Elf Männer und nur zwei Frauen wählte der Richterwahlausschuss am Donnerstag an den BGH. Nun gibt es Kritik an der Benachteiligung der Richterinnen. Außerdem in der Presseschau: was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum NPD-Verbot sagen könnte, was ein Amtsrichter gerne zu Facebook sagen würde und was ein falscher Satz einen Anwalt kostet.
Richterwahl: Von 13 neu zu besetzenden Posten am Bundesgerichtshof wurden nur zwei an Frauen vergeben. Wie die SZ (Susanne Höll) berichtet, äußerten ungenannte Teilnehmer des Bundesrichterwahlausschusses am Donnerstag Kritik an der geringen Berücksichtigung von Frauen. Zum einen würden die Parteien weniger Frauen als Männer vorschlagen, zum anderen erhielten Frauen eine schlechtere Benotung seitens der Gerichte, heißt es. Bei den Wahlen zum Bundesverwaltungsgericht und zum Bundesfinanzhof hätten Frauen jedoch gut abgeschnitten.
Weitere Themen – Rechtspolitik
ESM mit Lücken: Der Gesetzentwurf zur Finanzierung des europäischen Rettungsschirms ESM, den die Bundesregierung am Donnerstag in den Bundestag eingebracht hat, lässt die Regelung der Beteiligungsrechte des Bundestages offen. Dieses Vorgehen stieß bei Verfassungsrechtlern auf Kritik, ein Bericht der SZ (Simone Boehringer) dazu, ist nun online nachzulesen. Max Steinbeis (verfassungsblog.de) greift die Debatte auf und kommentiert: "Das heißt: Der Bundestag soll mal zeigen, was er kann."
Vorratsdatenspeicherung: Die FAZ (Nikolas Busse) zeichnet den Streit um die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nach. Die Haltung der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die versuche, die Richtlinie als überholt darzustellen, sorge bei der EU-Kommission in Brüssel für "Kopfschütteln".
NPD Verbot: Angesichts der Debatte um ein mögliches NPD-Verbot, stellt die taz (Christian Rath) die bisherige Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Parteiverboten vor. In Bezug auf die NPD heißt es, die Partei erfülle "derzeit die vom EGMR aufgestellten Verbotskriterien nicht, weil sie nicht relevant und gefährlich genug ist."
Weitere Themen - Justiz
BGH zu Ebay: Das Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Ebay-Anbieter haften, wenn sie Plagiate nicht ausreichend kenntlich machen, erläutert der Rechtsanwalt Roland Schimmel für lto.de.
Facebook: Im Rahmen eines Strafverfahrens hatte ein Amtsrichter in Reutlingen den Facebook-Account des Angeklagten beschlagnahmt. Facebook verweigerte jedoch die Herausgabe der Daten, was der Richter bei der Urteilsverkündung scharf kritisierte. Dazu knapp internet-law.de (Thomas Stadler). Der Reutlinger Generalanzeiger schildert den Fall und zitiert den Richter Sierk Hamann: "Was Facebook veranstaltet, ist skurril und beinahe schon albern."
Bürger gegen Windräder: Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage von sechs Grundstückseigentümern gegen zwei nahe gelegene Windkraftanlagen abgewiesen. spiegel.de berichtet und fasst ähnliche Fälle zusammen.
Urteil nach Hetzjagd: Vor dem Landgericht Berlin sind zwei Männer wegen Körperverletzung mit Todesfolge bzw. gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten vor einem halben Jahr auf einem Berliner U-Bahnhof zwei Männer angegriffen, eines der Opfer starb auf der Flucht. Die FR (Alexander Tieg) berichtet.
Öffentliche Fahndung: Nach dem Mord an einem elfjährigen Mädchen in Emden wurde ein Tatverdächtiger festgenommen – ein Zeuge hatte ihn auf einer Videoaufzeichnung erkannt. Anlässlich dessen befasst sich spiegel.de (Frank Patalong) mit der öffentlichen Fahndung nach Tatverdächtigen.
Weitere Themen – Recht in der Welt
US Gesundheitsreform: Vom dritten und letzten Verhandlungstag um die Gesundheitsreform vor dem US Supreme Court, berichten die SZ (Reymer Klüver) und Nora Markard (verfassungsblog.de). Dabei ging es um die Frage, was eine Verfassungswidrigkeit der geplanten Versicherungspflicht für die weiteren Teile des Reformgesetzes bedeutet.
Das Letzte zum Schluss
Teurer Mandant: Was passiert, wenn ein ein Mandant seine Erkenntnisse aus der Psychatrie bei seinem Anwalt anwendet, erzählt Reiner Pohlen auf strafblog.de: Jeder falsche Satz kostet einen Euro.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 30. März 2012: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5904 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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