Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2019: Auf­klär­ungspf­lichten bei Organ­spenden / § 219a-Reform / US-Klage gegen Huawei

30.01.2019

Der BGH urteilt zu ärztlichen Aufklärungspflichten bei Lebend-Organspenden: Außerdem in der Presseschau: Der Reformentwurf zu § 219a StGB stößt auf geteiltes Echo und die USA gehen gegen ein chinesisches Technologie-Unternehmen vor.

Thema des Tages

BGH zu Aufklärungspflichten bei Organspenden: Werden potentielle Organspender über gesundheitliche Risiken des Eingriffs nicht ausreichend aufgeklärt und entsprechende Dokumentationspflichten nicht exakt eingehalten, kann dies Ausgleichsansprüche gegen Ärzte begründen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in zwei Fällen von Spendern, die Familienangehörigen Organe überließen und danach selbst schwer erkrankten. In einem Fall hatte die Vorinstanz die ärztliche Haftung noch mit dem Argument abgelehnt, dass der Spender auch bei korrekter Information am Vorhaben festgehalten hätte. Der BGH befand nun, dass gerade bei engen persönlichen Beziehungen vollständige Risikoinformationen notwendig seien, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Die strenge Beachtung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes sei zudem nötig, um die Bereitschaft zu Organspenden zu fördern. Weitere Berichte bringen u.a. taz (Christian Rath) und FAZ (Kim Björn Becker/Constantin van Lijnden), der SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel/Gigi Deppe) widmet dem Fall, der emotionalen Verhandlung und den beiden Urteilen eine Sendung. Übersichten in Frage-und-Antwort-Form finden sich bei tagesschau.de (Claudia Kornmeier) und zeit.de (Alina Schadwinkel u.a.), letztere geht auch auf die Diskussion zur Einführung einer Widerspruchslösung ein.

In einem Kommentar macht Gigi Deppe (swr.de) das Selbstbild von Ärzten, "Halbgötter in Weiß" zu sein, dafür verantwortlich, dass gesetzliche Vorschriften "so komplett" ignoriert würden. Kathrin Zinkant (SZ) warnt davor, die Entscheidung zu überschätzen. "Am zentralen Dilemma der Lebendspende" ändere sie nichts, weil der Kreis möglicher Spender nach wie vor auf nahe Angehörige und damit "emotional Abhängige" beschränkt sei. Hierdurch Organhandel verhindern zu wollen, sei anerkennenswert, gleichwohl bräuchten die Betroffenen "einen Ausweg aus dem Dilemma, des Kranken letzte Chance zu sein". Dies gelinge nur bei einer einer gesetzlichen Erweiterung des Kreises möglicher Spender.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Einen vertiefenden Bericht zum Regierungsentwurf zu einer Ergänzung von § 219a Strafgesetzbuch, nach der Ärzte darüber informieren dürften, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, im Übrigen aber auf weitere Informationen einer neutralen Stelle verweisen müssen, bringt lto.de (Hasso Suliak). Der Deutsche Juristinnenbund moniere einen unverhältnismäßigen Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit, der Strafverteidiger der Ärztin Kristina Hänel habe angekündigt, wegen ihrer Verurteilung auch weiterhin "notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht" gehen zu wollen. Rechtsprofessor Michael Kubiciel dagegen habe die geschaffene Rechtssicherheit gelobt. Zum überwiegend kritischen Echo der Opposition berichten u.a. auch netzpolitik.org (Chris Köver), deutschlandfunk.de (Gudula Geuther), spiegel.de (Florian Gathmann) und taz (Patricia Hecht/Dinah Riese).

Die erzielte Einigung beschreibt Kim Björn Becker (FAZ) im Leitartikel als "soliden Kompromiss", an dem "zu Recht" kritisiert werde, dass betreffende Ärzte die von ihnen verwendeten Methoden nicht nennen dürften. Nach Ansicht von Dinah Riese (taz) hat der Entwurf "den Sound der Abtreibungsgegner allerdings nicht" abgelegt. Die nun vorgeschlagene Lösung mit Verweisungen auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung offenbare ein Prinzip, nach dem Frauen vernünftige und selbstbestimmte Entscheidungen nach wie vor nicht zugetraut würden.

Enteignung/Sozialisierung: Aus Anlass der aktuell in Berlin diskutierten Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen bestimmter Größe untersucht Rechtsprofessor Michael Kloepfer in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Hierfür wird zunächst zwischen Enteignung und Sozialisierung unterschieden und der Gehalt dieser grundgesetzlichen Institute vertieft dargestellt. Das mit einem Volksbegehren vorgebrachte Anliegen dürfte in der Einschätzung nicht zuletzt aus Verhältnismäßigkeitsgründen "wohl verfassungswidrig sein". Bei einer tatsächlichen Umsetzung würden jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen jeglichen Effekt auf dem Wohnungsmarkt verpuffen lassen.

Gerichtssprache: Der FAZ-Einspruch (Marcus Jung) untersucht den Stand der Versuche, zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland auch die fremdsprachige Verhandlung im Zivilprozess zu ermöglichen. An ausgewählten Standorten sei dies bereits jetzt möglich, Experten forderten aber z.B. "eine durch den Instanzenzug stringente Besetzung mit englischsprachigen Richtern".

Binationale Scheidungen: Nach Meldung von spiegel.de treten in 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unter ihnen Deutschland, neue Zuständigkeitsregeln bei binationalen Scheidungen in Kraft. Hierdurch sollen Gerichtskosten gespart werden.

Justiz

EuGH – CETA: Der im Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union enthaltene Schiedsgerichtsmechanismus steht nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof im Einklang mit dem Unionsrecht. Die im belgischen Überprüfungsantrag dargelegten Zweifel hieran seien aufgrund der konkreten Ausgestaltung unbegründet, berichten lto.de und taz (Eric Bonse) über die Stellungnahme Yves Bots.

BVerfG zu IP-Adressen: Bei einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung sind E-Mail-Provider selbst dann zur Übermittlung von IP-Adressen verpflichtet, wenn diese grundsätzlich nicht protokolliert würden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Nichtannahmebeschluss vom 20. Dezember 2018. Die Rechtsanwälte Dominic Habel und Robert Briske erklären auf lto.de die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe des Falls, mit dem das auf Datensparsamkeit ausgerichtete Geschäftsmodell des Anbieters Posteo auf die Probe gestellt werde. Der Beschluss lasse zudem Rückschlüsse auf das urheberrechtliche Problem des "Speicherns auf Zuruf" zu. taz (Christian Rath) und spiegel.de (Patrick Beuth) berichten ebenfalls.

BVerfG zu Haftfortdauer: lawblog.de (Udo Vetter) weist auf eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hin, in der "deutliche Kritik" an der "schleppenden Bearbeitung von Haftsachen" geübt wurde. Der Beschwerdeführer sitzt als Angeklagter in einer Mordsache bereits seit Mai 2016 in Untersuchungshaft. Nach der schweren Erkrankung eines Richters musste sein Verfahren erneut begonnen werden. Hierbei habe es das zuständige Landgericht nicht vermocht, mindestens einen Verhandlungstermin pro Woche anzusetzen.

BGH zu Verwaltungskostenpauschale: Eine formularmäßig in einem Wohnraummietvertrag ausgewiesene, neben der Grundmiete erhobene Verwaltungskostenpauschale ist nach einem kürzlich veröffentlichen Urteil des Bundesgerichtshofs unwirksam. Die Entscheidung meldet lto.de.

BSG zu Unfallversicherung bei Homeoffice: Durch den gegenwärtig diskutierten Gesetzentwurf zu einem Recht von Arbeitnehmern, berufliche Tätigkeiten auch im sogenannten Homeoffice auszuüben, werden auch Fragen zur beruflichen Unfallversicherung aktuell. Rechtsanwältin Sarah Reinhardt-Kasperek stellt hierzu auf lto.de zwei Urteile des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen November vor, die wie bereits eine weitere Entscheidung aus dem Vorjahr den Versicherungsschutz im Homeoffice stärkten. Mittlerweile werde bei Streitfragen vorrangig auf die sogenannte subjektive Handlungstendenz des Arbeitnehmers abgestellt.

OLG Schleswig – Media-Saturn-Manager: Der frühere Deutschland-Chef des Elektro-Händlers Media-Saturn, Michael Rook, darf nach Bericht der Welt (Michael Gassmann) auf seine juristische Rehabilitierung hoffen. Rook wurde im Dezember 2012 vom Landgericht Augsburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Bestechlichkeit verurteilt. In einem Zivilverfahren am Landgericht Itzehoe scheiterte dann sein früherer Arbeitgeber mit dem Versuch, von ihm Schadensersatz zu erlangen. Bei der jetzigen Berufungsverhandlung am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht sei deutlich geworden, dass diese Entscheidung Bestand haben werde. Der Manager wolle das für den 26. Februar terminierte Urteil abwarten, um im Anschluss eine Wiederaufnahme seines Strafverfahrens zu erreichen.

LG Kassel – Rechtsbeugung: Bereits zum dritten Mal befasst sich das Landgericht Kassel mit dem Fall eines der Rechtsbeugung angeklagten Richters, der während seiner Probezeit einen Angeklagten zu Anschauungszwecken in eine Haftzelle verbrachte. Sowohl Freispruch als auch Verurteilung wurden vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) rekapituliert die verfahrensauslösende Verhandlung und gibt zu bedenken, dass der aus dem Richterdienst Entfernte trotz fehlender rechtskräftiger Verurteilung "seine Strafe schon seit bald zehn Jahren" in Gestalt einer fehlenden beruflichen Perspektive verbüße.

LG Hamburg – HSH Nordbank: Der frühere Vorstand der ehemaligen HSH Nordbank wird sich ab dem 16. August 2019 erneut vor dem Landgericht Hamburg u.a. wegen des Vorwurfs der Untreue verantworten müssen. Ein erster Freispruch aus dem Jahr 2014 war im Oktober 2016 vom Bundesgerichtshof aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben worden, schreibt lto.de in einer ausführlichen Darstellung der zur Anklage gelangten Taten und des bisherigen Verfahrens.

LG München I zu "Die blaue Partei": Die von der früheren AfD-Chefin Frauke Petry registrierte Wort-Bild-Marke "Die blaue Partei" ist in einem Urteil des Landgerichts München I für nichtig erklärt worden. Ihre frühere politische Heimat habe durch die von ihr zuvor angemeldete Marke "Die Blauen" das prioritätsältere Zeichen inne, wodurch eine Verwechslungsgefahr begründet werde. Es berichten SZ (Stephan Handel) und lto.de.

LG Dortmund zu Kik: In ihrer Kolumne für den FAZ-Einspruch bezeichnet Rechtsanwältin Birgit Spießhofer den vom Landgericht Dortmund verweigerten Schadensersatz pakistanischer Geschädigter eines Brandes als "Pyrrhussieg" für den beklagten Textildiscounter Kik. Durch sein Abstellen auf eine Verjährung habe sich das Gericht der Grundsatzfrage einer Haftung deutscher Auftraggeber für Zustände in ausländischen Betriebsstätten entzogen. Dies wäre vor allem im Hinblick auf – im Fall unstreitige – Compliance-Bemühungen der Unternehmen wünschenswert gewesen.

AG Fürstenfeldbruck – "Containern": Vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck müssen sich zwei Studentinnen gegen den Vorwurf des Diebstahls in einem besonders schweren Fall verteidigen. Die Angeklagten sollen Lebensmittel "containert" und sich hierbei an einem mit nur einem speziellen Schlüssel zu öffnenden Müllcontainer bedient haben. Die Strafbarkeit dieser Handlung steht weitgehend außer Frage, erklärt lto.de (Tanja Podolski). Gleichwohl sehe die Verteidigung Chancen bei der Problematisierung der Eigentümerschaft der entsorgten Lebensmittel.

ArbG Braunschweig – Oliver Schmidt: Das Arbeitsgericht Braunschweig verhandelt am 11. Februar zur Kündigungsschutzklage des ehemaligen VW-Managers Oliver Schmidt. Der Kläger fordere Ersatz für entgangene Bonuszahlungen und Schadensersatz für eine Geldstrafe, die er in den USA gezahlt habe, meldet die FAZ (Marcus Jung).

Seda Başay-Yıldız: Die Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız hat nach Informationen der SZ (Ronen Steinke) auch in diesem Monat wieder Drohschreiben erhalten, die nach ihrem Inhalt auf einen Absender innerhalb der hessischen Polizei hindeuteten.

Wikipedia: Die Online-Enzyklopädie Wikipedia hat als zitierfähige Quelle zahlreicher Entscheidungsbegründungen längst Einzug in den Gerichtsalltag gehalten. Dies belegt der FAZ-Einspruch (Marvin Oppong) mit mehreren Beispielen. Gleichzeitig ist die Seite und ihr Inhalt auch Gegenstand mehrerer Verfahren, auch hierzu werden Beispiele genannt, etwa zum Hochladen von Medien.

Recht in der Welt

USA/China – Huawei: Das US-Justizministerium hat seine Vorwürfe gegen den chinesischen Technologiekonzern Huawei präzisiert. Dem Unternehmen sowie dessen Finanzvorstand Meng Wanzhou werden in 13 Anklagepunkten u.a. Industriespionage sowie Verstöße gegen die Iran-Sanktionen vorgeworfen. Ausführliche Berichte zu den Vorwürfen und den politischen Hintergründen bringen SZ (Christoph Giesen/Georg Mascolo), Hbl (Dana Heide u.a.) und FAZ (Helene Bubrowski u.a.).

Im Leitartikel erinnert Peter Sturm (FAZ) daran, dass der Transfer von Hochtechnologie während des Kalten Krieges "aus guten Gründen" Einschränkungen unterlag. Heutzutage habe China und seine von der Kommunistischen Partei beeinflussten Unternehmen keinen "Ehrgeiz, dass politische System der Bundesrepublik" umzukrempeln. Die Gefahren eines "nach chinesischen Regeln" betriebenen Internets könnten aber in der Volksrepublik beobachtet werden.

Pakistan – Asia Bibi: Der Oberste Gerichtshof Pakistans hat eine Petition zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen die der Blasphemie beschuldigte Asia Bibi verworfen. Ihr Freispruch ist damit rechtskräftig, schreibt u.a. die SZ (Arne Perras). Britta Petersen (taz) kommentiert, dass der jetzige Verfahrensausgang auch im Lichte politischen Kalküls der Regierung zu verstehen sei. "Eine dauerhafte Politikänderung" mit einem langfristigen Schutz von Minderheiten könne nicht erwartet werden.

Sonstiges

Völkerstrafrecht: Bei einer Veranstaltung in Berlin hat sich Serge Brammertz, ehemaliger Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, ernüchtert über den aktuellen Zustand des Völkerstrafrechts geäußert. Trotz schwerster Menschenrechtsverbrechen etwa in Syrien sei die Einrichtung eines hierfür zuständigen Tribunals kaum denkbar, schreibt der FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) über den Auftritt. Stattdessen sei die alte Doktrin, Staatsorgane über Immunitätsregeln von einer Strafverfolgung abzuschirmen, wiederaufgelebt.

Das Letzte zum Schluss

Unfallursache Sexualität: Ein durch sexuelle Aktivitäten abgelenktes Paar war mit seinem Kraftfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt. Für bild.de Anlass genug, mit durchaus juristisch angehauchten "Fakten über den öffentlichen Verkehr" aufzuwarten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2019: Aufklärungspflichten bei Organspenden / § 219a-Reform / US-Klage gegen Huawei . In: Legal Tribune Online, 30.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33249/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen