschau: In Karlsruhe wird der Grundrechtereport vorgestellt und der EuGH-Generalanwalt zu deutschen Urlaubsansprüchen.

 

 

 

Thema des Tages

OLG Köln zu Kohl-Entschädigung: Der von Altbundeskanzler Helmut Kohl erstrittene Entschädigungsanspruch für die unrechtmäßige Veröffentlichung von Zitaten durch den Publizisten Heribert Schwan ist mit dem Tod Kohls untergegangen. Die Entschädigung habe den Zweck verfolgt, dem Verstorbenen Genugtuung für die erlittene Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zu verschaffen. Maike Kohl-Richter, die Alleinerbin des früheren Kanzlers, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln damit nicht die Zahlung von einer Million Euro an sich selbst verlangen. Das bereits vom Landgericht Köln ausgesprochene Verbot der Veröffentlichung der fraglichen Interviewpassagen wurde vom OLG bestätigt. Diesbezüglich ließ das Gericht aber die Revision zu, weil die Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsschutzes in diesem Bereich bislang ungeklärt sei. Über die Entscheidung berichten Tsp (Jost Müller-Neuhof), spiegel.de (Christian Parth) und der FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski). 

Für Heribert Prantl (SZ) ist das Urteil "nicht nur falsch", sondern "auch unanständig". Das die erstrittene Entschädigung nicht vererbbar sein soll, sei schlicht "hanebüchen", da alle vermögensrechtlichen Positionen vererbt werden könnten. Zudem habe sich Schwan als Schädiger "am Marktwert Kohls" bereichert, es wäre unanständig, ihm nun "die finanziellen Vorteile seiner Unanständigkeit" zu belassen.

Rechtspolitik

Grundrechtereport: In Karlsruhe wurde der von der Humanistischen Union und weiteren NGOs herausgebrachte Grundrechtereport 2018 vorgestellt. Während die taz (Christian Rath) die hierbei von Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) vorgebrachte Forderung nach einer Reform des § 219a Strafgesetzbuch in den Mittelpunkt ihres Berichts stellt, beschreibt der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) die Autoren des Reports als "Vertreter einer klaren (linksliberalen) Agenda", die immerhin "meinungsstark, aber meist nicht schäumend" ihre Anliegen vertreten würden, wenngleich auch "der Gestus rechtsstaatlichen Heilsbringertums" zuweilen irritiere. Für die SZ (Wolfgang Janisch) bildet schließlich "wieder einmal" das Thema Überwachung und Sicherheitsbehörden einen gewissen Schwerpunkt des Reports.

Staatstrojaner und Online-Durchsuchung: Als Gastbeitrag veröffentlicht netzpolitik.org einen Text von Fredrik Roggan aus dem Grundrechtereport, in dem der Rechtsprofessor die gesetzliche Einführung sogenannter Staatstrojaner und der Online-Durchsuchung sowie die Funktionsweise dieser Instrumente beschreibt.

Crowdfunding: Die EU-Kommission plant die Regulierung des Crowdfundings in der EU. In einem Beitrag für lto.de zeigen sich Rechtsprofessor Martin Will und Benedikt Quarch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, nur teilweise angetan von dem hierzu vorgestellten Verordnungsvorschlag. Ein Regelungsbedürfnis für den schnell wachsenden Markt sei zwar grundsätzlich vorhanden. Der gewählte Ansatz werfe jedoch neue Probleme auf, indem er Plattformbetreibern die Wahl lasse, ob sie dem Zulassungsregiment einer europaweiten Behörde oder weiterhin nationalen Regelungen unterworfen sein wollen. Somit bliebe der aktuelle "Flickenteppich" aus 28 Regulierungssystemen bestehen.

Entsenderichtlinie: Das europäische Parlament hat eine Reform der Entsenderichtlinie beschlossen. Ab 2020 müssen danach in das EU-Ausland versandte Arbeitnehmer grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie inländische Arbeitnehmer beschäftigt werden. Es berichten taz (Eric Bonse) und FAZ (Hendrick Kafsack). Silke Mertins (taz) begrüßt den Schritt in einem Kommentar, bemängelt aber nach wie vor vorhandene Schlupflöcher. So sei die Reform zwar eine "Verbesserung, aber keine Lösung."

DSGVO: Der juwiss-Blog setzt seine Schwerpunktwoche zum Datenschutzrecht mit zwei Beiträgen wissenschaftlicher Mitarbeiter fort. Während sich Felix Krämer mit Problemen des Anwendungsbereichs der DSGVO beschäftigt, nimmt Bartholomäus Regenhardt das Interesse der Betroffenen als neuen Datenschutzmaßstab in den Blick. Die Zeit (Susan Djahangard) porträtiert einen Unternehmer, dessen Datenschutzfirma sich gegenwärtig kaum vor Aufträgen retten kann.

Corinna Budras (FAZ-Einspruch) thematisiert in einem Kommentar die "vorauseilende Verunsicherung", die sogenannte Abmahnanwälte hervorgerufen hätten. Zwar ließe sich dieser Teil der Diskussion "getrost als hysterisch abtun", weil nicht zuletzt Gerichte dafür sorgen könnten, dass sich massenhafte Abmahnungen auch bei kleinsten Datenschutzfehlern nicht mehr lohnen würden. Gleichwohl sollte der Anwaltschaft zu denken geben, mit welcher Selbstverständlichkeit ihrem Berufsstand Unredlichkeiten unterstellt würden. Reinhard Müller (FAZ) erinnert im Leitartikel daran, dass es sich bei der DSGVO um "gemeinsam gesetztes Recht" handele, das eben nicht einseitig von Brüsseler Bürokraten ohne demokratisches Mandat verabschiedet wurde. Wie bei allen europäischen Rechtsakten liege die Verantwortung bei den Mitgliedstaaten, wobei die EU-Kommission als "Motor europäischer Gesetzgebung" fungiere.

Datensteuer: Auf einer Veranstaltung in Berlin hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel für eine Datensteuer ausgesprochen. Die "Bepreisung von Daten" sei ein zentrales Gerechtigkeitsproblem der Zukunft, so Merkel laut einem Bericht der SZ (Cerstin Gammelin). Der Artikel stellt zudem gegenwärtig diskutierte Modelle der Besteuerung von Internetkonzernen vor.

Justiz

EuGH – Urlaubsansprüche: Ein ehemaliger Berliner Rechtsreferendar scheitert aller Voraussicht nach mit seinem Ansinnen, eine Vergütung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub zu erstreiten. Dies geht aus den Schlussanträgen von Generalanwalt Yves Bot, über die lto.de (Tanja Podolski) berichtet, hervor. Neben diesem Fall befasste sich der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts auch noch mit Ansprüchen eines Wissenschaftlers, der von seinem Arbeitgeber aufgefordert wurde, bei einer absehbaren Nichtverlängerung seines befristeten Arbeitsvertrages seinen Resturlaub zu nehmen. Der Generalanwalt habe hier einen möglichen Anspruch erkannt. Zwei weitere Schlussanträge des Generalanwalts behandelten die Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen. Weil der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einen besonders bedeutsamen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstelle, könne er als vollwertiges soziales Grundrecht auch vererbt werden, so das Resümee des Generalanwalts. Über dieses berichtet Rechtsprofessor Michael Fuhlrott auf lto.de in einem vertieften Beitrag, der auch die bislang konträre Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellt.

EuGH zum Schächten: Die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht gegen die Religionsfreiheit. Sie ermögliche weiterhin auch das rituelle Schächten von Tieren, setze hierzu aber einen rechtlichen Rahmen. Über das Urteil und den in Belgien angesiedelten Sachverhalt berichtet lto.de.

BVerfG zu Richtern auf Zeit: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch übt Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, Kritik an der Begründung des unlängst veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit des vorübergehenden Einsatzes von Beamten als Verwaltungsrichter. Dieser lasse "die faktischen Wirkmechanismen, die das Leben als Richter und Beamter (mit)bestimmen", außer Acht, worauf im Sondervotum von Verfassungsrichterin Monika Hermanns auch zutreffend hingewiesen worden sei. Die Senatsmehrheit habe demgegenüber die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit auch dieser Richter auf Zeit als zwar wohltönende, aber von den Realitäten ungetrübte Programmsätze beschrieben.

BGH zu Aufnahmen im Gericht: Seit dem vergangenen Monat dürfen die Entscheidungsverkündungen des Bundesgerichtshofs aufgezeichnet und übertragen werden. In einem Beschluss vom 9. Mai, über den Detlef Burhoff (blog.burhoff.de) berichtet, hat der BGH nun die Anforderungen und Vorgaben an Bild- und Tonaufnahmen konkretisiert. So sind unter anderem Kameraschwenks nur auf die Richterbank, nicht jedoch in den Zuschauerraum zulässig.

BAG – Betriebsrenten: Ab dem kommenden Dienstag verhandelt das Bundesarbeitsgericht zu Klagen von Mitarbeitern des Autozulieferers TMD Friction, die geltend machen, dass ihre Beschäftigungsjahre vor der zwischenzeitlichen Insolvenz des Unternehmens auch vom Eigentümer bei der Berechnung ihrer Betriebsrenten berücksichtigt werden. Der beklagte Arbeitgeber kann sich demgegenüber auf die Rechtsprechung des BAG stützen, nach der ein Erwerber nur für den Teil der Betriebsrente haftet, der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden ist, so die FAZ (Marcus Jung) in einer ausführlichen Darstellung. Ein Urteil ist für den 25. September terminiert.

LG Hamburg zu zwangsweisem Wohnungsverkauf: Vernachlässigt ein Wohnungseigentümer seine gegenüber der Eigentümergemeinschaft bestehenden Pflichten schwerwiegend, so kann er zu einem Verkauf der Immobilie verpflichtet werden. Dies entschied das Landgericht Hamburg nach einem Bericht von spiegel.de, der sich wiederum auf die Zeitschrift "Meine Wohnung unser Haus" beruft.

Recht in der Welt

Rechtsstaatlichkeit: Der FAZ-Einspruch veröffentlicht eine gekürzte Version der Rede von Thomas von Danwitz auf dem europäischen Justizgipfel aus der vergangenen Woche. Der Kammerpräsident am Europäischen Gerichtshof beschreibt die Grundlagen der europäischen Rechtsgemeinschaft unter beispielhafter Nennung herausragender früherer und aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und beschreibt aktuelle Herausforderungen für die europäische Rechtsstaatlichkeit.

Tunesien – Wahrheitskommission: Nach vier Jahren Arbeit beendet die tunesische "Institution für Wahrheit und Würde" am morgigen Donnerstag aller Voraussicht nach ihre Arbeit. Diese bestand in der Enthüllung der Wahrheit über Menschenrechtsverletzungen im Zeitraum 1955-2013, so die FAZ (Hans-Christian Rößler) in einer vertieften Darstellung, die sich mit den Erfolgen der Wahrheitskommission und der an sie gerichteten Kritik auseinandersetzt.

Sonstiges

BRAK-Sonderversammlung: Auf einer Sondersitzung der Präsidenten der Rechtsanwaltskammern am Montag in Berlin konnte kein Termin für die Inbetriebnahme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) genannt werden, berichtet lto.de (Hasso Suliak). Dafür solle eine weitere Konferenz Mitte Juni die Ergebnisse eines extern erstellten Gutachtens zu den Sicherheitslücken des beA beraten.

Das Letzte zum Schluss

Spidermann legal: Die über YouTube verbreitete Heldentat des Maliers Mamadou Gassama, der in Paris einen Vierjährigen mit einer waghalsigen Kletteraktion rettete, macht sich mehrfach bezahlt: Wie die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet, erhält der als Spidermann bekannt gewordene Mann sowohl eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung als auch einen befristeten Vertrag bei der Pariser Feuerwehr. Und schließlich auch die Anerkennung von Reinhard Müller (FAZ) der meint, dass "auch wer keinen Anspruch auf Asyl" habe, "unter Umständen bleiben dürfe", aber eine Regelung vermisst.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Mai 2018: Kohl-Entschädigung untergegangen / Grundrechtereport 2018 / Urlaub beim EuGH . In: Legal Tribune Online, 30.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28527/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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