Die juristische Presseschau vom 29. - 30. Mai 2014: BVerwG weist Klage gegen BND-Über­wa­chung ab – Bun­des­po­lizei darf nicht auf Bahn­hofs­plätzen kon­trol­lieren – Streit um Snowden-Ver­neh

30.05.2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Rechtsanwalts gegen die anlasslose, grenzüberschreitende Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes als unzulässig abgewiesen. Außerdem in der Presseschau: Außenminister Steinmeier will EU-weite Sperrklauseln, die Bundespolizei darf nicht am Bahnhofsvorplatz kontrollieren, Verbraucher müssen laut BGH Restwertklauseln hinnehmen, das Kartellrecht wird auf Google angewendet und warum ein Laptop in Mainz gesprengt werden musste.

Thema des Tages

BVerwG zur BND-Überwachung: Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage eines Rechtsanwalts gegen die strategische Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst als unzulässig abgewiesen. Dem Kläger fehlte es an einer eigenen, konkret feststehenden Betroffenheit, urteilte das Gericht. Die Verhandlung und Entscheidung des BVerwG besprechen die SZ (Wolfgang Janisch/Frederik Obermaier), taz (Christian Rath), welt.de (Sven Eichstädt), verfassungsblog.de (Filip Bubenheimer) und netzpolitik.org (Anna Biselli).

Bei der strategischen Überwachung überprüft der BND anlasslos Millionen von Telekommunikationsvorgängen aus und nach Deutschland anhand einer Suchwortliste, die lediglich der G10-Kommission beim Bundestag bekannt ist. Dies hinderte den als Rechtsanwalt tätigen Kläger daran, seine Betroffenheit konkret nachweisen zu können. Die bloße Wahrscheinlichkeit einer Überwachung beim Kontakt mit ausländischen Mandanten reichte dem BVerwG nicht aus. Der Kläger hat angekündigt, mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Christian Rath (taz) schlägt vor, die anlasslose Telekommunikationsüberwachung gänzlich abzuschaffen oder zumindest auf formale Suchbegriffe zu beschränken. "In den letzten Jahren entpuppten sich stets 99,9 Prozent der kontrollierten Mails als irrelevant, zumeist handelte es sich um Spammails. Das war sogar eher lächerlich als beängstigend."

Rechtspolitik

Sperrklausel für EU-Parlament: Die FAZ (Günther Nonnenmacher/Majid Sattar) führt ein Interview mit dem Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD). Darin äußert er den Gedanken, eine europaweite Sperrklausel für die Wahl zum Europaparlament einzuführen. Wegen den Sperrklausel-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts müsse man über ein europäisches Wahlrecht mit Sperrklauselinstrumenten nachdenken. Weiteres Thema im Interview ist die Ukrainekrise.

Übertragung von Strafprozessen: Heribert Prantl (SZ) berichtet von einer Arbeitssitzung der Gerichtspräsidenten der Oberlandesgerichte in Hamburg, auf der eine mögliche Übertragung von Strafverfahren durch Video, Ton- oder Rundfunkaufnahmen diskutiert wurde. Die Gerichtspräsidenten lehnten sowohl die Fernsehübertragung als auch die interne Videoübertragung in einen anderen Gerichtssaal strikt ab.

Reform der Anti-Terror-Datei: Kommenden Donnerstag befasst sich der Innenausschuss des Bundestages mit dem Gesetzesentwurf zur Reform der Anti-Terror-Datei, welcher die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll. netzpolitik.org (Matthias Monroy) stellt aus diesem Anlass erneut die Bedenken gegen die darin enthaltene Möglichkeit zur "erweiterten Datennutzung" vor und befürchtet eine Ausweitung von Rasterfahndungen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. - 30. Mai 2014: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12132 (abgerufen am: 09.02.2026 )

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