Recht in der Welt
USA – Eingeschränktes Waffenverbot: Nach einem Amoklauf in Santa Barbara soll in Kalifornien der Waffenbesitz in Fällen von psychischer Auffälligkeit eingeschränkt werden, berichtet die FAZ (Christiane Heil). Abgeordnete der Demokratischen Partei haben die Einführung einer einstweiligen Verfügung vorgeschlagen, die es der Polizei und Gerichten ermöglichen soll, bei Verdacht auf psychische Krankheiten zu ermitteln und ein gerichtliches Waffenverbot auszusprechen.
Frankreich – Kein Wahlrecht für Ausländer: Laut spiegel.de hat die französische Regierung angekündigt, vom Vorhaben des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger wieder Abstand zu nehmen. Dies sei als eine Reaktion auf die Wahlerfolge der rechtsradikalen Front National zu werten.
Sonstiges
Kartellrecht gegen Google: Rechtsprofessor Boris P. Paal prüft auf lto.de die kartellrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschränkung der Marktmacht von Google. Vorgestellt wird das Kartell-Verfahren der EU-Kommission gegen das Unternehmen und die einzelnen Merkmale, unter denen das Vorgehen von Google gefasst werden könnte. Der Autor ruft dazu auf, "überkommene Denkmuster aufzubrechen, um auch und gerade das Medienkartellrecht für eine Zukunft zu rüsten, die längst begonnen hat."
NSA-Untersuchungsausschuss: Die Regierung und Oppositions-Parteien streiten weiterhin um eine mögliche Vernehmung von Edward Snowden vor dem NSA-Ausschuss. Mittlerweile könnten die Hindernisse aber ausgeräumt sein, weil Snowden in Deutschland nicht zur Fahndung ausgeschrieben sei, führt zeit.de (Zacharias Zacharakis) aus. Grünen-Politiker verlangten von der Regierung Amtshilfe bei der Durchführung der Vernehmung und hielten sich Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht vor. spiegel.de (Annett Meiritz) stellt zudem Äußerungen von CSU-Politikern zusammen, die an der Glaubwürdigkeit von Snowden zweifeln.
Das Letzte zum Schluss
Laptop hochgejagt: lawblog.de (Udo Vetter) berichtet von einer misslungenen Sprengstoffübung der Bundespolizei am Mainzer Bahnhof. Als der Spürhund an einem nicht zur Übung vorgesehenen Fach angeschlagen habe, machte die Polizei ernst und sprengte das Fach. Darin befand sich allerdings kein Sprengstoff, sondern die unverdächtigen Reiseutensilien und der Laptop eines Reisenden.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ms
(Hinweis für Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 29. - 30. Mai 2014: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12132 (abgerufen am: 05.03.2026 )
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