Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2018: BVB-Fuß­baller im Gericht / Baye­ri­sches "Blabla" / EGMR ohne Basis?

30.01.2018

Das Verfahren zum Anschlag auf den BVB-Bus wird mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Außerdem in der Presseschau: Verwaltungsgericht verhängt Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern und dem EGMR droht die finanzielle Basis wegzubrechen.

Thema des Tages

LG Dortmund – BVB-Anschlag: Vor dem Landgericht Dortmund wurde das Verfahren gegen Sergej W. mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Während sich der wechselwillige Borussia-Star Pierre-Emerick Aubameyang aus medizinischen Gründen entschuldigen ließ, gab der bei dem Anschlag verletzte spanische Profi Marc Bartra seine Eindrücke wieder. Über seinen Anwalt beschrieb er dabei Todesangst und Furcht vor einem weiteren Angriff, schreibt die Welt (Kristian Frigelj). Dauerhafte physische oder psychische Einschränkungen bestritt er jedoch. Auf eine vom Angeklagten vorgebrachte Entschuldigung ging Bartra nicht weiter ein, merkt auch zeit.de (Christian Spiller) an. Die SZ (Annette Ramelsberger) beschreibt in einer Seite-Drei-Reportage den gestrigen Verhandlungstag und darüber hinaus die wohl nicht völlig erfolglosen Versuche der Verteidigung, glaubhaft zu machen, dass der Angeklagte keine Tötungsabsicht gehabt habe. So sei es gelungen, Ungenauigkeiten bei der Beweissicherung aufzudecken. Auch habe das Gericht zu verstehen gegeben, dass es sich mit der Psyche des Angeklagten auseinandersetzen wolle.

Rechtspolitik

GroKo/Familiennachzug: Vor der für den kommenden Donnerstag geplanten Bundestagsabstimmung über die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschreibt die FAZ (Eckart Lohse) das Zustandekommen der diesbezüglichen Einigung der damaligen Großen Koalition vor zwei Jahren. In einer Übersicht stellt die SZ (Markus Balser u.a.) die noch zu Nachverhandlungen anstehenden Punkte der mutmaßlich kommenden neuen Großen Koalition vor.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Am kommenden Donnerstag beraten die Ministerpräsidenten der Länder über eine Novellierung des Telemediengesetzes. Vorrangiges Ziel sei eine Neufassung des Telemedienauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und hierbei eine Definition der umstrittenen "presseähnlichen" Angebote der Sender, schreibt die SZ (Claudia Tieschky) in ihrem Medien-Teil.

Haftentschädigung: Der Deutsche Anwaltverein bekräftigt seine Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Entschädigungen für unrechtmäßig erlittene Haft. Dies meldet lto.de und nennt auch Beispiele zu Zahlungen der Justizverwaltungen aus dem vergangenen Jahr.

Betriebsratsvergütung: Nach der vom Hbl (Frank Specht) wiedergegebenen Einschätzung prominenter Arbeitsrechtler könnte die wohl kommende Große Koalition die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Betriebsräten neu regeln. Denkbar seien etwa Konkretisierungen zur Ermittlung der sogenannten fiktiven Karriere, nach deren Verlauf Betriebsräte bislang entlohnt werden.

Musterfeststellungsklage/Verbraucherschutz: Nach Bericht der FAZ (Hendrik Wieduwilt) schließt sich Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der Forderung zur schnellstmöglichen Einführung einer Musterfeststellungsklage an. Daneben befürworte der Verbraucherschützer eine Zusammenführung der bislang noch bei den Ministerien angesiedelten Zuständigkeiten für verschiedene Aspekte des Verbraucherschutzes beim Justizministerium. Dass "ein Teil des Themas" in der abgelaufenen Legislaturperiode dem Justizministerium übertragen wurde, habe den Verbraucherschutz insgesamt aufgewertet.

Justiz

EuG – Nürburgring-Verkauf: Auf Klage eines unterlegenen Bieters verhandelt das Gericht der Europäischen Union am heutigen Dienstag über den Verkauf der Nürburgring-Rennstrecke im Jahr 2014. Die Klage eines Vereins, der gleichfalls mangelnde Transparenz bei dem Verkauf bemängelt, werde zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt, meldet lto.de.

LAG Düsseldorf – Thyssen-Krupp: Im nun schon sechsten Jahr fordert der Thyssen-Krupp-Konzern von einem ehemaligen Manager knapp 200 Millionen Euro an Schadensersatz wegen kartellrechtlicher Geldbußen. Während die Parteien unter Beteiligung eines Konsortiums von Managerhaftpflicht-Versicherern noch über eine vergleichsweise Einigung nachdenken, hat das mit der Sache befasste Landesarbeitsgericht Düsseldorf vor einer Beweisaufnahme das Landgericht Dortmund in einem Beschluss um die Klärung kartellrechtlicher Vorfragen gebeten, berichtet die FAZ (Marcus Jung).

LG Hamburg zu Enkeltrick: Das Landgericht Hamburg hat einen 30-Jährigen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in 40 Fällen zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt. Nach 63 Verhandlungstagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Verurteilte Kopf einer international agierenden Bande war, die vorwiegend Rentner mit dem sogenannten Enkeltrick systematisch betrog, schreibt spiegel.de (Julia Jüttner/Roman Lehberger). In weiteren europäischen Ländern werde gegen ihn ermittelt. Es sei wahrscheinlich, dass er nach Verbüßung der Strafe dorthin ausgeliefert werde.

VG München – Zwangsgeld: Weil er einer Verpflichtung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Erstellung eines "vollzugsfähigen Konzepts für Fahrverbote" nicht nachkam, hat das Verwaltungsgericht München den Freistaat zu einem Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro verurteilt. Der neue Luftreinhalteplan des Landes enthalte nur "allgemeines Blabla" auf "einer halben Larifari-Seite", gibt die FAZ (Hendrik Kafsack/Henning Peitsmeier) die deutliche Kritik der Vorsitzenden Richterin wieder. Dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei ihr "völlig neu und auch ein Unding". Auch die SZ (Dominik Hutter) berichtet. In einem separaten Kommentar meint Dominik Hutter (SZ), dass man sich nicht wundern müsse, wenn sich andere Rechtsbrecher auf das Verhalten der CSU-geführten Landesregierung beriefen. Die offene Missachtung eines Gerichtsentscheids höhle ein Rechtssystem aus.

AG Hamburg-Altona – G-20-Ausschreitungen: Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat den gegen einen jugendlichen Italiener im Nachgang der G-20-Ausschreitungen verhängten Haftbefehl aufgehoben, berichtet die taz-Nord (Kai von Appen). Fabio V. habe die bisherigen Meldeauflagen erfüllt. Von einer Fluchtgefahr sei nicht mehr auszugehen.

Recht in der Welt

EGMR – Russland: Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte streitet der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny für eine Verurteilung Russlands nach Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Norm bestimme, dass die Einschränkung von Rechten nur zu den vorgesehenen Zwecken erfolgen darf, erläutert die SZ (Wolfgang Janisch). Nawalny erhoffe eine Entscheidung dahingehend, dass seine Verurteilungen in der Heimat tatsächlich eine politische Verfolgung darstellten. Gleichzeitig kämpfe der Europarat als "Mutterschiff des Gerichtshofs" um die Erhaltung seiner finanziellen Basis. Nachdem Russland wegen der Okkupation der Krim das Stimmrecht entzogen wurde, habe das Land seine Beitragszahlungen teilweise eingestellt. Auch die Türkei habe ihre Zahlungen deutlich verringert.

EGMR – Spanien: In drei Monaten soll Maria Elósegui als erste spanische Frau das Land im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten. Die Ernennung ist in Spanien nach Berichten über einen gefälschten Lebenslauf und homophobe Äußerungen umstritten, berichtet die taz (Reiner Wandler).

Österreich – Rechtsbereinigung: Das Vorhaben der österreichischen Regierung, durch eine großangelegte Rechtsbereinigung alle vor dem Jahr 2000 verabschiedeten nationalen Gesetze aufzuheben, stellt nun auch Georg Krakow auf lto.de vor. Der österreichische Anwalt erinnert an eine Rechtsbereinigung aus dem Jahr 1999, durch die Gesetze von vor 1946 aufgehoben wurden. Wie damals seien auch nun Ausnahmen möglich, diese müssten beim Justizministerium jedoch explizit angemeldet werden. Der Autor beklagt, dass das Verfassungsrecht des Landes von der jetzigen Regelung ausgenommen ist und wünscht den Verantwortlichen, sich "im Zweifel für die Aufhebung strittiger Gesetze" zu entscheiden.

Kosovo – Sondertribunal: Ein maßgeblich von der EU und den USA gefordertes Sondertribunal zur Untersuchung von Kriegsverbrechen kosovarischer Kämpfer in Den Haag steht nach dem Bericht der SZ (Peter Münch) vor einer ungewissen Zukunft. Parlamentarier des Kosovo planten die Aufhebung einer entsprechenden Entscheidung aus dem Jahr 2015. Ursprünglich sollte das Tribunal noch in diesem Jahr die ersten Anklagen formulieren.

Slowakei – Verfassungsgericht: Neun der 13 Richterstellen des slowakischen Verfassungsgerichts werden in einem Jahr neu besetzt sein. Der Doktorand Michal Ovadek stellt auf verfassungsblog.de in einem englischsprachigen Beitrag das Verfahren und mögliche Probleme vor.

Sonstiges

PKK-Verbot: In einem Gastkommentar für die taz fordert Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Bürgerrechtsaktivist, das vor 25 Jahren erlassene Betätigungsverbot der kurdischen PKK zu aufzuheben. Das fortgeltende Verbot ignoriere den Wandel der Partei, schränke Grundrechte "massiv" ein und schaffe sowohl hier als in der Türkei kontinuierlich neues Leid für Betroffene.

Staatstrojaner: Aus Anlass der jüngsten Berichte zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch das Bundeskriminalamt beschreibt Thomas Stadler (internet-law.de) die Funktionsweise des "gerne verharmlosend als Quellen-TKÜ" bezeichneten Instrumentariums und dessen rechtliche Voraussetzungen.

Das Letzte zum Schluss

Wortakrobat: In Reimform verlieh nach Meldung der Welt ein 76-Jähriger seinem Unmut über einen verlorenen Prozess Ausdruck. Für die originelle Variante "Eine Richternudel starrt in die Kristallkugel / erwartet sie für … Lobgehudel" und andere Schöpfungen gab es jedoch keine Anerkennung, vielmehr eine Anzeige und einen weiteren Prozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2018: BVB-Fußballer im Gericht / Bayerisches "Blabla" / EGMR ohne Basis? . In: Legal Tribune Online, 30.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26765/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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